Mieter in Österreich: Wer zahlt Heizung/Wasser/Strom?
Was tun bei Heizung, Wasser oder Strom?
Als Mieter betroffen von Ausfall oder Mangel bei Heizung, Warmwasser oder Strom sollten Sie zuerst sicher und pragmatisch vorgehen. Prüfen Sie kurz, ob die Ursache an Sicherungen, Zählern oder einer individuellen Anlage liegt, und informieren Sie den Vermieter schriftlich. Viele Pflichten zur Instandhaltung und zur Versorgung sind im Mietrecht geregelt; bei Unklarheiten gelten die gesetzlichen Bestimmungen und Fristen.
Wer zahlt wann?
Grundregel: Kosten für notwendige Reparaturen und die Gewährleistung der Grundversorgung trägt in der Regel der Vermieter, sofern der Schaden nicht durch den Mieter verursacht wurde. Kleinreparaturen oder Kosten für besondere Geräte können aus dem Mietvertrag hervorgehen. Prüfen Sie den Vertrag und dokumentieren Sie Mängel zeitnah.
- Vermieterpflicht: Instandhaltung der Heizanlage, Leitungen und zentraler Versorgung.
- Mieterpflicht: Zahlung laufender Energiekosten, wenn vertraglich so vereinbart.
- Kleinreparaturen: Oft im Vertrag geregelt; prüfen Sie Betragsschranken.
- Notfälle melden: Schriftliche Anzeige an Vermieter sowie Fristsetzung zur Behebung.
Was tun bei sofortigen Versorgungsstörungen?
Bei akuten Störungen (keine Heizung im Winter, kein Warmwasser, längere Stromausfälle in der Wohnung) handelt es sich oft um Notfälle, die schnelle Maßnahmen erfordern. Informieren Sie den Vermieter telefonisch und zusätzlich schriftlich, damit eine Frist und Nachweis besteht. In lebensbedrohlichen Fällen oder Gefährdung der Wohnungssicherheit rufen Sie die zuständigen Notdienste.
- Bei Notfällen: sofort melden und Frist setzen (z. B. 24–48 Stunden bei Heizungsausfall).
- Schriftliche Mängelanzeige per E-Mail oder Einschreiben senden und Empfang dokumentieren.
- Beweise sammeln: Fotos, Videos, Zeugen, Ableseprotokolle.
Wenn der Vermieter nicht reagiert
Reagiert der Vermieter nicht, können Sie nach Fristablauf selbst tätig werden lassen und Kosten eventuell zurückfordern oder eine Mietminderung geltend machen. Vor größeren Maßnahmen sollten Sie rechtliche Beratung suchen oder das Bezirksgericht einschalten.
Häufige Fragen
- Wer zahlt die Reparatur einer defekten Heizung?
- In der Regel der Vermieter, sofern der Schaden nicht durch den Mieter verursacht wurde; prüfen Sie den Mietvertrag und gesetzliche Regeln.[1]
- Darf ich die Miete kürzen, wenn keine Heizung funktioniert?
- Ja, bei erheblicher Beeinträchtigung ist eine Mietminderung möglich, aber die Höhe hängt vom Einzelfall ab und sollte dokumentiert werden.
- An wen wende ich mich bei ausbleibender Reaktion des Vermieters?
- Versuchen Sie schriftliche Mahnung mit Frist; als nächstes können Sie rechtliche Schritte vorbereiten oder das Bezirksgericht kontaktieren.[2]
Anleitung
- Prüfen Sie zuerst Sicherungen, Zählerstände und ob Nachbarn betroffen sind.
- Informieren Sie den Vermieter sofort telefonisch und senden Sie eine schriftliche Mängelanzeige.
- Sichern Sie Beweise: Fotos, Zeitstempel, Zeugen und Dokumente.
- Setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung (z. B. 48 Stunden bei Heizungsausfall) und kündigen Sie mögliche Schritte an.
- Wenn keine Reaktion erfolgt, prüfen Sie Mietminderung, Kostenvorschuss oder Klage beim Bezirksgericht.[2]
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- [1] RIS - Rechtsinformationssystem des Bundes
- [2] Justiz - Informationen zu Gerichten
- [3] JustizOnline - Formulare und elektronische Verfahren