Mieter-Reparaturen in Oesterreich: Wer zahlt?
Wer zahlt bei Erhaltung und Reparaturen?
Grundsätzlich unterscheidet das Mietrecht in Österreich zwischen Erhaltungs- und Instandsetzungspflichten des Vermieters und Kleinreparaturen, die oft dem Mieter zugewiesen werden. Das Mietrechtsgesetz (MRG) und einschlägige Rechtsprechung regeln die Verteilung der Pflichten.[1] In großen Fällen wie Dach, Fassade, Heizung oder zentrale Leitungen trägt in der Regel der Vermieter die Kosten; bei kleinen, vereinbarten Reparaturen kann der Mieter zur Zahlung verpflichtet sein.
- Vermieter: Verantwortung fuer grosse Reparaturen (repair) wie Heizung, Dach und Rohrleitungen.
- Mieter: Oft zuständig fuer Kleinreparaturen (repair) laut Mietvertrag, z.B. Schlösser oder Glühbirnen.
- Kostenaufteilung: Sondervereinbarungen im Vertrag koennen die Standardpflichten veraendern (deposit/payment).
Mängel melden und Fristen
Mängel sollten dem Vermieter umgehend schriftlich gemeldet werden; bei akuten Schäden (z. B. Wasserrohrbruch) sofort telefonisch und anschliessend schriftlich. Halten Sie Fristen ein, um Rechte nicht zu verlieren.
- Meldung unverzüglich senden (deadline), bei Gefahr sofort melden.
- Dokumentation: Fotos, Datum, Uhrzeit und Zeugen notieren (record, document).
- Schriftliche Frist setzen (form) und Reparaturaufforderung protokollieren.
Wenn der Vermieter nicht reagiert, kann eine Anzeige bei der zuständigen Behörde oder ein Schritt vor das Bezirksgericht nötig werden; hier helfen Fristen und Beweise für Ihren Fall.[2]
FAQ
- Wer zahlt die Heizungssanierung?
- Die Sanierung grosser zentraler Heizungsanlagen ist in der Regel Vermietersache; pruefen Sie Mietvertrag und MRG-Regelungen.[1]
- Kann der Vermieter Kleinreparaturen auf den Mieter abwaelzen?
- Ja, sofern dies vertraglich vereinbart wurde und die Reparaturen wirklich klein und zumutbar sind; genaue Grenzen koennen Gerichtsurteile bestimmen.
- Was tun, wenn der Vermieter nicht repariert?
- Dokumentieren, schriftlich nachfassen, Frist setzen und bei Bedarf fristgerecht bei Gericht klagen oder behördliche Hilfe suchen.[2]
Anleitung
- Schritt 1: Mangel schriftlich melden (form) mit Fotos und Datum.
- Schritt 2: Frist setzen (deadline) — z.B. 14 Tage fuer nicht akute Reparaturen.
- Schritt 3: Bei Ausbleiben der Reaktion Vermieter telefonisch kontaktieren und Dokumente bereithalten (contact).
- Schritt 4: Bei Bedarf Klage beim Bezirksgericht einbringen oder Rechtsberatung einholen (court).
Hilfe und Unterstuetzung / Ressourcen
- [1] Mietrechtsgesetz (MRG) — RIS
- [2] Justizministerium – Informationen zur Rechtsdurchsetzung
- [3] JustizOnline – Formulare und Einreichungen