Mieter: Änderungen rechtzeitig melden in Österreich

Erhaltung & Reparaturpflichten (MRG §3) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich ist es wichtig, Änderungen wie eine neue Adresse, zusätzliche Mitbewohner oder eine veränderte Haushaltsgröße rechtzeitig zu melden. Solche Mitteilungen schützen Ihre Rechte, helfen bei der Abrechnung von Betriebskosten und vermeiden Missverständnisse mit dem Vermieter oder Behörden. In diesem Artikel erklären wir verständlich, welche Änderungen Sie melden sollten, an wen die Mitteilung zu richten ist, welche Fristen häufig gelten und wie Sie Nachweise sicher dokumentieren. Wir nennen praktische Formulierungen für schriftliche Mitteilungen, zeigen typische Belege und geben Hinweise zu offiziellen Formularen nach dem Mietrechtsgesetz (MRG)[1].

Was melden?

Typische Änderungen, die Sie als Mieter in Österreich merken sollten, sind:

  • Schriftliche Mitteilung an den Vermieter bei Adressänderung oder Umzug innerhalb der Wohnung.
  • Meldung neuer Mitbewohner oder Wegzug von Personen aus dem Haushalt.
  • Änderungen bei der Haushaltsgröße, die Betriebskostenabrechnung beeinflussen können.
  • Melden notwendiger Reparaturen oder Mängel, die die Wohnnutzbarkeit betreffen.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen in Streitfällen.

Wen informieren?

In der Regel informieren Sie zuerst den Vermieter schriftlich. Bei Adressänderungen ist zusätzlich die Meldebehörde zu beachten, wenn sich Ihr Hauptwohnsitz ändert. Bei größeren rechtlichen Fragen oder Streitfällen können auch Bezirksgerichte oder Schlichtungsstellen zuständig sein.

Reagieren Sie innerhalb gesetzter Fristen, um Nachteile zu vermeiden.

Wie und wann melden?

Schriftliche Meldungen sind meist ausreichend, sollten aber folgende Punkte enthalten: Datum, klare Beschreibung der Änderung, gewünschter Zeitpunkt und Ihre Kontaktdaten. Bewahren Sie Kopien und Nachweise.

  • Melden Sie Adressänderungen möglichst sofort, spätestens innerhalb weniger Tage nach dem Umzug.
  • Änderungen bei Mitbewohnern sollten Sie vor oder sofort nach dem Wechsel anzeigen.
  • Legen Sie Nachweise bei: Kopien von Meldebestätigungen, unterschriebene Erklärungen oder Fotos von relevanten Zuständen.

FAQ

Wann muss ich Änderungen dem Vermieter melden?
Unverzüglich: bei Adressänderung, wenn sich Mitbewohner ändern oder wenn Mängel auftreten, die den Gebrauch der Wohnung einschränken.
Reicht eine E-Mail oder muss es ein Schreiben sein?
Eine E-Mail ist oft ausreichend, schriftliche Bestätigung (ausdruck oder unterschriebenes Schreiben) bietet jedoch bessere Beweislage.
Welche Folgen hat das Unterlassen einer Meldung?
Unbemerkte Änderungen können zu Nachforderungen, Problemen bei Betriebskostenabrechnungen oder rechtlichen Auseinandersetzungen führen.

Anleitung

  1. Formulieren Sie eine kurze schriftliche Mitteilung mit Datum, Art der Änderung und Ihrer Unterschrift.
  2. Fügen Sie Nachweise bei, z. B. Meldezettel, Kopien von Ausweisdokumenten oder Fotos.
  3. Senden Sie die Mitteilung fristgerecht an den Vermieter und bewahren Sie eine Kopie auf.
  4. Falls Unsicherheit besteht, kontaktieren Sie die lokale Mietervereinigung oder die Vermietervertretung für Orientierung.
  5. Nutzen Sie bei Bedarf offizielle e-Formulare wie jene auf JustizOnline zum Einreichen gerichtlicher Schreiben[2].

Kernaussagen

  • Melden Sie Änderungen zeitnah und schriftlich.
  • Dokumentation schützt Sie bei späteren Streitigkeiten.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS - Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] JustizOnline - elektronische Formulare
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.