Heizung, Wasser, Strom: Kosten für Mieter in Österreich
Wer zahlt was?
Grundsätzlich gilt: Verbrauchsabhängige Kosten werden meist demjenigen zugerechnet, der verbraucht. Für die Aufteilung von Kosten und die grundlegenden Erhaltungspflichten ist das Mietrechtsgesetz (MRG) maßgeblich[1]. Vermieter sind verpflichtet, die Mietsache in brauchbarem Zustand zu erhalten; was genau Mieter oder Vermieter tragen müssen, hängt vom Einzelfall und vertraglichen Vereinbarungen ab.
- Heizkosten (Verbrauch): in der Praxis oft nach Verbrauch abgerechnet und vom Mieter getragen.
- Warmwasser: kann getrennt abgerechnet werden und ist häufig verbrauchsabhängig.
- Strom: in der Regel direkt vom Mieter an den Versorger bezahlt.
- Wartung und kleinere Reparaturen: oftmals vertraglich als Mieterpflicht geregelt, große Instandsetzungen sind meist Vermietersache.
Wartung und Reparaturen
Das MRG unterscheidet zwischen laufender Instandhaltung und wesentlichen Erhaltungsarbeiten. Kleine Reparaturen oder Kosten für Verschleiß können im Mietvertrag dem Mieter auferlegt sein; erheblichere Instandsetzungen, die die Gebrauchstauglichkeit betreffen, gehen in der Regel zu Lasten des Vermieters[1]. Dokumentieren Sie Mängel sofort mit Fotos und schriftlichen Mängelanzeigen an den Vermieter.
Wenn der Vermieter nicht handelt
Reagiert der Vermieter nicht, sollten Sie schriftlich eine Frist zur Behebung setzen und Belege sammeln. Kommt keine Reaktion, kann eine Anzeige beim Bezirksgericht oder die Einschaltung einer Schlichtungsstelle nötig sein; gerichtliche Schritte werden in der Regel am Bezirksgericht geführt[2]. Bei akuten Gefahren (z. B. Heizungsausfall im Winter) informieren Sie umgehend die zuständigen Stellen und dokumentieren den Zustand.
- Schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung an Vermieter senden.
- Fotos, Rechnungen und Zeugennotizen sammeln.
- Bei Bedarf Rechtsauskunft oder Mieterverein kontaktieren.
- Wenn nötig, gerichtliche Schritte am Bezirksgericht erwägen.
Wesentliche Punkte
- Verbrauchsabhängige Kosten trägt meist der Verbrauchende.
- Große Instandsetzungen sind in der Regel Vermietersache.
- Setzen Sie Fristen schriftlich, bevor Sie weitere Schritte unternehmen.
FAQ
- Wer zahlt die Heizkosten, wenn eine zentrale Heizung vorhanden ist?
- Bei zentraler Heizung werden Kosten üblicherweise nach Verbrauch oder nach vereinbarten Schlüsseln verteilt; prüfen Sie Ihren Mietvertrag und die Abrechnungen.
- Kann der Vermieter Reparaturen auf die Mieter abwälzen?
- Nur kleine, vertraglich vereinbarte Reparaturen dürfen oft dem Mieter auferlegt werden; wesentliche Erhaltungsarbeiten sind Vermietersache laut MRG[1].
- Wohin wende ich mich, wenn der Vermieter nicht reagiert?
- Kontaktieren Sie zuerst eine lokale Mieterschutzorganisation oder die Bezirksgerichte für mögliche gerichtliche Schritte[2].
Anleitung
- Schriftlichen Mangelbericht an Vermieter senden und Frist setzen.
- Fotos und Belege sammeln und sicher aufbewahren.
- Kontaktieren Sie Mieterverein oder Rechtsberatung bei Uneinigkeit.
- Wenn nötig, Klage beim Bezirksgericht einreichen.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- RIS - Gesetzestexte und MRG
- Justiz.gv.at - Informationen zu Gerichten
- JustizOnline - Formulare und Einreichungen