Mieter: Aufschub der Räumung beantragen in Österreich

Erhaltung & Reparaturpflichten (MRG §3) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025
Wenn Sie als Mieter in Österreich mit einer Räumungsandrohung konfrontiert sind, kann das Beantragen eines Aufschubs der Räumung entscheidende Zeit verschaffen. Dieser Schritt erlaubt es, juristische Fragen, Zahlungspläne oder Wohnrechtsstreitigkeiten zu klären, während Sie in der Wohnung bleiben. Wichtig sind klare Unterlagen: Mietvertrag, Zahlungsbelege, Schriftverkehr mit dem Vermieter und Fotos des Zustands. Fristen müssen genau eingehalten werden; oft entscheidet das Bezirksgericht über Anträge und Weiterverfahren.[1] In vielen Fällen hilft rechtliche Beratung oder die Mieterschutzorganisation, Ansprüche zu prüfen und Anträge korrekt zu stellen. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, welche Schritte notwendig sind, welche Fristen gelten und welche Unterlagen Sie sammeln sollten.

Was ist ein Aufschub der Räumung?

Ein Aufschub der Räumung ist ein gerichtlicher Beschluss oder eine Entscheidung, die die Vollstreckung einer Räumung vorübergehend aussetzt. Der Aufschub dient dazu, rechtliche oder praktische Probleme zu klären, zum Beispiel Zahlungsvereinbarungen oder Verfahrensfehler. Er schützt Mieter kurzfristig, gibt aber keine endgültige Lösung, wenn der Vermieter rechtmäßig kündigen konnte.

Dokumentieren Sie alle Zahlungen und Schriftwechsel sofort.

Wann können Mieter in Österreich Aufschub beantragen?

Mieter können Aufschub beantragen, wenn wichtige Gründe gegen die sofortige Vollstreckung sprechen oder Verfahrensfehler vorliegen. Typische Fälle sind laufende Rechtsmittel, Nachweis von Zahlungen oder schwerwiegende gesundheitliche Gründe.

  • Zahlungsschwierigkeiten mit Nachweis oder Vereinbarungen über Ratenzahlung.
  • Laufende gerichtliche Verfahren oder anhängige Einwendungen gegen die Räumung.
  • Gesundheitliche oder soziale Härtefälle, die ein sofortiges Verlassen unzumutbar machen.
  • Formfehler bei Zustellungen oder unvollständige gesetzliche Verfahren.

Wie beantragen Sie Aufschub der Räumung?

Kurzüberblick: Sammeln Sie Beweise, kontaktieren Sie juristische Beratung und reichen Sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Bezirksgericht ein. Achten Sie auf Form und Fristen; ein unvollständiger Antrag kann abgelehnt werden.[2]

Sorgfältig gegliederte Akten erhöhen die Erfolgschancen vor Gericht.

FAQ

Wie beantrage ich Aufschub der Räumung?
Sie stellen beim zuständigen Bezirksgericht schriftlich einen begründeten Antrag, fügen Nachweise bei und verlangen die Aussetzung der Vollstreckung.
Wie lange dauert die Entscheidung?
Die Dauer variiert; oft entscheidet das Bezirksgericht innerhalb weniger Wochen, bei komplexen Fällen kann es länger dauern.
Fallen Kosten oder Gebühren an?
Für gerichtliche Verfahren können Gebühren entstehen; in manchen Fällen ist Prozesskostenhilfe möglich.

Anleitung

  1. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen: Mietvertrag, Zahlungsbelege, Schriftverkehr und Fotos.
  2. Kontaktieren Sie rechtliche Beratung oder die Mieterschutzorganisation zur Prüfung Ihrer Chancen.
  3. Formulieren Sie den schriftlichen Antrag an das Bezirksgericht und legen Sie Belege bei.
  4. Reichen Sie den Antrag beim zuständigen Bezirksgericht ein und beantragen Sie die Aussetzung der Vollstreckung.
  5. Bereiten Sie sich auf eine mögliche mündliche Verhandlung vor und reagieren Sie zügig auf Gerichtsanfragen.
Reichen Sie Anträge fristgerecht ein, um Rechtsnachteile zu vermeiden.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS - Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] Justiz.gv.at - Bezirksgerichte
  3. [3] JustizOnline - Gerichtliche Formulare
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.