Besichtigungsfristen für Mieter in Österreich
Viele Mieterinnen und Mieter in Österreich fragen sich, wann Vermieter zur Wiedervermietung oder zum Verkauf die Wohnung besichtigen dürfen und welche Fristen gelten. Dieser Artikel erklärt verständlich Ihre Rechte, typische Zeitfenster, wie Besichtigungstermine anzukündigen sind und welche Unterlagen oder Nachweise Sie verlangen können. Sie erhalten praktische Hinweise zu Verweigerung, Datenschutz und dokumentierten Einlassregeln sowie Tipps, wie Sie Termine sicher koordinieren und Ihre Privatsphäre schützen. Am Ende finden Sie eine FAQ mit konkreten Antworten und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie reagieren, falls Besichtigungen zu häufig, kurzfristig oder ohne Zustimmung stattfinden. Ebenfalls klären wir, welche Rolle das Mietrechtsgesetz (MRG)[1] und die Bezirksgerichte[2] in Streitfällen spielen und welche Fristen bei schriftlichen Anzeigen oder Aufkündigungen relevant sind. Bewahren Sie Belege und Termine schriftlich auf; das erleichtert spätere Klärungen oder rechtliche Schritte.
Wann sind Besichtigungen erlaubt?
Grundsätzlich dürfen Vermieter Besichtigungen zur Wiedervermietung oder zum Verkauf verlangen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und die Privatsphäre der Mieterinnen und Mieter respektiert wird. Zustimmungspflichtige Eingriffe ins Mietverhältnis müssen verhältnismäßig sein und dürfen nicht zur ständigen Belästigung führen.
Ankündigung und Fristen
- Angemessene Vorankündigung: Üblich sind mindestens 24–48 Stunden, außer bei akuten Notfällen.
- Wiederholte Termine: Häufige kurzfristige Anfragen können unzumutbar sein.
- Terminvorschläge: Fordern Sie konkrete Zeitfenster statt offener Bitten.
Wenn Sie nicht zustimmen
- Dokumentieren Sie Termine, Namen und Uhrzeiten sowie Fotos als Beweismaterial.
- Senden Sie eine schriftliche Ablehnung oder einen Gegenvorschlag und bewahren Sie die Nachricht auf.
- Kontaktieren Sie Mieterschutzorganisationen oder Beratungsstellen für Unterstützung.
- Erwägen Sie gerichtliche Schritte beim Bezirksgericht, wenn Ihre Rechte verletzt werden.[3]
FAQ
- Muss ich Besichtigungen erlauben?
- Nein, nicht automatisch. Sie müssen nur angemessene Termine dulden, wenn ein berechtigtes Interesse des Vermieters besteht; unbegründete oder belästigende Anfragen können Sie ablehnen.
- Wie viel Vorlauf ist angemessen?
- In der Praxis gelten 24–48 Stunden als angemessen, außer bei dringenden Reparaturen oder Notfällen.
- Darf der Vermieter ohne Zustimmung eintreten?
- Nein. Der Vermieter darf die Wohnung grundsätzlich nicht ohne Ihre Zustimmung betreten, es sei denn, es liegt ein Notfall oder eine gesetzliche Sonderregelung vor.
- Welche Belege helfen bei einem Streit?
- Schriftliche Ankündigungen, Fotos, Zeugenangaben und ein Terminprotokoll sind besonders hilfreich.
Anleitung
- Antworten Sie schriftlich mit Datum und konkretem Vorschlag oder Ablehnung.
- Führen Sie ein Protokoll aller Anfragen, Termine und Gespräche.
- Prüfen Sie Fristen und Möglichkeiten beim Bezirksgericht oder holen Sie rechtlichen Rat ein.
- Nehmen Sie bei Unsicherheit Kontakt zu Mieterschutzorganisationen oder Beratungsstellen auf.
Kernaussagen
- Fristen sollten angemessen sein und Rücksicht auf Privatsphäre nehmen.
- Dokumentation schützt Ihre Rechte bei späteren Auseinandersetzungen.
- Schriftliche Kommunikation schafft Klarheit und Beweislage.