Besichtigungen bei Wiedervermietung – Mieter Österreich
Als Mieter in Österreich ist es wichtig zu wissen, welche Regeln bei Besichtigungen gelten, wenn eine Wohnung wiedervermietet oder verkauft wird. Dieser Leitfaden erklärt verständlich Ihre Rechte und Pflichten, wie Termine anzukündigen sind, welche Zugangsbeschränkungen Sie setzen können und wie Datenschutz sowie persönliche Gegenstände zu schützen sind. Er beschreibt praktische Schritte zur Vorbereitung, welche Unterlagen und Fotos nützlich sind und wie Sie sachlich mit Vermieter oder Makler kommunizieren. Falls es Streit gibt, erfahren Sie, welche Beweise hilfreich sind und welche Fristen zu beachten sind. Die Hinweise richten sich an Mieter ohne juristische Vorkenntnisse und helfen, Ruhe und Kontrolle während des Prozesses zu behalten.[1]
Was Mieter über Besichtigungen wissen sollten
Vermieter oder Makler dürfen Besichtigungen ankündigen, müssen aber Fristen und die Privatsphäre respektieren. In der Praxis bedeutet das eine angemessene Ankündigung vorab und ein klarer Zweck der Besichtigung. Sie können bestimmte Zeiten oder Bereiche ausschließen und müssen nicht unbegrenzt Zugang gewähren.
Vorbereitung auf eine Besichtigung
- Termin bestätigen (deadline): Bestätigen Sie Datum und Uhrzeit schriftlich oder per E-Mail.
- Belege und Fotos bereithalten: Machen Sie Fotos von Zustand und Zählerständen als Beweismittel.
- Zugang begrenzen: Vereinbaren Sie klare Zeitfenster und geschützte Räume.
Während der Besichtigung
Bleiben Sie höflich, aber bestimmt. Sie dürfen anwesend bleiben und Fragen stellen. Vermeiden Sie, persönliche Gegenstände offen liegen zu lassen, und dokumentieren Sie Gespräche, wenn nötig. Wenn Fotos gemacht werden, fragen Sie, wofür diese verwendet werden.
Nach der Besichtigung
- Dokumentation sichern: Speichern Sie E-Mails, Fotos und Namen als Nachweis.
- Kontakt bestätigen: Fordern Sie eine Zusammenfassung per E-Mail an, falls Vereinbarungen getroffen wurden.
- Schäden melden: Melden Sie neue Mängel sofort schriftlich an den Vermieter.
FAQ
- Wann muss ein Vermieter eine Besichtigung ankündigen?
- Der Vermieter muss eine angemessene Vorankündigung geben und Zweck sowie Zeitraum nennen; kurzfristige Notfälle sind anders zu beurteilen.
- Darf der Vermieter unangekündigt eintreten?
- Nein, außer bei akuten Gefahren (z. B. Wasserrohrbruch). Ansonsten gilt: Ankündigung und Zustimmung oder begrenzte Zutrittsregeln.
- Was tun, wenn es Streit über Zutritt gibt?
- Dokumentieren Sie alles schriftlich und ziehen Sie bei Bedarf rechtliche Schritte oder Beratung in Betracht; Formulare und Gerichtsverfahren laufen über die zuständigen Stellen.[3]
Anleitung
- Termin schriftlich bestätigen: Bitten Sie um eine E-Mail mit Datum, Uhrzeit und Zweck (appointment).
- Fotos und Zählerstände dokumentieren: Machen Sie vor dem Termin Aufnahmen.
- Begrenzen Sie den Zugang: Benennen Sie klare Räume und Zeitfenster.
- Bei Bedarf Formulare einreichen: Nutzen Sie offizielle E-Forms für gerichtliche Schritte oder Anzeigen.[2]
Hilfe und Unterstützung
- Informationen zum Mietrecht auf RIS
- JustizOnline: Formulare und E-Services
- Informationen zu Gerichten und Verfahren