Erlaubte Datenanfragen an Mieter in Österreich

Datenschutz & Screening (DSG, zulässige Unterlagen) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich ist es wichtig zu wissen, welche persönlichen Daten ein Vermieter bei der Wohnungsbewerbung oder während des Mietverhältnisses rechtlich erheben darf. Diese Übersicht erklärt verständlich, welche Auskünfte und Unterlagen üblich und zulässig sind, wo Datenschutzgrenzen liegen und wie Sie auf unzulässige Anfragen reagieren. Ich beschreibe typische Dokumente wie Identitätsnachweise, Einkommensnachweise und Mieterselbstauskünfte, erläutere wann Bonitätsprüfungen oder Auskünfte unzulässig sein können und nenne praktische Schritte zur Dokumentation und zum Schutz Ihrer Rechte nach österreichischem Mietrecht[1]. Am Ende finden Sie FAQ, eine kurze Anleitung zum Vorgehen und offizielle Anlaufstellen.

Welche Daten sind zulässig?

Vermieter dürfen unter bestimmten Bedingungen Informationen verlangen, die zur Bewertung der Bonität und zur Durchführung des Mietvertrags nötig sind. Typische zulässige Unterlagen sind:

  • Personalausweis oder Reisepass (Identitätsnachweis).
  • Einkommensnachweis wie Lohnzettel oder Arbeitgeberbestätigung.
  • Mieterselbstauskunft oder Bewerbungsformular mit Kontaktdaten und bisherigen Wohnverhältnissen.
  • Referenzen früherer Vermieter oder Zahlungsbelege (Kontoauszüge mit Mietzahlungen).
Bewahren Sie Kopien aller eingereichten Unterlagen sicher auf.

Wann sind Prüfungen unzulässig?

Bestimmte Fragen und Datenerhebungen greifen unverhältnismäßig in Ihre Privatsphäre ein und sind meist unzulässig. Dazu gehören Gesundheitsdaten, sexuelle Orientierung, Religionszugehörigkeit, Detailfragen zu Vorstrafen oder Passwörter zu privaten Accounts. Solche Daten dürfen Vermieter in der Regel nicht verlangen oder speichern.

  • Fragen zu Gesundheit, Religion, Sexualleben oder vergleichbar sensiblen Bereichen.
  • Anfragen nach Zugangsdaten zu Social-Media- oder Email-Konten.
Geben Sie keine sensiblen Daten per E-Mail ohne Verschlüsselung weiter.

Wenn Sie unsicher sind, ob eine Anfrage rechtmäßig ist, hilft die Prüfung gegen die gesetzlichen Vorgaben (z. B. Mietrechtsgesetz) und gegebenenfalls eine kurze schriftliche Ablehnung oder Nachfrage beim Vermieter.[1]

Wie reagieren Sie als Mieter?

Konkrete Schritte, um Ihre Rechte zu wahren:

  • Fragen Sie schriftlich nach Zweck und Rechtsgrundlage der Datenabfrage.
  • Reichen Sie nur die erforderlichen Nachweise ein und behalten Sie Kopien.
  • Lehnen Sie unzulässige oder übermäßige Anfragen höflich schriftlich ab.
  • Wenn nötig, bereiten Sie Unterlagen für eine Beschwerde oder gerichtliche Klärung vor und informieren Sie sich über das Bezirksgericht als Zuständigkeitsinstanz.[2]
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen bei Konflikten.

FAQ

Darf der Vermieter meine Schufa- oder Bonitätsauskunft verlangen?
Bonitätsprüfungen können zulässig sein, wenn sie verhältnismäßig sind. Vollständige Kontoeinblicke oder unübliche Datenabfragen können Sie ablehnen.
Muss ich medizinische Informationen offenlegen?
Nein. Gesundheitsdaten sind besonders sensibel und in der Regel unzulässig als Voraussetzung für einen Mietvertrag.
Was tun, wenn ein Vermieter unzulässige Daten verlangt?
Weisen Sie schriftlich auf Ihre Rechte hin, verlangen Sie Löschung unrechtmäßiger Daten und dokumentieren die Anfrage. Bei Bedarf suchen Sie rechtlichen Rat oder das Gericht.

Anleitung

  1. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen und Kopien (Ausweis, Einkommensnachweise).
  2. Schreiben Sie eine formelle Anfrage an den Vermieter und fordern Sie Zweck und Rechtsgrund an.
  3. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Antwort und dokumentieren Sie die Kommunikation.
  4. Ist keine Einigung möglich, prüfen Sie Beschwerdewege beim Bezirksgericht oder nutzen Sie offizielle Formulare zur Klärung.[3]
In den meisten Fällen sind nur Daten erlaubt, die direkt für die Mietentscheidung notwendig sind.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] RIS - Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] Justiz.gv.at - Bezirksgerichte
  3. [3] JustizOnline - Formulare
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.