Mieter-Musterbrief: Besichtigungen in Österreich
Als Mieter in Österreich können Besichtigungen wegen Wiedervermietung oder Verkauf des Wohnraums plötzlich anstehen. Dieser Text erklärt in klaren Schritten, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wie Sie Termine ablehnen oder beschränken können und welche Formulierungen ein rechtssicherer Musterbrief enthalten sollte. Ich erläutere Fristen, Datenschutz beim Zutritt, Nachweispflichten des Vermieters sowie sinnvolle Dokumentation wie Fotos und Termineinträge. Ziel ist, dass Sie selbstbewusst reagieren, Ihre Privatsphäre schützen und zugleich kooperativ bleiben, um Konflikte zu vermeiden. Praktische Vorlagen und Hinweise zum weiteren Vorgehen runden den Beitrag ab und zeigen, wie Sie formale Schreiben korrekt zustellen. Auch Hinweise zum richtigen Umgang mit Ersatzschlüsseln und Schlosswechsel sind enthalten.
Was steht im Musterbrief?
Ein Musterbrief informiert kurz über Anlass und gewünschte Regeln für die Besichtigung: Datumsvorschlag, Zweck (Wiedervermietung/Verkauf), maximale Personenzahl, Wunsch nach schriftlicher Ankündigung und Dokumentation. Verweise auf gesetzliche Grundlagen (z. B. Mietrechtsgesetz) helfen, Ihre Position zu belegen.[1]
Vor dem Termin
- Fordern Sie eine Terminvereinbarung mit mindestens 24 Stunden Vorankündigung.
- Fragen Sie, wer die Besichtigung durchführt und ob Ersatzschlüssel eingesetzt werden.
- Bestehen Sie auf eine kurze Dokumentation: Namen, Datum und Fotos der besichtigten Räume.
- Bitten Sie um eine schriftliche Ankündigung per E-Mail oder eingeschriebenem Brief.
Wie zustellen?
Zustellung per E‑Mail (mit Lesebestätigung) oder per eingeschriebenem Brief bietet Nachweis. Wenn Fristen genannt sind, reagieren Sie innerhalb dieser Fristen. Vermeiden Sie unnötige Konfrontation, aber dokumentieren Sie Ablehnungen oder Einschränkungen schriftlich.[2]
Praktische Formulierungen
Ein kurzer, höflicher Ton ist meist ausreichend. Nennen Sie klar den Grund, schlagen Sie Termine vor und setzen Sie sachliche Grenzen (z. B. maximale Personen, keine persönliche Durchsuchung). Verwenden Sie konkrete Fristen und fordern Sie eine Bestätigung.
- Vorschlag für Termin mit Datum und Uhrzeit.
- Begrenzung der Personenzahl auf maximal X Personen.
- Anforderung: Vor- und Nachname der Besucher, Foto- oder Terminprotokoll.
- Hinweis zum Datenschutz und Wunsch nach Anwesenheit einer Vertrauensperson.
FAQ
- Darf der Vermieter ohne Ankündigung eintreten?
- Nein, der Vermieter muss in der Regel einen Termin ankündigen und einen berechtigten Zweck haben; kurzfristige Zugänge sind nur in Notfällen möglich.[1]
- Wie kann ich eine Besichtigung ablehnen?
- Sie können aus triftigen Gründen ablehnen oder Zeitfenster vorschlagen; begründen Sie die Ablehnung kurz schriftlich und bieten Sie alternative Termine an.
- Was tun bei Streit über Zutritt oder Zeitpunkt?
- Dokumentieren Sie alles und prüfen Sie die Möglichkeit einer gerichtlichen Klärung beim Bezirksgericht; JustizOnline bietet Formulare und Informationen.[3]
Anleitung
- Prüfen Sie Ihren Mietvertrag und die gesetzlichen Regeln (MRG) auf Hinweise zu Zutritt und Besichtigungen.
- Formulieren Sie einen kurzen Musterbrief mit Datum, Grund, Wunsch zur Dokumentation und Terminvorschlägen.
- Senden Sie die Ankündigung schriftlich und vereinbaren Sie einen konkreten Zeitpunkt.
- Wenn Rechte verletzt werden, sammeln Sie Beweise und prüfen Sie rechtliche Schritte über das Bezirksgericht.
Wichtige Erkenntnisse
- Kurz und sachlich formulierte Schreiben sind oft am effektivsten.
- Dokumentation schützt Ihre Privatsphäre und stärkt rechtliche Positionen.
- Reagieren Sie fristgerecht auf Ankündigungen, um Rechte zu wahren.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- RIS - Mietrechtsgesetz (MRG)
- RIS - Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
- JustizOnline - Gerichtliche Formulare und Informationen