Mieterrechte: Besichtigungen & Zutritt in Österreich

Privatsphäre & Zutritt (Besichtigungen, Schlosswechsel) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Viele Mieter in Österreich fragen sich, wann Vermieter die Wohnung für Besichtigungen betreten dürfen und welche Rechte auf Privatsphäre bestehen. Dieser Leitfaden erklärt klar, welche Ankündigungsfristen gelten, wie Besichtigungen angemessen organisiert werden, wann ein Schlosswechsel erlaubt ist und welche Pflichten beide Seiten haben. Er zeigt praktische Schritte für Mieter: Dokumentation, Kommunikation mit dem Vermieter und was zu tun ist, wenn Sie sich unwohl oder unrechtmäßig gestört fühlen. Außerdem finden Sie Hinweise zu offiziellen Stellen und wie Sie Fristen einhalten. Konkrete Formulierungsvorschläge und Hinweise zur Beweissicherung helfen, bei Streitigkeiten schnell die richtigen Schritte zu setzen.

Wann darf der Vermieter die Wohnung betreten?

In Österreich darf ein Vermieter die Wohnung nicht ohne Rechtfertigung betreten; Besichtigungen müssen angekündigt und nachvollziehbar begründet werden. Mieter haben Anspruch auf Privatsphäre und angemessene Fristen.[1]

Informieren Sie Termine schriftlich und bewahren Sie Kopien auf.
  • Termine müssen in angemessener Frist angekündigt werden
  • Privatsphäre wahren und Zutritt nur mit Zustimmung erlauben
  • Dokumentation: Fotos, Datum, Uhrzeit und Namen notieren

Besichtigungen organisieren

Besichtigungen sollten so geplant werden, dass sie die Wohnroutine möglichst wenig stören. Vereinbaren Sie einen konkreten Termin, begrenzen Sie die Dauer und fragen Sie nach Anzahl und Zweck der Besucher. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an, wenn Sie unsicher sind.

Antworten Sie rechtzeitig auf formelle Zustellungen, um Nachteile zu vermeiden.
  • Fotos oder Aufnahmen nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlauben
  • Kontaktperson benennen, wenn Sie Begleitung wünschen
  • Eine klare Uhrzeit und Dauer für die Besichtigung vereinbaren

Schlosswechsel und Schlüssel

Ein Schlosswechsel durch den Vermieter ist nur in besonderen Fällen zulässig, etwa bei Gefahr oder wenn ein Vertrag dies ausdrücklich regelt. Ohne rechtliche Grundlage darf der Vermieter nicht einseitig Schlösser ändern.[2]

Ein Schlosswechsel ist nur in bestimmten Fällen rechtlich zulässig.
  • Schlosswechsel nur bei konkreter Gefährdung oder ausdrücklicher Vereinbarung
  • Vermieter darf nicht ohne Ihre Zustimmung dauerhaft Zugang schaffen
  • Schlüsselübergabe und Rückgabe schriftlich protokollieren

Was tun bei unberechtigtem Zutritt?

Tritt jemand ohne Ihre Zustimmung ein, dokumentieren Sie Datum, Uhrzeit, Umstände und mögliche Zeugen. Suchen Sie das Gespräch, fordern Sie eine Erklärung und erwägen Sie formelle Schritte, wenn das Verhalten wiederholt auftritt.[3]

Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen im Streitfall.
  • Beweise sichern: Fotos, Notizen, Namen von Zeugen
  • Kontaktieren Sie eine offizielle Beratungsstelle oder Hotline
  • Prüfen Sie rechtliche Schritte beim zuständigen Bezirksgericht

Anleitung

  1. Dokumentieren Sie Vorfall: Datum, Uhrzeit, Namen und Fotos sammeln
  2. Schreiben Sie eine formelle Aufforderung an den Vermieter mit Fristsetzung
  3. Wenn nötig, reichen Sie eine Beschwerde beim Bezirksgericht ein
  4. Behalten Sie Fristen und Nachweise für alle Schritte

Wichtigste Punkte

  • Sie haben ein Recht auf Privatsphäre und angemessene Ankündigung
  • Dokumentation ist zentral für Durchsetzung Ihrer Rechte
  • Formelle Kommunikation kann Konflikte oft klären

FAQ

Muss der Vermieter Termine ankündigen?
Ja. Vermieter müssen Besichtigungen in der Regel rechtzeitig ankündigen und einen angemessenen Termin vereinbaren. [1]
Kann der Vermieter ohne meine Zustimmung das Schloss wechseln?
Nur in Ausnahmefällen wie akuter Gefahr oder wenn vertraglich geregelt; ohne Rechtsgrundlage ist ein einseitiger Schlosswechsel nicht zulässig. [2]
Welche Fristen gelten für Besichtigungen?
Konkrete Fristen hängen vom Einzelfall und gesetzlichen Regelungen ab; informieren Sie sich frühzeitig und beachten Sie Fristen bei formellen Schreiben. [3]

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] RIS — Rechtsinformationssystem
  2. [2] Justiz.gv.at — Gerichtliche Informationen
  3. [3] JustizOnline — Formulare & Verfahren
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.