Mieter: Leckage und Schimmel in Österreich
Mieter in Österreich stehen oft vor Fragen, wenn Feuchtigkeit, Leckagen oder Schimmel auftreten. Dieses Stück erklärt in klarer Sprache, welche Pflichten Vermieter nach dem MRG §3 haben, wann Sie als Mieter Reparaturen melden müssen und welche Beweise wichtig sind. Sie erfahren praktische Schritte, um Gesundheitsschäden zu minimieren, Fristen einzuhalten und Ansprüche durchzusetzen — einschließlich Dokumentation und Kontaktstellen. Der Text richtet sich an alle Mieter, unabhängig davon, ob Sie zur Miete wohnen oder Untermieter sind. Am Ende finden Sie eine kurze Anleitung zum Vorgehen, häufige Fragen sowie offizielle Anlaufstellen in Österreich. Wir erklären Fristen, wer für Kosten haftet und wie Sie rechtssichere Mängelmeldungen schreiben können.
Was regelt MRG §3?
MRG §3 legt fest, dass die Wohnung in einem vertragsgemäßen, bewohnbaren Zustand gehalten werden muss. Das betrifft insbesondere Behebungen von Feuchtigkeitsschäden und Schimmel sowie notwendige Instandhaltungen.[1]
Pflichten des Vermieters
- Beseitigung von Leckagen und Schimmel durch fachgerechte Reparaturen.
- Sicherstellung von Heizung, Wasser und Lüftung zur Bewohnbarkeit.
- Regelmäßige Instandhaltung und Dokumentation durch den Vermieter.
Pflichten der Mieter
- Mängel unverzüglich schriftlich melden, damit der Vermieter reagieren kann.
- Zugang für notwendige Reparaturen ermöglichen, nach rechtzeitiger Ankündigung.
- Fotos, Datumsangaben und ein Schadenstagebuch führen als Beweismittel.
Was tun bei einer akuten Leckage oder Schimmel?
- Stromquellen in betroffenen Bereichen sichern und bei Gefahr sofort erste Maßnahmen ergreifen.
- Den Vermieter sofort informieren und den Mangel schriftlich dokumentieren.
- Angemessene Fristen setzen und dem Vermieter Zeit zur Behebung geben.
- Falls nötig, kurzfristig eine Fachfirma beauftragen und Kostenbelege aufbewahren.
- Wenn keine Lösung erfolgt, kann eine Klage beim Bezirksgericht sinnvoll sein.[2]
FAQ
- Wer zahlt Reparaturen bei Schimmel oder Leckagen?
- Grundsätzlich trägt der Vermieter die Kosten, wenn der Mangel nicht vom Mieter verursacht wurde; Ausnahmen sind im Einzelfall möglich.
- Wie schnell muss ich einen Mangel melden?
- Mängel sollten „unverzüglich" gemeldet werden, also sobald sie entdeckt werden, am besten schriftlich und mit Fotos.
- Kann ich selbst reparieren und Kosten abziehen?
- Unter engen Voraussetzungen und nach vorheriger Ankündigung kann eine Selbstvornahme möglich sein; rechtliche Beratung ist empfehlenswert.
Anleitung
- Gefahrensituation sichern und akute Schäden minimieren.
- Mangel schriftlich, per E-Mail oder Einschreiben an den Vermieter melden.
- Frist zur Behebung setzen und Fristen dokumentieren.
- Fotos, Nachrichtenverlauf und Rechnungen sammeln.
- Wenn nötig, Beschwerde beim Bezirksgericht einreichen oder rechtlichen Beistand suchen.[3]
Wichtigste Punkte
- Beweise sammeln: Fotos und Datum sind entscheidend.
- Fristen einhalten: zeitnahe Meldung schützt Ihre Rechte.
- Vermieter ist in der Regel für Reparaturen verantwortlich.
Hilfe & Unterstützung / Ressourcen
- [1] RIS - Mietrechtsgesetz (MRG)
- [2] Justiz - Informationen zu Gerichten
- [3] JustizOnline - Formulare und e-Services