Heizung, Wasser, Strom: Kosten für Mieter in Österreich

Erhaltung & Reparaturpflichten (MRG §3) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025
Als Mieter in Österreich ist es wichtig zu wissen, wer für Heizung, Warmwasser und Strom zahlt, welche Verpflichtungen Vermieter nach dem MRG haben und wie Nebenkosten rechtlich zuzuordnen sind. Dieser Leitfaden erklärt in verständlicher Sprache, welche Kosten typischerweise Mieter betreffen, welche Ausnahmen es gibt und wie Sie bei undichten Leitungen, fehlender Heizleistung oder Stromausfällen vorgehen. Sie erhalten praktische Hinweise zur Belegpflicht, zur Abrechnung von Verbrauchskosten und dazu, wann Reparaturen Vermietersache sind. Am Ende finden Sie Schritte, um Streitfälle zu dokumentieren und bei Bedarf gerichtliche oder behördliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Nutzen Sie die Checklisten und die Hinweise zu Fristen, um Ihre Rechte zu wahren. Bei Unsicherheit empfiehlt es sich, frühzeitig lokale Beratung oder Rechtsauskunft einzuholen.

Wer zahlt was?

Grundsätzlich gilt: Verbrauchsabhängige Kosten werden meist demjenigen zugerechnet, der verbraucht. Für die Aufteilung von Kosten und die grundlegenden Erhaltungspflichten ist das Mietrechtsgesetz (MRG) maßgeblich[1]. Vermieter sind verpflichtet, die Mietsache in brauchbarem Zustand zu erhalten; was genau Mieter oder Vermieter tragen müssen, hängt vom Einzelfall und vertraglichen Vereinbarungen ab.

  • Heizkosten (Verbrauch): in der Praxis oft nach Verbrauch abgerechnet und vom Mieter getragen.
  • Warmwasser: kann getrennt abgerechnet werden und ist häufig verbrauchsabhängig.
  • Strom: in der Regel direkt vom Mieter an den Versorger bezahlt.
  • Wartung und kleinere Reparaturen: oftmals vertraglich als Mieterpflicht geregelt, große Instandsetzungen sind meist Vermietersache.
In den meisten Fällen sind Verbrauchskosten getrennt abzurechnen.

Wartung und Reparaturen

Das MRG unterscheidet zwischen laufender Instandhaltung und wesentlichen Erhaltungsarbeiten. Kleine Reparaturen oder Kosten für Verschleiß können im Mietvertrag dem Mieter auferlegt sein; erheblichere Instandsetzungen, die die Gebrauchstauglichkeit betreffen, gehen in der Regel zu Lasten des Vermieters[1]. Dokumentieren Sie Mängel sofort mit Fotos und schriftlichen Mängelanzeigen an den Vermieter.

Reagieren Sie schriftlich und setzen Sie angemessene Fristen, bevor Sie selbst Kosten tragen.

Wenn der Vermieter nicht handelt

Reagiert der Vermieter nicht, sollten Sie schriftlich eine Frist zur Behebung setzen und Belege sammeln. Kommt keine Reaktion, kann eine Anzeige beim Bezirksgericht oder die Einschaltung einer Schlichtungsstelle nötig sein; gerichtliche Schritte werden in der Regel am Bezirksgericht geführt[2]. Bei akuten Gefahren (z. B. Heizungsausfall im Winter) informieren Sie umgehend die zuständigen Stellen und dokumentieren den Zustand.

  • Schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung an Vermieter senden.
  • Fotos, Rechnungen und Zeugennotizen sammeln.
  • Bei Bedarf Rechtsauskunft oder Mieterverein kontaktieren.
  • Wenn nötig, gerichtliche Schritte am Bezirksgericht erwägen.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen bei Streitfällen.

Wesentliche Punkte

  • Verbrauchsabhängige Kosten trägt meist der Verbrauchende.
  • Große Instandsetzungen sind in der Regel Vermietersache.
  • Setzen Sie Fristen schriftlich, bevor Sie weitere Schritte unternehmen.

FAQ

Wer zahlt die Heizkosten, wenn eine zentrale Heizung vorhanden ist?
Bei zentraler Heizung werden Kosten üblicherweise nach Verbrauch oder nach vereinbarten Schlüsseln verteilt; prüfen Sie Ihren Mietvertrag und die Abrechnungen.
Kann der Vermieter Reparaturen auf die Mieter abwälzen?
Nur kleine, vertraglich vereinbarte Reparaturen dürfen oft dem Mieter auferlegt werden; wesentliche Erhaltungsarbeiten sind Vermietersache laut MRG[1].
Wohin wende ich mich, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Kontaktieren Sie zuerst eine lokale Mieterschutzorganisation oder die Bezirksgerichte für mögliche gerichtliche Schritte[2].

Anleitung

  1. Schriftlichen Mangelbericht an Vermieter senden und Frist setzen.
  2. Fotos und Belege sammeln und sicher aufbewahren.
  3. Kontaktieren Sie Mieterverein oder Rechtsberatung bei Uneinigkeit.
  4. Wenn nötig, Klage beim Bezirksgericht einreichen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] RIS - Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] Justiz.gv.at - Bezirksgerichte und Verfahrensinformationen
  3. [3] JustizOnline - Gerichtliche Formulare
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.