Mieter: Antrag, Unterlagen & Fehler in Österreich

Erhaltung & Reparaturpflichten (MRG §3) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich brauchen Sie oft genaue Unterlagen, wenn Sie einen Antrag wegen Erhaltungs- oder Reparaturpflichten stellen. Dieser Text erklärt, welche Dokumente Sie sammeln sollten, wie Sie Fristen beachten und typische Fehler vermeiden können. Ich beschreibe klar, welche Fotos, Schriftwechsel mit dem Vermieter, Rechnungen und ärztliche Atteste nützlich sind, wie ein Mängelprotokoll aufgebaut sein sollte und wann rechtliche Schritte sinnvoll werden. Die Hinweise orientieren sich am Mietrechtsgesetz (MRG §3)[1] und an praktischen Abläufen vor Bezirksgericht[2] und bei Kommunikation mit der Hausverwaltung. Am Ende finden Sie FAQs, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Antrag und Links zu offiziellen österreichischen Stellen. Nutzen Sie die Checklisten, um Beweismittel lückenlos zu dokumentieren. Rechtzeitiges Handeln schützt Ihre Rechte und erleichtert die Kommunikation mit Vermieter und Gericht.

Welche Unterlagen braucht ein Antrag?

Für einen Antrag zu Erhaltungs- oder Reparaturpflichten ist eine klare und vollständige Dokumentation entscheidend. Sammeln Sie Beweise systematisch und beschriften Sie Dateien mit Datum und Ort.

  • Fotos vom Schaden mit Datum und Ort.
  • Schriftwechsel mit dem Vermieter (E-Mails, Briefe, SMS).
  • Rechnungen, Kostenvoranschläge und Zahlungsbelege.
  • Mängelprotokoll oder Wohnungsübernahmebericht.
  • Ärztliche Atteste bei gesundheitlichen Folgen (bei Bedarf).
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Erfolgsaussichten.

Typische Fehler

Viele Fälle scheitern nicht am Recht, sondern an Formfehlern oder lückenhafter Beweislage. Achten Sie auf Vollständigkeit und Fristen.

  • Fristen nicht beachten oder Schäden zu spät melden.
  • Unklare oder fehlende Fotos als Beweis.
  • Fehlende Rechnungen oder unklare Zahlungsbelege.
  • Kommunikation nur mündlich ohne Protokoll.
  • Falsche oder unvollständige Formulare beim Antrag.
Reagieren Sie zeitgerecht auf Schreiben, sonst können Ansprüche verfallen.

Was tun, wenn Reparatur ausbleibt?

Wenn der Vermieter nicht reagiert, folgen Sie einem strukturierten Prozess: Frist setzen, dokumentieren und gegebenenfalls rechtliche Schritte prüfen.

  • Setzen Sie eine präzise Frist und fordern Sie schriftlich zur Behebung auf.
  • Sichern Sie alle Belege und dokumentieren Sie weitere Schäden.
  • Wenn keine Reaktion, prüfen Sie eine Klage oder Beschwerde beim Bezirksgericht.
Bewahren Sie Kopien aller Mitteilungen und Quittungen auf.

Häufige Fragen

Welche Frist gilt nach MRG §3?
Die Frist hängt vom Mangel und der zugrunde liegenden Pflicht ab; oft sind umgehende Meldungen erforderlich.
Kann ich Kosten von der Miete abziehen?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja, aber nur nach ausreichender Dokumentation und wenn der Vermieter nicht reagiert.
An welche Stelle wende ich mich bei Streit?
Zuerst an den Vermieter und die Hausverwaltung; falls nötig, reicht man Klage beim Bezirksgericht ein.

Anleitung

  1. Sammeln Sie Fotos, Rechnungen und Schriftverkehr.
  2. Formulieren Sie ein formloses, datiertes Schreiben mit Fristsetzung an den Vermieter.
  3. Warten Sie die gesetzte Frist ab und dokumentieren Sie die Reaktion.
  4. Reichen Sie bei fehlender Lösung eine Beschwerde oder Klage beim Bezirksgericht ein.
Ein strukturiertes Vorgehen spart Zeit und stärkt Ihre Beweislage.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Mietrechtsgesetz (MRG) — RIS
  2. [2] Informationen zu Bezirksgerichten — Justiz
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.