Mieter-Reparaturen in Oesterreich: Wer zahlt?

Erhaltung & Reparaturpflichten (MRG §3) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025
Als Mieter in Österreich stellt sich oft die Frage, wer für Erhaltung, Reparaturen und kleinere Instandsetzungen im Wohnraum verantwortlich ist. Dieses Blatt erklärt verständlich, welche Pflichten laut Mietrechtsgesetz (MRG) und üblicher Praxis auf Mieter oder Vermieter entfallen, wie Sie Mängel melden, Fristen einhalten und welche Kosten übernommen werden müssen. Die Hinweise helfen Mietern, ihre Rechte bei Heizungs-, Wasser- oder Elektrikproblemen zu verstehen, dokumentierte Nachweise zu sammeln und nötige Schritte bis hin zu gerichtlichen Verfahren bei Bedarf zu kennen. Praxisnahe Tipps zeigen, wann eine Reparatur als Vermieterpflicht gilt und wann Mieter selbst zahlen müssen. Rechtsverweise sind am Ende verlinkt. Wir erklären außerdem, wie Kostenaufteilung bei verschiedenen Wohn‑ und Betreuungsformen wie betreutem Wohnen oder Pflegewohnungen funktioniert.

Wer zahlt bei Erhaltung und Reparaturen?

Grundsätzlich unterscheidet das Mietrecht in Österreich zwischen Erhaltungs- und Instandsetzungspflichten des Vermieters und Kleinreparaturen, die oft dem Mieter zugewiesen werden. Das Mietrechtsgesetz (MRG) und einschlägige Rechtsprechung regeln die Verteilung der Pflichten.[1] In großen Fällen wie Dach, Fassade, Heizung oder zentrale Leitungen trägt in der Regel der Vermieter die Kosten; bei kleinen, vereinbarten Reparaturen kann der Mieter zur Zahlung verpflichtet sein.

Sammeln Sie Fotos, Datumsangaben und schriftliche Meldungen bei jedem Mangelfall.
  • Vermieter: Verantwortung fuer grosse Reparaturen (repair) wie Heizung, Dach und Rohrleitungen.
  • Mieter: Oft zuständig fuer Kleinreparaturen (repair) laut Mietvertrag, z.B. Schlösser oder Glühbirnen.
  • Kostenaufteilung: Sondervereinbarungen im Vertrag koennen die Standardpflichten veraendern (deposit/payment).

Mängel melden und Fristen

Mängel sollten dem Vermieter umgehend schriftlich gemeldet werden; bei akuten Schäden (z. B. Wasserrohrbruch) sofort telefonisch und anschliessend schriftlich. Halten Sie Fristen ein, um Rechte nicht zu verlieren.

Reagieren Sie schnell bei Schadensmeldungen, um Folgekosten zu vermeiden.
  • Meldung unverzüglich senden (deadline), bei Gefahr sofort melden.
  • Dokumentation: Fotos, Datum, Uhrzeit und Zeugen notieren (record, document).
  • Schriftliche Frist setzen (form) und Reparaturaufforderung protokollieren.

Wenn der Vermieter nicht reagiert, kann eine Anzeige bei der zuständigen Behörde oder ein Schritt vor das Bezirksgericht nötig werden; hier helfen Fristen und Beweise für Ihren Fall.[2]

FAQ

Wer zahlt die Heizungssanierung?
Die Sanierung grosser zentraler Heizungsanlagen ist in der Regel Vermietersache; pruefen Sie Mietvertrag und MRG-Regelungen.[1]
Kann der Vermieter Kleinreparaturen auf den Mieter abwaelzen?
Ja, sofern dies vertraglich vereinbart wurde und die Reparaturen wirklich klein und zumutbar sind; genaue Grenzen koennen Gerichtsurteile bestimmen.
Was tun, wenn der Vermieter nicht repariert?
Dokumentieren, schriftlich nachfassen, Frist setzen und bei Bedarf fristgerecht bei Gericht klagen oder behördliche Hilfe suchen.[2]

Anleitung

  1. Schritt 1: Mangel schriftlich melden (form) mit Fotos und Datum.
  2. Schritt 2: Frist setzen (deadline) — z.B. 14 Tage fuer nicht akute Reparaturen.
  3. Schritt 3: Bei Ausbleiben der Reaktion Vermieter telefonisch kontaktieren und Dokumente bereithalten (contact).
  4. Schritt 4: Bei Bedarf Klage beim Bezirksgericht einbringen oder Rechtsberatung einholen (court).

Hilfe und Unterstuetzung / Ressourcen


  1. [1] Mietrechtsgesetz (MRG) — RIS
  2. [2] Justizministerium – Informationen zur Rechtsdurchsetzung
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.