Mieter-Guide: Dämmung und Fenster in Österreich

Erhaltung & Reparaturpflichten (MRG §3) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025
Als Mieter in Österreich stehen Sie oft vor Fragen zur Dämmung und zum Austausch von Fenstern. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, welche Rechte und Pflichten Mieter und Vermieter haben, wie Sie Mängel erkennen und dokumentieren, und welche Schritte zur Durchsetzung von Instandsetzungen sinnvoll sind. Sie erfahren, wann Kosten übernommen werden müssen, wie Fristen einzuhalten sind und welche Beweismittel vor Gericht oder bei einer Schlichtung helfen. Der Text zeigt praktische Vorlagen für Meldungen und beschreibt, wie Sie Hilfe bei Behörden oder Beratungsstellen finden. Ziel ist, Mieterinnen und Mietern in Österreich Sicherheit zu geben, damit Entscheidungen zu Wohnkomfort und Energieeffizienz fair und rechtssicher getroffen werden.

Was Mieter wissen müssen

Als Mieter in Österreich haben Sie Anspruch auf eine bewohnbare Wohnung. Kleinere Mängel sollten Sie schriftlich melden und Fristen setzen; größere Eingriffe wie Fenstertausch oder Dämmung betreffen oft Energieeffizienz und Kostenverteilung.

Ausführliche Dokumentation verbessert Ihre Chancen bei Streitigkeiten.

Schritte bei Dämmung und Fenstertausch

  • Schriftlich Mängel melden an den Vermieter mit Beschreibung und Frist.
  • Fotos und Messwerte als Beweismittel sammeln.
  • Eine angemessene Frist setzen (zum Beispiel 14 Tage) und Frist im Schreiben nennen.
  • Klären, wer Kosten trägt: Pflicht zu Instandhaltung prüfen.
  • Bei keiner Reaktion rechtliche Schritte prüfen und ggf. Bezirksgericht kontaktieren.
Antworten Sie rechtzeitig auf Zustellungen, um Rechte nicht zu verlieren.

Rechte und Pflichten nach MRG

Das Mietrechtsgesetz (MRG) regelt Erhaltungs- und Reparaturpflichten zugunsten von Mietern; Details finden Sie im Gesetzestext.[1]

In den meisten Fällen ist der Vermieter zur Erhaltung der Mietwohnung verpflichtet.

FAQ

Wer zahlt den Fenstertausch?
In vielen Fällen trägt der Vermieter die Kosten, wenn der Austausch zur Erhaltung der Wohnung notwendig ist; prüfen Sie MRG §3 und dokumentieren Sie den Mangel.[1]
Wie setze ich eine Frist richtig?
Setzen Sie die Frist schriftlich, nennen Sie einen konkreten Zeitraum (z. B. 14 Tage) und kündigen Sie an, weitere Schritte zu prüfen.
Kann ich die Miete zurückhalten?
Rückbehalt ist rechtlich heikel; informieren Sie sich und erwägen Sie eine Rechtsberatung oder Schlichtung bevor Sie Zahlungen mindern.[3]

Anleitung

  1. Mangel schriftlich an den Vermieter melden und Frist setzen.
  2. Fotos, Datum und Zeugen dokumentieren.
  3. Frist verstreichen lassen und Antwort dokumentieren.
  4. Wenn nötig, Bezirksgericht kontaktieren und Unterlagen einreichen.[3]
  5. Formulare für gerichtliche Schritte über JustizOnline nutzen.[2]

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS - Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] JustizOnline - Gerichtliche Formulare
  3. [3] Justiz.gv.at - Informationen zu Gerichten
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.