Krankheit & Schwangerschaft: Schutz für Mieter in Österreich
Mieter in Österreich stehen bei Krankheit oder Schwangerschaft vor speziellen Fragestellungen: Welche Reparaturen muss der Vermieter übernehmen, wie wirkt sich eine längere Abwesenheit auf den Mietvertrag aus und welche Schutzmechanismen gibt es gegen fristlose Kündigung oder Diskriminierung? Dieser Artikel erklärt in klarem Deutsch, welche Rechte Mieter und Mieterinnen haben, wie Pflichten aus dem Mietrechtsgesetz (MRG) angewandt werden, welche Beweismittel wichtig sind und welche Fristen zu beachten sind. Sie erhalten praktische Schritte zur Meldung von Mängeln, zum Schutz Ihrer Privatsphäre bei Zutritt durch den Vermieter und Hinweise, wie Sie Unterstützung bei Behörden oder Gerichten finden können. Dokumentation wie Fotos und schriftliche Meldungen erhöht Ihre Chancen bei Streitfällen. Bei Fragen finden Sie auch Links zu offiziellen Stellen und Formularen weiter unten.
Rechte & Pflichten bei Krankheit und Schwangerschaft
Grundlage für viele Fragen rund um Erhaltung und Reparaturpflichten ist das Mietrechtsgesetz (MRG).[1] Der Vermieter muss Mängel beheben, die die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung beeinträchtigen, etwa Heizungsausfall, Wasserschäden oder Schimmelbefall. In vielen Fällen ist der Ersatz von notwendigen Einrichtungen oder die fachgerechte Sanierung Pflicht des Vermieters.
Reparaturen und Erhaltungspflichten
Welche Maßnahmen sind üblich und welche Schritte sollten Mieter unternehmen?
- Mängel umgehend schriftlich melden und Fristen setzen.
- Dringende Schäden (z. B. Wasserrohrbruch) auch telefonisch ankündigen und dokumentieren.
- Bei Gesundheitsgefährdung (z. B. starker Schimmel) ärztliche Bestätigung einholen.
- Wenn der Vermieter nicht reagiert, Fristsetzung mit Ankündigung von Minderungs- oder Reparaturbehelfsrechten.
Zutritt, Privatsphäre und Abwesenheit
Der Vermieter darf nicht ohne Ankündigung und Zustimmung jederzeit die Wohnung betreten. Für notwendige Reparaturen muss er rechtzeitig Bescheid geben; in dringenden Fällen ist kurzfristiges Handeln möglich. Bei längerer Abwesenheit wegen Krankheit oder Klinikaufenthalt informieren Sie den Vermieter schriftlich und regeln gegebenenfalls Schlüsselübergabe oder Vertretung.
Häufige Fragen
- Was mache ich, wenn die Heizung im Winter ausfällt?
- Kontaktieren Sie sofort den Vermieter schriftlich und fordern Sie Reparatur innerhalb einer angemessenen Frist; dokumentieren Sie die Temperatur und Störungen.
- Kann ich die Miete mindern, wenn Schimmel die Gesundheit gefährdet?
- Eine Mietminderung kann möglich sein, wenn der Vermieter nicht rechtzeitig sanieren lässt; ärztliche Befunde und dokumentierte Meldungen sind wichtig.
- Bin ich bei Schwangerschaft vor Kündigung geschützt?
- Schwangere Mieterinnen haben allgemeinen Kündigungsschutz nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen; im Streit empfiehlt sich rechtliche Beratung und gegebenenfalls die Einschaltung des Bezirksgerichts.[2]
Anleitung
- Mängel schriftlich melden: Beschreiben Sie Problem, Datum, mögliche Folgen und fordern Sie eine Frist zur Beseitigung.
- Beweismittel sammeln: Fotos, Nachrichten, Arztberichte und Rechnungen sichern.
- Frist abwarten und bei fehlender Reaktion an eine Mietminderung oder Beauftragung einer Reparatur gegen Kostenerstattung denken.
- Rechtliche Schritte: Bei Bedarf Klage beim zuständigen Bezirksgericht einbringen oder Beratung bei offiziellen Stellen suchen.[3]
Hilfe und Unterstützung
- [1] RIS - Rechtsinformationssystem des Bundes
- [2] Justiz - Informationen zu Gerichten und Verfahren
- [3] JustizOnline - Elektronische Formulare und Einreichungen