Mieter: Verhandlung vorbereiten in Österreich

Erhaltung & Reparaturpflichten (MRG §3) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Viele Mieter in Österreich stehen vor Verhandlungen mit dem Vermieter, etwa wenn es um Reparaturen oder die Erhaltung der Wohnung geht. Diese Anleitung erklärt in klaren Schritten, wie Sie sich als Mieter auf Gespräche vorbereiten, welche Unterlagen und Beweise sinnvoll sind und welche Fristen nach dem Mietrecht zu beachten sind. Sie enthält praxisnahe Hinweise zur Dokumentation von Mängeln, zur Verständigung mit dem Vermieter und dazu, wann formelle Schritte nötig werden. Die Sprache bleibt einfach und verständlich; rechtliche Begriffe werden kurz erklärt, und es wird gezeigt, wie Sie Fristen wahren und Ihre Forderungen sachlich darstellen können. [1]

Rechte und Pflichten bei Erhaltung & Reparatur

Nach dem Mietrechtsgesetz hat der Vermieter grundsätzlich die Pflicht, die Mietsache in brauchbarem Zustand zu erhalten. Das umfasst notwendige Reparaturen und die Beseitigung von Mängeln, die den Gebrauch beeinträchtigen. Als Mieter sollten Sie Mängel schriftlich melden und dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung setzen.

In den meisten Fällen ist der Vermieter für grundlegende Mängelbeseitigung verantwortlich.

Vorbereitung für Verhandlungen

Gute Vorbereitung erhöht die Chancen auf eine einvernehmliche Lösung. Legen Sie eine übersichtliche Akte an und planen Sie die wichtigsten Gesprächspunkte.

  • Sammeln Sie Reparaturbelege (repair), Rechnungen und Termine von Handwerkern.
  • Machen Sie Fotos und Notizen als Beweismittel (evidence) mit Datum und Ort.
  • Notieren Sie Fristen (deadline), wann Mängel erstmals gemeldet wurden und wann eine Behebung erwartet wurde.
  • Bereiten Sie Kontaktprotokolle vor: Wer hat wann mit wem gesprochen (contact)?
  • Halten Sie schriftliche Forderungen und vorgeschlagene Lösungen sowie gewünschte Fristen bereit (form).
Antworten Sie auf Schriftstücke fristgerecht, sonst können wichtige Rechte verloren gehen.

Bei komplexen technischen Mängeln kann ein unabhängiger Gutachter helfen, die Ursache und den Umfang des Schadens zu klären. Notieren Sie außerdem konkrete Kostenaufstellungen, falls Sie Ersatzforderungen stellen möchten.

Häufige Fragen

Welche Reparaturpflichten hat der Vermieter nach MRG §3?
Der Vermieter muss die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten und Mängel, die den Gebrauch beeinträchtigen, beseitigen.
Was kann ich tun, wenn der Vermieter nicht repariert?
Schreiben Sie eine formelle Mängelanzeige mit Fristsetzung und dokumentieren Sie alles. Löst das den Fall nicht, sind weitere Schritte wie eine Klage beim Bezirksgericht möglich.[2]
Wann ist eine Mietminderung möglich?
Eine Mietminderung ist möglich, wenn ein erheblicher Mangel die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt. Höhe und Beginn richten sich nach Schwere und Dauer des Mangels.

Anleitung

  1. Sammeln Sie Belege, Fotos und schriftliche Meldungen als Akte.
  2. Kontaktieren Sie den Vermieter schriftlich und fordern Sie eine Frist zur Mängelbehebung.
  3. Vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin und halten Sie Ergebnisse schriftlich fest.
  4. Bereiten Sie, falls nötig, eine Klageakte vor oder nutzen Sie Vermittlungsangebote vor Gericht.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS - Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] JustizOnline - Gerichtsformulare
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.