Aufschub der Räumung: Kosten für Mieter in Österreich

Erhaltung & Reparaturpflichten (MRG §3) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Mieter in Österreich, die einen Aufschub der Räumung beantragen, stehen oft vor Fragen zu Kosten, Fristen und Verantwortlichkeiten. In diesem Artikel erklären wir verständlich, welche Kosten bei einem gerichtlichen Aufschub entstehen können, wer sie trägt und welche Pflichten sowohl Mieter als auch Vermieter haben. Wir beschreiben die wichtigsten rechtlichen Grundlagen des Mietrechts, typische Abläufe vor Gericht und praktische Schritte, die Sie als Mieter jetzt unternehmen sollten, etwa Dokumentation, Anträge und Fristwahrung. Ziel ist es, Ihnen klare Orientierung für schwierige Situationen zu geben, damit Sie informierte Entscheidungen treffen und Ihre Rechte in Österreich besser schützen können. Wir zeigen auch, wie man professionelle Hilfe findet und welche offiziellen Stellen Informationen bieten.

Was bedeutet Aufschub der Räumung?

Ein Aufschub der Räumung ist eine gerichtliche Entscheidung, die die sofortige Vollstreckung einer Räumung für eine bestimmte Zeit verzögert. Der Aufschub ändert nicht automatisch die Fälligkeit der Mietzahlungen: Mieter bleiben häufig für laufende Mieten verantwortlich, auch wenn die Räumung verschoben wird[1]. Ob zusätzlich Kosten wie Sicherheitsleistungen oder Gebühren anfallen, hängt vom Gerichtsbeschluss und dem Verlauf des Verfahrens ab.

Wer zahlt welche Kosten?

  • Miete (rent) weiterzahlen: In vielen Fällen muss der Mieter die laufende Miete weiterzahlen, auch während eines Aufschubs.
  • Gerichtskosten (court) und Gebühren: Gerichtskosten können entstehen; wer sie letztlich trägt, richtet sich nach dem Verfahrensausgang.
  • Sicherheitsleistung (form): Das Gericht kann eine Sicherheitsleistung oder Bürgschaft verlangen, um die Kosten im Verfahren zu decken.
  • Reparaturen und Instandhaltung (repair): Laufende Pflichten zur Instandhaltung bleiben in der Regel bestehen und sind separat zu klären.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen bei gerichtlichen Anträgen.

Wie beantrage ich Aufschub?

Der Aufschub wird durch einen Antrag beim zuständigen Bezirksgericht beantragt; dazu gehören eine Begründung, Nachweise zur Lage des Mietverhältnisses und eventuell Anträge auf Sicherheitsleistung. Fristen müssen eingehalten werden und typische Schritte sind Antragstellung, Zustellung an den Vermieter und eine Gerichtsentscheidung. Es empfiehlt sich, Belege wie Zahlungsnachweise, Schriftverkehr und ggf. ärztliche Atteste beizufügen[2].

  • Antrag vorbereiten (form): Sammeln Sie Belege und formulieren Sie den Antrag präzise.
  • Beweise sichern (evidence): Fotos, Zahlungsbelege und Schriftverkehr helfen dem Gericht.
  • Hilfe suchen (contact): Ziehen Sie rechtliche Beratung oder Mieterschutzstellen hinzu.
Reagieren Sie zeitgerecht auf gerichtliche Schreiben, um Fristverluste zu vermeiden.

Häufige Fragen

1. Muss ich während des Aufschubs weiterhin Miete zahlen?
Ja, in vielen Fällen bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Miete bestehen; der Aufschub verschiebt meist nur die Räumung, nicht die Mietpflicht.
2. Kann das Gericht eine Sicherheitsleistung verlangen?
Ja, das Gericht kann verlangen, dass der Mieter eine Sicherheitsleistung stellt, um mögliche Kosten oder Schäden abzudecken.
3. Wer trägt Gerichtskosten bei negativem Ausgang?
Wenn ein Verfahren verloren geht, kann die unterliegende Partei zur Zahlung von Gerichtskosten verpflichtet werden; Details bestimmt das Gericht.

Anleitung

  1. Belege sammeln: Legen Sie Mietverträge, Zahlungsnachweise und Schriftverkehr bereit.
  2. Antrag stellen: Reichen Sie einen begründeten Aufschubantrag beim Bezirksgericht ein.
  3. Beratung nutzen: Kontaktieren Sie Mieterschutzorganisationen oder einen Anwalt für Unterstützung.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] RIS – Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] justiz.gv.at – Vollstreckung & Gerichtsverfahren
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.