Kündigung per E‑Mail: Gültig für Mieter in Österreich

Erhaltung & Reparaturpflichten (MRG §3) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Viele Mieter in Österreich fragen sich, ob eine Kündigung per E‑Mail rechtsgültig ist und was sie als Empfänger beachten sollten. Die Antwort hängt von der Art des Vertrags, vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Vorschriften ab. Bei unbefristeten Wohnmietverhältnissen nach dem MRG können Formvorschriften, Zustellung und Nachweis eine Rolle spielen, besonders wenn Fristen laufen oder eine förmliche Zustellung verlangt wird[1]. Dieser Text erklärt verständlich, welche Voraussetzungen oft entscheidend sind, welche Schritte Mieter ergreifen sollten, wie Fristen zu berechnen sind und welche Nachweise nützlich sind, damit Mieter ihre Rechte schützen können. Im Zweifel hilft das Studium der gesetzlichen Regeln und die rechtzeitige Dokumentation; bei Unklarheiten können Mieter gerichtliche Schritte prüfen oder rechtliche Beratung suchen.

Wann ist eine Kündigung per E‑Mail gültig?

Eine Kündigung per E‑Mail kann gültig sein, wenn der Mietvertrag keine zwingende Form vorschreibt und die E‑Mail dem Empfänger tatsächlich zugeht. Entscheidend sind meist: vertragliche Klauseln zur Form, Nachweis des Zugangs, und ob für die konkrete Kündigung gesetzlich eine schriftliche oder beglaubigte Form verlangt wird. Ohne ausdrückliche Vereinbarung kann ein Gericht prüfen, ob die elektronische Mitteilung den Zugang und die Identität ausreichend nachweist[1].

In vielen Fällen entscheidet die Beweisbarkeit des Zugangs über die Wirksamkeit.

Wichtige Punkte für Mieter

  • Prüfen Sie den Mietvertrag auf Regelungen zur Form und Übermittlung.
  • Dokumentieren Sie die E‑Mail, inklusive Absenderadresse, Datum und vollständigem Nachrichtentext.
  • Beachten Sie Kündigungsfristen und berechnen Sie Fristen ab Zugang der E‑Mail.
  • Fordern Sie eine Empfangsbestätigung oder bestätigen Sie den Erhalt schriftlich.
Bewahren Sie alle Nachrichten, E‑Mail‑Header und Antworten sicher auf.

FAQ

Ist eine Kündigung per E‑Mail ohne Unterschrift gültig?
Das kommt darauf an: Fehlt im Vertrag eine Formvorschrift und lässt sich der Zugang nachweisen, kann sie gültig sein; bei gesetzlich geforderter Schriftform ist sie jedoch oft nicht ausreichend.
Wie kann ich den Zugang einer Kündigung per E‑Mail nachweisen?
Speichern Sie E‑Mail‑Header, Screenshots und automatische Empfangsbestätigungen. Auch Antworten oder ein Nachweis, dass die Nachricht in ein Postfach zugestellt wurde, helfen als Beweis.
Was soll ich tun, wenn ich eine Kündigung per E‑Mail erhalten habe?
Antworten Sie zeitnah schriftlich, bestätigen Sie den Eingang, dokumentieren Sie alles und prüfen Sie Fristen; bei Zweifeln oder Streit können gerichtliche Schritte oder rechtliche Beratung nötig sein[2].

Anleitung

  1. Prüfen Sie sofort den Mietvertrag auf Formvorschriften und notieren Sie alle relevanten Daten.
  2. Speichern Sie die gesamte E‑Mail inklusive Header und machen Sie Screenshots als zusätzlichen Nachweis.
  3. Berechnen Sie die Kündigungsfristen ab dem Zeitpunkt des Zugangs und dokumentieren Sie Ihre Berechnung.
  4. Senden Sie eine Empfangsbestätigung und fordern Sie bei Unsicherheit schriftliche Klarstellung oder konventionelle Zustellung an.
  5. Bei Streit oder Unsicherheit legen Sie die Unterlagen einem Rechtsdienst oder dem Bezirksgericht vor.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS - Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] JustizOnline - eFormulare und Dienste
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.