Lärmstörung als Kündigungsgrund für Mieter in Österreich

Erhaltung & Reparaturpflichten (MRG §3) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich können anhaltende oder übermäßige Lärmstörungen den Alltag stark beeinträchtigen. Viele Mietenden sind unsicher, wann Lärm tatsächlich einen rechtlichen Grund darstellt und wie man richtig vorgeht, ohne formale Fehler zu machen. Dieser Text erklärt in klarer Sprache, welche Schritte Mieter ergreifen sollten, wie man Vorfälle sauber dokumentiert, welche Fristen gelten und wann gerichtliche Schritte oder eine Beschwerde beim Bezirksgericht sinnvoll sein können. Ziel ist es, Ihnen praktische Hinweise zu geben, damit Sie Ihre Rechte schützen und gleichzeitig formale Fehler vermeiden, die Ihre Erfolgsaussichten schwächen können.

Was zählt als Störung durch Lärm?

Störung liegt vor, wenn Lärm das vertragsgemäße Wohnen nachhaltig beeinträchtigt. Typische Fälle sind andauernder Baulärm außerhalb vereinbarter Zeiten, laute Partys, nächtlicher Lärm oder dauerhaftes Bohren und Hämmern, das Ruhezeiten verletzt. Bei rechtlichen Fragen kann das Mietrechtsgesetz (MRG) relevant sein [1]. Ob der Lärm eine Vertragsverletzung darstellt, hängt immer vom Einzelfall, der Intensität, Dauer und Uhrzeit ab.

Nicht jeder Lärm ist rechtlich relevant; Bewertung hängt von Dauer und Intensität ab.

Typische Fehler von Mietern

  • Keine systematische Dokumentation von Lärmereignissen führen, z. B. Datum, Uhrzeit, Dauer und Art der Störung.
  • Beschwerden nur mündlich oder ohne Nachweis an den Vermieter richten.
  • Reaktionsfristen des Vermieters nicht beachten oder zu spät formell nachhaken.
  • Keine Beratung einholen und dadurch wichtige Schritte verpassen.
Reichen Sie Beschwerden möglichst schriftlich und mit konkreten Zeitangaben ein.

Dokumentation: Was wirklich hilft

Gute Beweise erhöhen Ihre Chancen deutlich. Nutzen Sie Fotos, Tonaufnahmen (wenn zulässig), Datum/Uhrzeit-Listen und Zeugen. Speichern Sie alle Nachrichten mit dem Vermieter und Nachbarn. Ohne nachvollziehbare Dokumentation ist es schwer, vor Gericht oder bei einer Schlichtungsstelle zu überzeugen.

  • Führen Sie ein Lärmprotokoll mit Datum, Uhrzeit, Dauer und einer kurzen Beschreibung.
  • Machen Sie, wenn möglich, kurze Audio- oder Videoaufnahmen als Beleg.
  • Sammeln Sie schriftliche Nachrichten und Antworten des Vermieters.

Wann den Vermieter formell auffordern?

Setzen Sie dem Vermieter schriftlich eine angemessene Frist zur Abhilfe und benennen Sie die Probleme konkret. Nennen Sie klare Termine und drohen Sie nur dann mit weiteren Schritten, wenn Sie diese auch durchhalten. Ein Einschreiben kann sinnvoll sein, um den Zugang zu dokumentieren.

Bewahren Sie alle Versand- und Empfangsbestätigungen sorgfältig auf.

Anleitung

  1. Dokumentieren Sie Lärmereignisse sofort mit Datum, Uhrzeit und Dauer.
  2. Informieren Sie den Vermieter schriftlich, benennen Sie die Mängel und setzen Sie eine klare Frist.
  3. Falls keine Reaktion erfolgt, senden Sie eine Erinnerung und verweisen Sie auf mögliche rechtliche Schritte.
  4. Prüfen Sie bei anhaltender Störung eine Beschwerde beim Bezirksgericht oder rechtliche Beratung [2].
  5. Sichern Sie alle Belege und holen Sie frühzeitig Beratung von einer Mietervertretung oder einem Anwalt ein.

Häufige Fragen

Kann Lärm eine fristlose Kündigung rechtfertigen?
In Ausnahmefällen kann sehr schwerwiegender und andauernder Lärm eine Kündigung rechtfertigen, wenn eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar ist. Solche Schritte sollten mit juristischer Beratung geprüft werden.
Muss ich Beweise vorlegen, um Erfolg zu haben?
Ja. Ohne nachvollziehbare Dokumentation, Fotos oder Zeugenaussagen sind Beweise oft zu schwach, um Vermieter oder ein Gericht zu überzeugen.
Wohin wende ich mich bei andauernden Problemen?
Sie können bei Ihrem Bezirksgericht Informationen zu gerichtlichen Schritten einholen oder eine Mietervertretung kontaktieren; offizielle Verfahren variieren je nach Fall [2].

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS — Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] Justiz.gv.at — Informationen zu gerichtlichen Verfahren
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.