Besichtigungen: Wer zahlt? Mieter in Österreich

Privatsphäre & Zutritt (Besichtigungen, Schlosswechsel) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Rechte und Pflichten bei Besichtigungen

Als Mieter in Österreich stehen Sie manchmal vor Besichtigungen der Wohnung, wenn der Vermieter eine Wiedervermietung plant oder die Immobilie verkauft werden soll. Es ist wichtig zu wissen, wer Termine organisiert, unter welchen Bedingungen der Zutritt erlaubt ist und ob Kosten für Besichtigungen auf Mieterinnen und Mieter übertragen werden dürfen. Dieser Text erklärt Ihre Rechte und Pflichten, wie Sie Anfragen höflich ablehnen oder einschränken können, welche Fristen und Dokumentationen hilfreich sind und wie Sie sich vor unnötiger Belästigung schützen können.[1]

Dokumentieren Sie jede Anfrage schriftlich und speichern Sie Termine.

Wann ist Zutritt erlaubt?

Grundsätzlich ist Zutritt nur bei berechtigtem Interesse und nach angemessener Ankündigung erlaubt. Notfälle sind davon ausgenommen; in solchen Fällen kann sofortiger Zutritt erforderlich sein.

  • Der Vermieter darf nach Ankündigung eintreten, wenn ein berechtigter Grund vorliegt.
  • Termine sollten in angemessener Frist vereinbart werden und nicht außerhalb üblicher Zeiten stattfinden.

Wer trägt Kosten?

Im Normalfall dürfen Mieter nicht für die Organisation oder Durchführung von Besichtigungen zahlen. Fordert der Vermieter Kosten, verlangen Sie eine schriftliche Aufstellung und begründen Sie Ihre Ablehnung, falls unklar.

  • In der Regel trägt der Vermieter die Kosten für Besichtigungen.
  • Ausnahmen sind selten; bestehen Sie auf schriftlicher Klärung, bevor Sie zustimmen.
Antworten Sie auf Anfragen nur schriftlich oder bestätigt, um Missverständnisse zu vermeiden.

Häufige Fragen

Muss ich Besichtigungstermine erlauben?
Antwort: In der Regel nur nach angemessener Ankündigung und für berechtigte Gründe; verweigern Sie unangemessene Forderungen.
Kann der Vermieter Kosten verlangen?
Antwort: Nein, Besichtigungskosten sind normalerweise vom Vermieter zu tragen; schriftliche Klärung ist sinnvoll.
Was kann ich tun bei häufigen oder kurzfristigen Besichtigungen?
Antwort: Dokumentieren Sie Vorfälle, widersprechen Sie schriftlich und prüfen Sie rechtliche Schritte; das Bezirksgericht ist zuständig bei Streitigkeiten.[2]

Anleitung

  1. Kontaktieren Sie den Vermieter schriftlich und fordern Sie genaue Terminvorschläge an.
  2. Dokumentieren Sie alle Nachrichten, Fotos und wer die Besichtigung durchgeführt hat.
  3. Schlagen Sie Zeitfenster vor, die für Sie passend sind und vermeiden Sie kurzfristige Termine.
  4. Wenn nötig, prüfen Sie rechtliche Schritte beim Bezirksgericht oder holen Sie Beratung ein.[2]

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Mietrechtsgesetz (MRG) — RIS
  2. [2] Gerichtliche Zuständigkeit und Verfahren — Justiz
  3. [3] JustizOnline Dienste und Formulare — JustizOnline
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.