Heizung/Warmwasser: Unterlagen für Mieter Österreich
Was sollten Mieter melden?
Melden Sie die Störung so bald wie möglich schriftlich und telefonisch an den Vermieter oder die Hausverwaltung. Notieren Sie Datum und Uhrzeit und verweisen Sie auf die Erhaltungspflichten nach MRG §3.[1] Beschreiben Sie die Auswirkungen (kein Warmwasser, unzureichende Heizung) kurz und präzise.
- Datum und Uhrzeit der Störung
- Detaillierte Beschreibung und Fotos des Problems
- Zählerstände und ggf. Ableseprotokolle
- Kopie relevanter Mietvertragsseiten
- Kommunikationsprotokoll (E-Mails, SMS, Anrufe)
- Schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung
Wie melden Sie richtig?
Am besten kombinieren Sie sofortigen Anruf mit einer schriftlichen Meldung per E-Mail oder Einschreiben. In der schriftlichen Meldung sollten Sie die oben genannten Unterlagen kurz zusammenfassen und eine Frist zur Behebung setzen (z.B. 2 Wochen bei ausbleibendem Warmwasser). Bewahren Sie Sendeprotokolle und Empfangsbestätigungen auf.
FAQ
- Was kann ich sofort tun, wenn die Heizung oder das Warmwasser ausfällt?
- Prüfen Sie, ob es eine Hausinformation oder Störungsnummer gibt, informieren Sie den Vermieter, dokumentieren Sie Zeitpunkt, Fotos und Zählerstände und setzen Sie eine schriftliche Frist.
- Wer zahlt die Reparaturkosten?
- Grundsätzlich ist der Vermieter gemäß seinen Erhaltungspflichten verantwortlich, außer bei von Mieterseite verursachten Schäden.
- Wie lange hat der Vermieter Zeit zu reagieren?
- Das hängt von der Dringlichkeit ab; für ausbleibendes Warmwasser gilt in der Regel eine kurze Frist. Setzen Sie eine angemessene Frist schriftlich und holen Sie rechtliche Beratung, wenn keine Reaktion erfolgt.
Anleitung
- Vermieter telefonisch informieren und Störungsnummer erfragen
- Fotos machen, Zählerstände notieren und Beweise sammeln
- Schriftliche Mängelanzeige per E-Mail oder Einschreiben senden
- Angemessene Frist setzen (z.B. 2 Wochen) und Frist im Schriftverkehr festhalten
- Wenn keine Reaktion: Bezirksgericht oder rechtliche Beratung prüfen
Hilfe und Unterstützung
- Mietrechtsgesetz (MRG) im RIS
- JustizOnline: Formulare und e‑Services
- justiz.gv.at: Informationen zu Gerichten