Datenschutz beim Mieterscreening in Österreich

Datenschutz & Screening (DSG, zulässige Unterlagen) 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich sollten Sie beim Vermieterscreening genau wissen, welche Daten angefragt und wie diese verarbeitet werden. Viele Vermieter bitten um Ausweis, Einkommensnachweise oder Referenzen; nicht immer sind alle Angaben zulässig oder verhältnismäßig. Dieser Text erklärt verständlich Ihre Rechte nach dem Datenschutz und dem Mietrecht, wann eine schriftliche Einwilligung nötig ist, wie Sie Akteneinsicht verlangen und welche Schritte bei unzulässiger Datenverarbeitung möglich sind. Die Hinweise richten sich an Mieterinnen und Mieter in Österreich und enthalten praktische Formulierungsvorschläge sowie Hinweise zu offiziellen Anlaufstellen.

Was ist Vermieter-Screening und welche Daten sind zulässig?

Unter Vermieter‑Screening versteht man die Prüfung von Bewerberdaten zur Entscheidung über die Vermietung. Grundsätzlich dürfen Vermieter nur solche Informationen verlangen, die für die Entscheidung relevant und angemessen sind. Besonders strenge Regeln gelten bei sensiblen personenbezogenen Daten. Bei Fragen zur Auslegung der Regeln hilft das Mietrecht und der Datenschutzrahmen in Österreich[1].

Fordern Sie bei Unsicherheit immer eine schriftliche Begründung für die Datenerhebung an.

Typisch zulässige Unterlagen

  • Ausweis oder Pass zur Identitätsfeststellung
  • Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnung, Dienstzettel) zum Nachweis der Zahlungsfähigkeit
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung oder Referenzen früherer Vermieter
  • Nachweise über berufliche Tätigkeit oder Beschäftigungsverhältnis

Unverhältnismäßig sind in der Regel umfassende Bonitätsauskünfte ohne konkreten Anlass oder Fragen zu Gesundheitsdaten, politischer Meinung oder Religion.

Geben Sie keine sensiblen Gesundheits- oder Religionsdaten weiter, wenn sie nicht ausdrücklich und rechtlich begründet verlangt werden.

Einwilligung und Rechtsgrundlage

Verarbeitung personenbezogener Daten setzt meist eine Rechtsgrundlage voraus. Eine freiwillige, informierte und schriftliche Einwilligung kann eine Grundlage sein, darf aber nicht erzwungen werden, etwa indem die Wohnung ausschließlich bei Zustimmung angeboten wird. Ist die Datenverarbeitung für die Vertragsentscheidung erforderlich, muss der Umfang angemessen sein.

Bewahren Sie Kopien aller übermittelten Dokumente und notieren Sie Datum und Empfänger.

Welche Rechte haben Mieter?

Mieterinnen und Mieter haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie auf Widerspruch unter bestimmten Voraussetzungen. Bei unrechtmäßiger Verarbeitung können Sie Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einreichen oder zivilrechtliche Schritte prüfen.

  • Auskunft über gespeicherte Daten verlangen
  • Berichtigung falscher Angaben fordern
  • Löschung nicht erforderlicher Daten beantragen
  • Kontaktaufnahme mit der Datenschutzbehörde oder rechtliche Beratung suchen

Wenn Ihre Anfrage auf Akteneinsicht ignoriert oder abgelehnt wird, dokumentieren Sie die Kommunikation und setzen Sie eine Frist zur Antwort.

In vielen Fällen genügt eine fundierte, schriftliche Anfrage, bevor formelle Schritte nötig werden.

Häufige Fragen

Welche Daten darf ein Vermieter beim Screening verlangen?
Er darf in der Regel Identitätsnachweise und informationsbezogene Unterlagen verlangen, die zur Entscheidung über die Vermietung notwendig und verhältnismäßig sind; sensible Daten sind meist unzulässig.
Muss ich allen Prüfungen zustimmen, um die Wohnung zu bekommen?
Nein, eine Einwilligung darf nicht erzwungen werden. Fehlt eine Rechtsgrundlage, dürfen Sie die Herausgabe bestimmter Daten verweigern.
Wohin kann ich mich wenden, wenn meine Daten unrechtmäßig verwendet wurden?
Sie können eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einreichen oder zivilrechtliche Schritte, beispielsweise vor dem Bezirksgericht, prüfen.

Anleitung

  1. Dokumentieren Sie sofort, welche Unterlagen Sie übermittelt haben und an wen.
  2. Fordern Sie schriftlich Akteneinsicht und benennen Sie konkret die gewünschten Daten.
  3. Setzen Sie eine klare Frist (z. B. 14 Tage) für die Antwort und verweisen Sie auf Ihr Auskunftsrecht.
  4. Bei Nichtbeachtung prüfen Sie eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde oder rechtliche Schritte.

Wesentliche Hinweise

  • Formulieren Sie Anfragen sachlich und mit konkreten Fristen.
  • Bewahren Sie alle Belege und Kopien sicher auf.

Hilfe und Support / Ressourcen


  1. [1] RIS - Rechtsinformationssystem des Bundes
  2. [2] Justiz - Informationen zu Gerichten und Verfahren
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.