Änderungen rechtzeitig melden für Mieter in Österreich
Welche Änderungen sollten Mieter melden?
- Adressänderung (neue Wohnadresse für Zustellungen)
- Änderung der Haushaltszusammensetzung (Ein- oder Auszug von Personen)
- Änderung des Einkommens oder der Kostenverteilung
- Änderung der Bankverbindung für Mietzahlungen
- Bauliche Änderungen oder dauerhafte Einrichtungsänderungen (z. B. Umbau)
Wie melden Sie Änderungen?
Am sichersten ist die schriftliche Mitteilung an den Vermieter. Nennen Sie genau, welche Änderung stattgefunden hat, ab welchem Datum und fügen Sie relevante Nachweise bei. Notieren Sie das Datum der Absendung und bewahren Sie eine Kopie auf.
- Schriftlich per Brief oder E-Mail mit Lesebestätigung
- Wenn möglich: Einschreiben oder Zustellnachweis
- Fügen Sie Nachweise bei (Meldezettel, Kontoauszug, Unterschrift des Einziehenden)
- Bitten Sie um eine schriftliche Empfangsbestätigung vom Vermieter
Fristen und rechtliche Grundlage
Melden Sie Änderungen möglichst unverzüglich; konkrete Fristen können im Mietvertrag geregelt sein oder sich aus dem Mietrechtsgesetz (MRG) ergeben.[1] Unterschätzen Sie nicht, wie wichtig Fristen für Zustellungen oder Mietberechnungen sein können.
Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Schicken Sie eine Erinnerung und setzen Sie eine klare Frist zur Antwort. Wenn der Vermieter trotz Nachfrist nicht reagiert oder wichtige Informationen verweigert, dokumentieren Sie Ihre Versuche und erwägen Sie rechtliche Schritte vor dem zuständigen Bezirksgericht.[2]
Kernaussagen
- Melden Sie Änderungen schriftlich und zeitnah.
- Sichern Sie Nachweise und fordern Sie Empfangsbestätigungen an.
- Bei Streit: dokumentieren und ggf. rechtliche Hilfe bzw. Gericht kontaktieren.
FAQ
- Muss ich meine Adressänderung dem Vermieter melden?
- Ja. Eine Adressänderung betrifft die Zustellung wichtiger Schreiben und sollte möglichst unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden.
- Wie beweise ich, dass ich die Änderung mitgeteilt habe?
- Senden Sie die Mitteilung per Einschreiben oder per E-Mail mit Lesebestätigung und behalten Sie Kopien aller Unterlagen.
- Was kann ich tun, wenn der Vermieter die Änderung ignoriert?
- Schicken Sie eine Erinnerung mit Fristsetzung, dokumentieren Sie alles und prüfen Sie, ob rechtliche Schritte vor dem Bezirksgericht nötig sind.
Anleitung
- Prüfen Sie, welche Änderung relevant ist und welche Nachweise erforderlich sind.
- Formulieren Sie eine kurze schriftliche Mitteilung mit Datum des Wirksamwerdens.
- Senden Sie die Mitteilung per Einschreiben oder E-Mail mit Bestätigung.
- Bewahren Sie Kopien und Quittungen sicher auf.
- Fordern Sie eine Empfangsbestätigung vom Vermieter.
- Wenn keine Reaktion erfolgt: Erinnerung senden und gegebenenfalls rechtliche Schritte prüfen.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Mietrechtsgesetz (MRG) — RIS
- Informationen zu Gerichten — Justiz
- Formulare und e-Services — JustizOnline