Mieterrechte bei Wohnungsbesichtigung in Österreich

Privatsphäre & Zutritt (Besichtigungen, Schlosswechsel) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Wann Vermieter Besichtigungen durchführen dürfen

Vermieter dürfen Besichtigungen zur Wiedervermietung oder zum Verkauf nur nach angemessener Vorankündigung durchführen und dürfen die Privatsphäre der Mieter nicht unverhältnismäßig einschränken. In der Praxis gelten angemessene Zeiten und häufig 24–48 Stunden Vorlauf; Ausnahmen bestehen bei akuten Gefahren oder dringenden Reparaturen. Bei Unsicherheiten lohnt sich der Blick in die gesetzlichen Regelungen und (bei Bedarf) eine Anfrage beim Bezirksgericht.[1]

Mieter haben Anspruch auf Privatsphäre.

Vorankündigung, Fristen und Zustimmung

Die wichtigsten Punkte zur Vorankündigung und Zustimmung sind:

  • Angemessene Vorankündigungsfrist: meist 24–48 Stunden vor dem Termin.
  • Zutritt nur zu vereinbarten Zeiten; unangekündigter Eintritt ist in der Regel unzulässig.
  • Schriftliche Ankündigungen sind sinnvoll, damit Datum und Uhrzeit nachweisbar sind.
  • Persönliche Daten von Mietern dürfen nicht ohne Zweck gesammelt oder weitergegeben werden.
Dokumentieren Sie alle Ankündigungen schriftlich oder per E-Mail.

Was Sie tun können (Dokumentation & Widerspruch)

Wenn Sie Bedenken haben, helfen diese Schritte häufig weiter:

  • Dokumentieren Sie Termine, Uhrzeiten und Namen der Personen, die gekommen sind.
  • Machen Sie nach Möglichkeit Fotos oder Notizen zur Anwesenheit und zum Zustand der Wohnung.
  • Schicken Sie einen schriftlichen Widerspruch an den Vermieter, wenn die Besichtigung unzumutbar ist.
  • Bei wiederholten Verstößen erwägen Sie eine Meldung an das Bezirksgericht oder eine Beratung durch Rechtsstellen.[2]
Antworten Sie auf rechtliche Schreiben innerhalb der genannten Fristen.

FAQ

Wann darf der Vermieter ohne Zustimmung hereinkommen?
Nur in Notfällen wie akuter Gefahr oder um größeren Schaden abzuwenden; für normale Besichtigungen ist Ihre Zustimmung bzw. eine Ankündigung nötig.
Wie viel Vorlaufzeit ist üblich?
Üblich sind 24 bis 48 Stunden Vorankündigung, sofern nichts anderes im Mietvertrag steht.
Kann ich Besichtigungen komplett ablehnen?
Ein pauschales Verbot ist selten möglich, aber Sie können unzumutbare Zeiten ablehnen und auf Datenschutz bestehen.

Anleitung

  1. Fordern Sie eine schriftliche Ankündigung mit Datum und Uhrzeit vom Vermieter an.
  2. Dokumentieren Sie den Termin und machen Sie ggf. Fotos zur Beweissicherung.
  3. Kontaktieren Sie bei Problemen das Bezirksgericht oder offizielle Stellen für Beratung.
  4. Wenn nötig, bereiten Sie eine formelle Beschwerde oder eine gerichtliche Klärung vor.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Mietrechtsgesetz (MRG) im RIS
  2. [2] Justiz.gv.at - Gerichtsweg und Kontakt
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.