Mieter: Erhalt & Reparaturpflichten in Österreich

Erhaltung & Reparaturpflichten (MRG §3) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025
Viele Mieter in Österreich sind unsicher, wer für Reparaturen und die Erhaltung der Wohnung verantwortlich ist. Dieser Artikel erklärt in klarer Sprache, welche Pflichten Vermieter und Mieter nach dem Mietrechtsgesetz (MRG §3) haben, wie Sie Mängel richtig melden, welche Fristen gelten und welche Beweise wichtig sind. Sie erfahren praktische Schritte zur Durchsetzung Ihrer Rechte, wann eine Reparatur vom Vermieter übernommen werden muss, und welche Kosten gegebenenfalls geteilt werden können. Die Informationen sind auf Wohnungsmietverhältnisse in Österreich zugeschnitten und helfen, Konflikte zu vermeiden oder vorbereitet in Gespräche mit der Hausverwaltung oder dem Gericht zu gehen. Am Ende finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und Hinweise zu offiziellen Formularen und Kontaktstellen.

Wer ist zuständig?

Vermieter sind in der Regel für große Instandhaltungen und die Erhaltung der Mietsache zuständig. Kleinere Schönheitsreparaturen können im Mietvertrag dem Mieter auferlegt werden. Die rechtliche Grundlage ist das Mietrechtsgesetz (MRG §3)[1], das die Pflichten und Ausnahmen regelt.

In den meisten Fällen bleibt die grundsätzliche Erhaltungspflicht beim Vermieter.

Typische Pflichten

  • Vermieter: größere Reparaturen wie Heizung (heating), Wasserleitungen (water) und strukturelle Mängel übernehmen.
  • Mieter: kleinere Ausbesserungen und regelmäßige Pflege laut Mietvertrag durchführen.
  • Beweissicherung: Fotos, Datumsangaben und ein Mängel-Logbuch führen.
Bewahren Sie alle Nachrichten und Rechnungen im Zusammenhang mit Mängeln auf.

Wie dokumentieren und melden?

Mängel sollten schriftlich gemeldet werden, idealerweise per Brief oder E-Mail mit Datum und Beschreibung. Fügen Sie Fotos und ein kurzes Logbuch bei, damit Fristen und Eskalationen nachvollziehbar sind[2].

Reagiert der Vermieter nicht, setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung. Bei akuten Gefahrensituationen (z. B. Heizungsausfall im Winter) können Sie Ersatzvornahmen prüfen oder Hilfe bei Behörden suchen.

Setzen Sie klare Fristen und dokumentieren Sie jede Korrespondenz, bevor Sie rechtliche Schritte erwägen.

FAQ

Wer zahlt kleinere Reparaturen?
Kleinere Reparaturen trägt meist der Mieter, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist; bei Unsicherheit prüft das MRG die Zumutbarkeit.
Wie melde ich einen Mangel richtig?
Schriftlich mit Datum, Beschreibung und Fotos; bewahren Sie eine Kopie und senden Sie eine Frist zur Beseitigung.
Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Frist setzen, Beweissicherung, dann Beratung suchen oder gerichtliche Schritte prüfen.

Anleitung

  1. Schriftlich Mangel melden und Frist setzen (file/submit).
  2. Fotos machen und ein Beweis-Log erstellen (evidence/record).
  3. Wenn nötig: Bezirksgericht kontaktieren oder Rechtsberatung einholen (court).
  4. Formulare und amtliche Hinweise bei JustizOnline oder Beratungsstellen prüfen (contact/help).

Hilfe & Unterstützung


  1. [1] RIS - Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] Justiz.gv.at - Amtsinformation
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.