Datenschutz & Screening für Mieter in Österreich
Viele Mieter in Österreich stehen vor dem Screening durch Vermieter: Welche personenbezogenen Daten sind erlaubt, welche Nachweise dürfen verlangt werden und wie schützt der Datenschutz Ihre Privatsphäre? Dieser Artikel erklärt verständlich, welche Dokumente beim Mieter-Screening üblich und zulässig sind, welche Grenzen das Datenschutzrecht setzt und welche Einwilligungen Sie geben müssen oder ablehnen dürfen. Ich zeige praktische Schritte zur Vorbereitung, wie Sie sensible Informationen begrenzen, Belege korrekt bereithalten und was bei unzulässigen Anfragen zu tun ist. Dazu gehören Hinweise, wie Sie Ausweiskopien, Einkommensnachweise oder Auskünfte einreichen, ohne unnötig viel zu offenbaren. Außerdem erläutere ich, welche Rechte Sie bei Datenweitergabe haben und wie lange Vermieter Daten speichern dürfen.
Welche Daten dürfen Vermieter verlangen?
Vermieter benötigen oft Basisinformationen zur Identifikation und Bonitätsprüfung; die gesetzlichen Rahmenbedingungen finden sich im Mietrechtsgesetz (MRG) und relevanten Datenschutzregelungen.[1]
- Einkommensnachweise (z. B. Gehaltsabrechnungen oder Nachweise über regelmäßige Zahlungen).
- Schriftliche Nachweise wie Arbeitsvertrag oder Bescheinigungen (documents, proof) zur Bonitätsbeurteilung.
- Identitätsnachweis (Ausweiskopie) nur in begrenztem Umfang und mit Rücksicht auf Privatsphäre.
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom Vorvermieter oder Zahlungsnachweise.
Unzulässige und sensible Daten
Bestimmte Informationen darf ein Vermieter in der Regel nicht verlangen oder nur sehr eingeschränkt: Gesundheitsdaten, ethnische Herkunft, intime Details, religiöse oder politische Überzeugungen sowie ausführliche Kontoumsätze mit sensiblen Buchungen.
- Sensible Gesundheits- oder Strafregisterangaben sind grundsätzlich unzulässig.
- Vollständige Kontonummern oder umfangreiche Bankbewegungen sollten Sie vorab schwärzen, wenn ein Nachweis des Einkommens ausreicht (privacy).
Einwilligung, Speicherung und Rechte
Jede Weitergabe personenbezogener Daten sollte auf einer klaren Rechtsgrundlage oder Ihrer Einwilligung beruhen; Sie haben Auskunfts- und Löschrechte sowie das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung. Offizielle Hinweise finden Sie bei den zuständigen Stellen.[2]
Wie reagieren bei unzulässigen Anfragen?
Praktische Schritte, wenn Sie den Eindruck haben, dass ein Vermieter zu viele oder unzulässige Daten anfordert:
- Fordern Sie schriftlich den Zweck der Datenerhebung und die Rechtsgrundlage an.
- Weigern Sie sich formell, sensible Auskünfte zu geben, und bieten Sie alternative Nachweise an.
- Suchen Sie Beratung bei Mietervereinigungen oder Behörden.
Häufige Fragen
- Dürfen Vermieter eine Kopie meines Ausweises verlangen?
- Ja, zur Identifikation ist eine Kopie meist zulässig, aber Vermieter dürfen nicht mehr persönliche Daten verlangen als nötig.
- Muss ich Bankauszüge vollständig vorlegen?
- Nein, üblicherweise reichen Einkommensnachweise; sensible Kontodaten können Sie schwärzen.
- Wie lange dürfen Vermieter meine Daten speichern?
- Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den Vertragszweck oder rechtliche Verpflichtungen notwendig ist.
Anleitung
- Sammeln Sie nur notwendige Unterlagen: Ausweis, Einkommensnachweise, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
- Schwärzen Sie sensible Details (z. B. Kontonummern) bevor Sie Kopien übermitteln.
- Bestehen Sie auf einer schriftlichen Einwilligung oder verlangen Sie eine Zweckbeschreibung.
- Dokumentieren Sie Anfragen und prüfen Sie Beschwerdemöglichkeiten bei Behörden oder Gerichten.