Einspruch & Beschwerde: Unterlagen für Mieter in Österreich

Erhaltung & Reparaturpflichten (MRG §3) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025
Als Mieter in Österreich ist es wichtig zu wissen, welche Unterlagen Sie sammeln und wie Sie einen Einspruch oder eine Beschwerde wegen fehlender Reparaturen nach MRG §3 richtig einreichen. Dieser Text erklärt Schritt für Schritt, welche Belege hilfreich sind, wie Sie formelle Schreiben vorbereiten und wo Sie eine Beschwerde einreichen können. Die Anleitung richtet sich an Mieter ohne juristische Vorkenntnisse und gibt klare Hinweise zu Fristen, Dokumentation und zuständigen Stellen. Am Ende finden Sie eine kurze FAQ, eine praktische Anleitung zum Einreichen und Links zu offiziellen Formularen und Gesetzestexten, damit Sie Ihren Anspruch auf Erhaltung und Reparatur sachlich und wirkungsvoll verfolgen können.

Welche Unterlagen Sie brauchen

Wenn Sie wegen unterlassener Reparaturen Einspruch oder Beschwerde einreichen, helfen klare Belege, Ihre Forderung zu stützen. Prüfen Sie zuerst den Mietvertrag und die Regelungen zu Erhaltungspflichten nach MRG §3 [1].

  • Kopie des Mietvertrags
  • Schriftverkehr mit dem Vermieter (E‑Mails, Briefe)
  • Fotos oder Videos der Mängel
  • Kostenvoranschläge, Reparaturrechnungen oder Bestätigungen von Handwerkern
  • Zahlungsbelege für Mietzahlungen und Nachweise über geleistete Zahlungen
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen.

Wie Sie Einspruch oder Beschwerde einreichen

Beginnen Sie mit einer formellen Mängelanzeige an den Vermieter und setzen Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung. Wenn keine Reaktion erfolgt, können Sie eine Beschwerde beim zuständigen Bezirksgericht einreichen oder ein gerichtliches Verfahren starten. Für gerichtliche Einreichungen stehen in vielen Fällen Formulare und Hinweise über JustizOnline zur Verfügung [2].

Antworten Sie auf rechtliche Schreiben fristgerecht.

Fristen und Form

Fristen können je nach Vorgang und Gericht unterschiedlich sein. Reichen Sie Belege geordnet ein, nennen Sie klar den Mangel, Datum der Meldung und die gewünschte Abhilfe. Bewahren Sie stets eine Kopie aller eingereichten Unterlagen auf.

FAQ

Welche Frist habe ich für einen Einspruch?
Die Frist hängt vom Vorgang ab; bei gerichtlichen Schreiben sind oft kurze Fristen einzuhalten. Prüfen Sie das jeweilige Schreiben und handeln Sie schnell.
Welche Beweise sind besonders wichtig?
Fotos, Datum, Zeugen, schriftliche Mängelanzeigen und Rechnungen sind entscheidend, um die Dringlichkeit und den Umfang der Schäden zu belegen.
Wohin reiche ich die Beschwerde ein?
Zunächst beim Vermieter; bleibt die Reaktion aus, beim zuständigen Bezirksgericht oder über JustizOnline für gerichtliche Verfahren.

Anleitung

  1. Sammeln Sie alle relevanten Dokumente und Belege.
  2. Formulieren Sie eine klare Mängelanzeige mit Fristsetzung an den Vermieter.
  3. Notieren Sie alle Termine und achten Sie auf gesetzte Fristen.
  4. Reichen Sie die Beschwerde schriftlich beim zuständigen Bezirksgericht ein, wenn erforderlich.
  5. Legen Sie Nachweise wie Fotos, Rechnungen und Schriftwechsel bei.
  6. Holen Sie bei Unsicherheit professionelle Beratung oder Rechtsauskunft ein.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] RIS - Rechtssammlung
  2. [2] JustizOnline - eFormulare
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.