Heizung/Warmwasser: Rechte von Mietern in Österreich
Was tun, wenn Heizung oder Warmwasser ausfällt?
Ein Ausfall der Heizung oder des Warmwassers betrifft die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung. Im Mietrecht in Österreich sind grundlegende Standards vorgesehen; das Mietrechtsgesetz (MRG) regelt viele Pflichten des Vermieters.[1] Meldungen sollten stets schriftlich erfolgen, mit Datum und genauer Beschreibung des Mangels. Am Ende dieses Ratgebers finden Sie Hinweise zu offiziellen Formularen und Online‑Services.[2]
- Schriftlich melden (notice) an den Vermieter: Datum, Uhrzeit, betroffene Räume und Fotos beifügen.
- Bei akuter Gefahr oder Gesundheitsschaden sofort eine Fachfirma beauftragen (repair) und die Kosten dokumentieren.
- Beweise sichern: Fotos, Videos, Nachrichten und Rechnungen sammeln (evidence).
- Fristen beachten: Setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung und dokumentieren Sie diese (deadline).
Wenn der Vermieter nicht rechtzeitig handelt, kann eine Mietminderung geprüft werden oder die Reparatur selbst beauftragt und Kosten zurückgefordert werden. Prüfen Sie vorab die Rechtslage und informieren Sie sich über zulässige Höhensätze der Mietminderung.[3]
Welche Pflichten hat der Vermieter?
Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand zu erhalten und Mängel zeitgerecht zu beheben. Kleinreparaturen können vertraglich geregelt sein, größere Mängel fallen in der Regel in den Verantwortungsbereich des Vermieters. Notwendige Eingriffe durch Handwerker müssen vorher angekündigt werden, außer bei Notfällen.
FAQ
- Kann ich die Miete mindern, wenn die Heizung ausfällt?
- Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Mietminderung möglich; die Höhe richtet sich nach Ausmaß und Dauer des Mangels.
- Wer bezahlt die Notreparatur, wenn der Vermieter nicht erreichbar ist?
- Bei dringenden Fällen können Sie eine Fachfirma beauftragen und die Kosten unter Umständen vom Vermieter zurückfordern, wenn Sie den Vermieter vorher informiert haben.
- Wie dokumentiere ich den Mangel am besten?
- Fotos, Zeitstempel, schriftliche Meldungen und Rechnungen sind die beste Beweislage bei späteren Ansprüchen.
Anleitung
- Beschreiben Sie den Mangel schriftlich und senden Sie ihn an den Vermieter per E-Mail oder eingeschriebener Post.
- Sichern Sie Beweise: Fotos, Videos und Datumsangaben sammeln.
- Ist akute Gefahr vorhanden, beauftragen Sie sofort eine Fachfirma und informieren Sie den Vermieter.
- Setzen Sie eine klare Frist zur Beseitigung und kündigen Sie ggf. Mietminderung an, wenn keine Reaktion erfolgt.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- [1] RIS - Rechtsinformationssystem des Bundes
- [2] Justiz - Informationen und Formulare
- [3] JustizOnline - Elektronische Verfahren und Formulare