Datenschutz & Mieter-Screening in Österreich

Datenschutz & Screening (DSG, zulässige Unterlagen) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich ist es wichtig zu wissen, welche persönlichen Daten Vermieter beim Screening verlangen dürfen und wie Sie Ihre Privatsphäre schützen. Dieses FAQ erklärt leicht verständlich, welche Unterlagen zulässig sind, wann eine Datenspeicherung oder Bonitätsprüfung rechtlich erlaubt ist und welche Rechte Sie bei unzulässigen Anfragen haben. Sie erhalten praktische Tipps zum Umgang mit sensiblen Informationen, Hinweise zur Dokumentation und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, falls eine Prüfung unverhältnismäßig erscheint. Ziel ist es, Ihnen als Mieter Orientierung zu geben, damit Sie Ihre Daten sicheren Grenzen unterwerfen und rechtzeitig reagieren können.

Was darf ein Vermieter beim Screening verlangen?

Grundsätzlich sind Informationen zulässig, die zur Bewertung der Zahlungsfähigkeit und Identität dienen. Dazu gehören übliche Unterlagen wie Ausweis, Einkommensnachweis und Nachweis über bisherige Mietzahlungen. Relevante Rechtsgrundlagen finden sich im Mietrechtsgesetz und zivilrechtlichen Regelungen.[1]

  • Ausweis (ID) zur Identitätsprüfung
  • Gehaltsnachweis (income) zur Bonitätsprüfung
  • Kautionshöhe / Zahlungsfähigkeitsnachweis (deposit)
  • Mietschuldenfreiheitsbestätigung oder Referenzen (evidence)

Unzulässig sind besonders schützenswerte Daten wie Gesundheitsinformationen, Religionszugehörigkeit oder intime Details. Auch Fragen zu Schwangerschaft, sexueller Orientierung oder politische Meinungen stehen Vermietern grundsätzlich nicht zu.

Geben Sie keine sensiblen Gesundheits- oder Informationsdaten ohne rechtliche Grundlage weiter.

Wenn Ihnen eine ungewöhnliche oder ausführliche Bonitätsprüfung begegnet, dokumentieren Sie Namen, Datum und Kopien der verlangten Unterlagen und fragen Sie nach der Rechtsgrundlage.

Was tun bei unzulässigen Prüfungen?

Reagieren Sie sachlich und fordern Sie eine schriftliche Auskunft, warum bestimmte Daten benötigt werden. Weisen Sie auf Ihre Rechte hin und setzen Sie eine Frist zur Rückmeldung. Sollte keine zufriedenstellende Antwort erfolgen, können Sie rechtliche Schritte prüfen und eine Beschwerde einreichen. Bei gerichtlichen Verfahren sind Bezirksgerichte zuständig für erstinstanzliche mietrechtliche Streitigkeiten.[2]

Eine sorgfältige Dokumentation erhöht Ihre Chancen, unzulässige Anfragen zurückzuweisen.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen darf ich als Mieter verweigern?
Sie können die Herausgabe sensibler Gesundheitsdaten, Informationen über sexuelle Orientierung oder politische Überzeugungen ablehnen. Für rein mietrelevante Prüfungen ist meist ein Personalausweis und ein Einkommensnachweis ausreichend.
Kann der Vermieter eine Bonitätsauskunft einholen?
Ja, sofern die Abfrage verhältnismäßig ist und Sie vorher informiert werden. Externe Bonitätsprüfungen müssen datenschutzkonform erfolgen.
Was kostet mich die Durchsetzung meiner Rechte?
Viele Erstberatungen sind kostengünstig oder gratis bei Verbraucherstellen; gerichtliche Schritte können jedoch Gebühren mit sich bringen.
Wohin kann ich mich wenden, wenn der Vermieter Daten missbräuchlich verarbeitet?
Sie können sich an Behörden, Datenschutzstellen oder gerichtliche Instanzen wenden und gegebenenfalls Unterlassung und Löschung verlangen.

Anleitung

  1. Sammeln Sie Belege: Kopien, E-Mails und Fotos als Nachweis (evidence).
  2. Fordern Sie schriftlich eine Begründung und Frist zur Auskunft (form).
  3. Wägen Sie eine Klage oder Beschwerde beim Bezirksgericht ab, wenn keine Einigung möglich ist (court).
  4. Suchen Sie Unterstützung bei Beratungsstellen oder Anwältinnen/Anwälten für Mietrecht (contact).

Wesentliche Hinweise

  • Bewahren Sie alle Belege zentral und datiert auf.
  • Reagieren Sie binnen gesetzter Fristen, um Rechte nicht zu verlieren.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS - Mietrechtsgesetz (MRG) und relevante Bestimmungen
  2. [2] Justiz.gv.at - Zuständigkeiten der Gerichte
  3. [3] JustizOnline - Elektronische Formulare und Einreichungen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.