Beweise & Zeugen für Mieter in Österreich
Was zählt als Beweis?
Als Mieterinnen und Mieter können verschiedene Arten von Beweisen helfen: Fotos, Dokumente, Rechnungen und Zeugen. Sammeln Sie Datum, Ort und Beschreibung jedes Mangels. Notieren Sie Gespräche und Termine schriftlich, um einen klaren Nachweis zu haben. Rechtliche Grundlagen finden sich im Mietrechtsgesetz (MRG).[1]
- Fotos der Mängel mit Datum und kurzer Beschreibung
- Schriftwechsel per E‑Mail oder eingeschriebener Brief
- Rechnungen, Kostenvoranschläge und Quittungen für Reparaturen
- Übergabeprotokolle und Wohnungschecklisten
Zeugen richtig einsetzen
Zeugen können bestätigen, wann ein Mangel aufgetreten ist oder wie stark er war. Bitten Sie Nachbarinnen, Handwerker oder Mitbewohner um eine kurze schriftliche Aussage mit Datum. Sprechen Sie mit Zeuginnen vorab darüber, welche Fakten sie belegen können, und vermeiden Sie Werturteile. Eine schriftliche Erklärung der Zeuginnen ist oft hilfreicher als eine mündliche Erinnerung.
Fristen und Verfahren
Setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels und dokumentieren Sie die Fristsetzung. Reagiert der Vermieter nicht, können Sie weitere Schritte erwägen, etwa Selbstvornahme gegen Kostenerstattung oder die gerichtliche Geltendmachung von Mängelrechten. Für gerichtliche Schritte ist das Bezirksgericht zuständig; informieren Sie sich frühzeitig über Verfahrensregeln und Fristen.[2]
FAQ
- Wann sollte ich Fotos machen?
- So früh wie möglich: Dokumentieren Sie Mängel sofort mit Datum und Kontext, idealerweise aus verschiedenen Blickwinkeln.
- Wie nutze ich Zeugen korrekt?
- Bitten Sie Zeugen um kurze schriftliche Bestätigungen mit Datum und konkreten Beobachtungen.
- Was kann ich tun, wenn der Vermieter nicht repariert?
- Setzen Sie eine schriftliche Frist, dokumentieren Sie alles und prüfen Sie Optionen wie Selbstvornahme, Mietzinsminderung oder Klage vor dem Bezirksgericht.
Anleitung
- Sammeln Sie sofort Fotos, Datum, Uhrzeit und eine kurze Beschreibung des Mangels.
- Schreiben Sie eine formelle Mängelanzeige an den Vermieter und setzen Sie eine angemessene Frist.
- Wenn nötig, beauftragen Sie eine Reparatur und bewahren Sie Rechnungen als Beleg auf.
- Wenn der Vermieter nicht reagiert, bereiten Sie Unterlagen für eine Klage am Bezirksgericht vor oder nutzen Sie elektronische Formulare.[3]
Hilfe und Unterstützung
- [1] RIS - Gesetzestexte und MRG
- [2] Justiz.gv.at - Informationen zu Gerichtsverfahren
- [3] JustizOnline - Elektronische Formulare