Mieterunterlagen & Datenschutz in Österreich
Welche Unterlagen sind zulässig?
- Einkommensnachweis (Gehaltszettel oder Bestätigung des Arbeitgebers)
- Mietzahlungsnachweise oder Kontoauszüge als Zahlungsbelege
- Identitätsnachweis (Ausweis vorzeigen oder beglaubigte Kopie)
- Referenz- oder Bestätigungsbrief vom vorherigen Vermieter
- Einwilligungserklärung für eine Bonitätsprüfung (nur mit Zustimmung)
Welche Daten sind unzulässig?
- Kontostand oder pauschale Bankzugangsangaben, die über das Notwendige hinausgehen
- Gesundheitsdaten, Religionszugehörigkeit oder politische Bewertungen
- Fragen nach Familienplanung oder sensiblen privaten Details ohne rechtliche Grundlage
Wie geben Sie Unterlagen sicher weiter?
Bevor Sie Dokumente übermitteln, prüfen Sie den konkreten Zweck, fordern Sie eine kurze schriftliche Begründung an und schwärzen Sie unnötige Details (z. B. Kontonummern außer als Zahlungsnachweis). Übermitteln Sie persönliche Papiere bevorzugt persönlich oder über verschlüsselte Kanäle und vermeiden Sie das Versenden sensibler Dateien per unverschlüsselter E‑Mail.
- Fordern Sie eine schriftliche Zweckangabe für jede Datenanforderung
- Schwärzen Sie nicht benötigte Informationen auf Kopien
- Übergeben Sie Ausweise nach Möglichkeit persönlich und nehmen Sie keine Originaldokumente weg
- Dokumentieren Sie Übergabe und Aufbewahrung (Datum, Uhrzeit, Empfänger)
Was tun bei unzulässigen Anfragen?
Fordern Sie zunächst die schriftliche Begründung an und weisen Sie auf datenschutzrechtliche Grenzen hin. Falls der Vermieter weiterhin unzulässige Angaben verlangt, setzen Sie eine Frist zur Herausgabe nur der zulässigen Unterlagen und dokumentieren die Kommunikation. Ziehen Sie bei Bedarf rechtliche Schritte in Betracht oder wenden Sie sich an eine Mietervertretung. Bei Unklarheiten können Sie gesetzliche Regelungen prüfen[1] oder gerichtliche Schritte über JustizOnline prüfen[2].
FAQ
- Welche personenbezogenen Daten darf der Vermieter verlangen?
- Der Vermieter darf nur jene Daten verlangen, die zur Entscheidung über das Mietverhältnis erforderlich und verhältnismäßig sind; personenbezogene Sonderkategorien sind in der Regel unzulässig.[1]
- Muss ich Ausweiskopien abgeben?
- Sie müssen Ihren Ausweis zur Identitätsfeststellung vorzeigen; Kopien sind nur mit berechtigtem Interesse zulässig und sollten wenn möglich geschwärzt werden.
- Wohin kann ich mich wenden, wenn der Vermieter unzulässige Daten fordert?
- Dokumentieren Sie die Anfrage, fordern Sie schriftliche Begründungen an und kontaktieren Sie eine Mietervertretung oder prüfen Sie gerichtliche Schritte über JustizOnline.[2]
Anleitung
- Sammeln Sie nur die geforderten, sachlich begründeten Nachweise.
- Bitten Sie um schriftliche Zweckangabe und Fristsetzung für die Anfrage.
- Schwärzen Sie unnötige Daten und übergeben Sie Ausweise vorzugsweise persönlich.
- Dokumentieren Sie Übergabe und bewahren Sie Kopien sicher auf.
- Bei anhaltenden Problemen prüfen Sie rechtliche Schritte oder wenden Sie sich an eine Mietervertretung.
Hilfe und Support / Ressourcen
- RIS - Rechtsinformationssystem des Bundes
- Justiz - Informationen zu Gerichten und Verfahren
- JustizOnline - elektronische Formulare und Einreichungen