Lärmstörung: Rechte von Mieter/innen in Österreich

Erhaltung & Reparaturpflichten (MRG §3) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Was tun bei Lärmstörung?

Wenn andauernder oder wiederkehrender Lärm Ihre Wohnung in Österreich beeinträchtigt, haben Sie als Mieterin oder Mieter Schutzmöglichkeiten. Zuerst sollten Sie versuchen, die Situation sachlich mit den Verursachern oder dem Vermieter zu klären. Besteht die Störung weiter oder handelt es sich um wiederholte Vertragsverletzungen, gelten bestimmte Rechte und Pflichten nach dem Mietrecht, die hier kurz erklärt werden.[1]

  • Lärm protokollieren: Datum, Uhrzeit, Dauer und Art des Lärms notieren.
  • Beweise sammeln: Fotos, Videos oder Audioaufnahmen und Zeugen notieren.
  • Vermieter informieren (schriftlich empfohlen) und Frist setzen.
  • Formelle Beschwerde vorbereiten: Datum nennen, konkrete Störungen beschreiben und Lösungen vorschlagen.
  • Wenn nötig: Schlichtung suchen oder rechtliche Schritte prüfen (Bezirksgericht zuständig).[2]
Gute Dokumentation erhöht die Chancen, dass Ihr Anliegen ernst genommen wird.

Beweissicherung: Praxis

Ein Lärmprotokoll hilft, wiederkehrende Störungen zu belegen: notieren Sie Beginn, Ende, Lautstärke (subjektiv) und mögliche Auslöser. Unterstützend sind Fotos oder kurze Audioaufnahmen. Bewahren Sie Kopien von E-Mails, Chatnachrichten oder schriftlichen Beschwerden auf. Wenn Nachbarn als Zeugen auftreten, halten Sie Namen und Kontaktdaten fest.

Zeugenangaben sind oft entscheidend, wenn Messungen fehlen.

Formelle Beschwerde und Fristen

Wenn ein Gespräch nichts ändert, senden Sie dem Vermieter eine schriftliche Aufforderung mit einer angemessenen Frist zur Abstellung der Störung. Nennen Sie konkrete Zeiten und fügen Sie Ihr Lärmprotokoll bei. Reagiert der Vermieter nicht, können Sie eine Schlichtung erwägen oder vor dem Bezirksgericht Klage erheben. In Österreich gelten für bestimmte Schritte Fristen; rechtzeitiges Handeln ist wichtig.[2]

Antworten Sie auf Fristsetzungen und rechtliche Schreiben innerhalb der angegebenen Fristen.

FAQ

Wann gilt Lärm als Mietmangel?
Als Mietmangel gilt Lärm, wenn er den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung wesentlich beeinträchtigt oder wiederholt gegen Ruhestandszeiten verstößt.
Wie dokumentiere ich Lärm richtig?
Führen Sie ein Lärmprotokoll mit Datum und Uhrzeit, speichern Sie Fotos oder kurze Aufnahmen und notieren Sie mögliche Zeugen.
Wen kann ich kontaktieren, wenn der Vermieter nicht hilft?
Sie können Schlichtungsstellen nutzen oder beim Bezirksgericht Klage einbringen; auch kostenlose Mieterberatungen geben Orientierung.

Anleitung

  1. Protokoll führen: Sofort Lärm dokumentieren und Beweise sichern.
  2. Informieren: Vermieter schriftlich benachrichtigen (notice) und Frist setzen.
  3. Beschwerde einreichen (file): Schlichtungsstelle oder formelle Beschwerde nutzen.
  4. Rechtliche Schritte prüfen: Bei ausbleibender Lösung vor das Bezirksgericht gehen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.