Mieter: Erhalt & Reparaturpflichten in Österreich
Wer ist zuständig?
Vermieter sind in der Regel für große Instandhaltungen und die Erhaltung der Mietsache zuständig. Kleinere Schönheitsreparaturen können im Mietvertrag dem Mieter auferlegt werden. Die rechtliche Grundlage ist das Mietrechtsgesetz (MRG §3)[1], das die Pflichten und Ausnahmen regelt.
Typische Pflichten
- Vermieter: größere Reparaturen wie Heizung (heating), Wasserleitungen (water) und strukturelle Mängel übernehmen.
- Mieter: kleinere Ausbesserungen und regelmäßige Pflege laut Mietvertrag durchführen.
- Beweissicherung: Fotos, Datumsangaben und ein Mängel-Logbuch führen.
Wie dokumentieren und melden?
Mängel sollten schriftlich gemeldet werden, idealerweise per Brief oder E-Mail mit Datum und Beschreibung. Fügen Sie Fotos und ein kurzes Logbuch bei, damit Fristen und Eskalationen nachvollziehbar sind[2].
Reagiert der Vermieter nicht, setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung. Bei akuten Gefahrensituationen (z. B. Heizungsausfall im Winter) können Sie Ersatzvornahmen prüfen oder Hilfe bei Behörden suchen.
FAQ
- Wer zahlt kleinere Reparaturen?
- Kleinere Reparaturen trägt meist der Mieter, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist; bei Unsicherheit prüft das MRG die Zumutbarkeit.
- Wie melde ich einen Mangel richtig?
- Schriftlich mit Datum, Beschreibung und Fotos; bewahren Sie eine Kopie und senden Sie eine Frist zur Beseitigung.
- Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?
- Frist setzen, Beweissicherung, dann Beratung suchen oder gerichtliche Schritte prüfen.
Anleitung
- Schriftlich Mangel melden und Frist setzen (file/submit).
- Fotos machen und ein Beweis-Log erstellen (evidence/record).
- Wenn nötig: Bezirksgericht kontaktieren oder Rechtsberatung einholen (court).
- Formulare und amtliche Hinweise bei JustizOnline oder Beratungsstellen prüfen (contact/help).
Hilfe & Unterstützung
- RIS: Mietrechtsgesetz (MRG)
- Justiz.gv.at: Information und Verfahren
- JustizOnline: Formulare und e‑Services