Mieter: Fristen bei zerbrochener Scheibe in Österreich

Erhaltung & Reparaturpflichten (MRG §3) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich kann eine zerbrochene Fensterscheibe schnell Fragen zu Fristen, Meldung und Kosten aufwerfen. Man fragt sich, wer für die Reparatur zahlt, ob sofort gehandelt werden muss und welche Rechte bei Notverglasung gelten. Dieser Text erklärt verständlich, welche Schritte Mieterinnen und Mieter in Österreich typischerweise gehen sollten: wie und wann Vermieter zu informieren sind, welche Fristen für Notmaßnahmen oder dauerhafte Reparaturen gelten, und wann Kosten oft vom Mieter oder Vermieter übernommen werden. Hinweise zu Dokumentation, Beweisfotos und mögliche gerichtliche Schritte runden die Informationen ab, damit Betroffene sich sicherer fühlen und wissen, wie sie ihre Rechte praktisch durchsetzen können.

Was gilt bei zerbrochener Scheibe?

Grundsätzlich bestimmt das Mietrecht (MRG) die Pflichten von Mieter und Vermieter; bei Unsicherheit lohnt sich ein Blick in den Gesetzestext[1]. Entscheidend ist, ob die Beschädigung durch den Mieter, durch Dritte oder durch altersbedingten Verschleiß verursacht wurde. Bei Gefahr für die Wohnqualität (zum Beispiel Zugluft oder Regen) sind sofortige Notmaßnahmen erlaubt, um Schäden zu begrenzen.

In den meisten Fällen ist rasches Handeln wichtig, um Folgeschäden zu vermeiden.

Wer zahlt? Kostenverteilung

  • Bei eigenem Verschulden zahlt in der Regel der Mieter (payment), also die Reparaturkosten selbst.
  • Bei Beschädigung durch Dritte kann die Haftpflichtversicherung der betroffenen Person oder eine Anzeige relevant werden (payment).
  • Bei normaler Abnutzung oder altersbedingtem Bruch sind Kosten meist vom Vermieter zu tragen (payment).
  • Notverglasung oder kurzfristige Reparatur (repair) sollte umgehend organisiert werden; später erfolgt die Klärung, wer die Kosten trägt.
Informieren Sie den Vermieter schriftlich und dokumentieren Sie Schäden mit Fotos.

Fristen: Wann muss man handeln?

  • Meldung an den Vermieter möglichst sofort, spätestens innerhalb von 24 Stunden (hours), wenn Gefahr oder erheblicher Schaden besteht.
  • Für Reparaturen gilt oft: Notmaßnahmen sofort, dauerhafte Reparatur nach Absprache oder innerhalb der im Mietvertrag genannten Fristen (deadline).
  • Rechnungen und Kostenvoranschläge aufbewahren und binnen kurzer Frist (days) dem Vermieter vorlegen.

Anleitung

  1. Meldung an den Vermieter schriftlich (file): Beschreiben Sie Schaden, Datum und fordern Sie eine Bestätigung.
  2. Dokumentation erstellen (evidence): Fotos, Zeitstempel und Zeugen notieren und aufbewahren.
  3. Notverglasung oder Sofortreparatur durchführen lassen (repair) und Rechnung sichern.
  4. Kosten klären (payment): Prüfen Sie, ob Versicherungen oder der Vermieter zahlen müssen.
  5. Wenn keine Einigung gelingt, können Sie binnen Fristen rechtliche Schritte prüfen (court) und gegebenenfalls das Bezirksgericht kontaktieren[2].

FAQ

Wer zahlt die Reparatur, wenn ich die Scheibe versehentlich zerschlage?
Bei eigenem Verschulden trägt meist der Mieter die Kosten; sprechen Sie vorher mit dem Vermieter über Abwicklung und Rechnungserstattung.
Was muss ich sofort tun, wenn eine Scheibe bricht?
Sichern Sie die Wohnung, melden Sie den Schaden schriftlich an den Vermieter und machen Sie Fotos als Beweis.
Kann der Vermieter ohne Ankündigung die Wohnung betreten, um die Scheibe zu reparieren?
Der Vermieter darf nicht unangekündigt eintreten; für dringende Notfälle kann er aber berechtigte Maßnahmen veranlassen, die Fristen und Rechte bleiben zu beachten.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS - Rechtsinformationssystem des Bundes
  2. [2] Justiz - Informationen zu Gerichten und Verfahren
  3. [3] JustizOnline - Elektronische Formulare und Services
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.