Mieter: Wann Reparaturpflichten in Österreich
Mieter in Österreich stehen häufig vor Fragen, wenn die Wohnung Mängel zeigt oder Reparaturen nötig werden. Dieser Leitfaden erklärt in klaren Worten, welche Erhaltungspflichten Mietvertrag und MRG §3 vorsehen, wer welche Kosten trägt und welche Fristen gelten. Sie lernen, wie man Mängel richtig dokumentiert, wie eine formelle Mängelanzeige aussieht und welche Schritte möglich sind, wenn der Vermieter nicht reagiert — von Fristsetzung bis zur Ersatzvornahme oder Klage vor dem Bezirksgericht. Die Erklärung vermeidet juristisches Kauderwelsch und gibt praktische Hinweise, damit Sie Ihre Mieterrechte in Österreich sicher und sachlich durchsetzen können.
Erhaltungspflichten und wer zahlt
Grundsätzlich trägt in vielen Fällen der Vermieter die Kosten für Erhaltung und größere Reparaturen; das regelt das Mietrechtsgesetz und ergänzend das ABGB [1]. Kleinreparaturen können vertraglich auf Mieter übertragen werden, sofern dies klar im Mietvertrag steht. Informieren Sie sich, welche Mängel die Wohnqualität beeinträchtigen und welche Maßnahmen der Vermieter unverzüglich treffen muss.In den meisten Fällen sind Vermieter für die Instandhaltung verantwortlich.
Was Sie sofort tun sollten
- Dokumentieren von Mängeln (document, photo): Fotos, Datum und genaue Beschreibung sichern.
- Vermieter schriftlich informieren (notice, file a complaint): Mängel per E-Mail oder Einschreiben melden und Empfang belegen.
- Frist setzen (deadline): Eine angemessene Frist zur Behebung nennen und die Frist dokumentieren.
- Kleine Reparaturen selbst durchführen? (repair): Nur wenn vertraglich erlaubt und Kosten klar geregelt sind.
Behalten Sie alle Rechnungen und Fotos als Beweismittel.
Konkrete Schritte bei akuten Mängeln
Wenn Gefahr für Gesundheit oder Sicherheit besteht, müssen Sie sofort handeln und gegebenenfalls externe Hilfe rufen; für weniger dringende Mängel gilt das beschriebene Verfahren: dokumentieren, informieren, Frist setzen. Bei Nicht-Reaktion des Vermieters können Sie Ersatzvornahme oder eine gerichtliche Klärung erwägen [2].Reagieren Sie auf Mahnungen fristgerecht, sonst verlieren Sie Rechte.
FAQ
- Wer zahlt für Reparaturen in der Mietwohnung?
- Meist ist der Vermieter für wesentliche Erhaltungsarbeiten verantwortlich; kleinere, klar vertraglich vereinbarte Reparaturen kann der Mieter tragen. Bei Unsicherheit prüfen Sie den Mietvertrag und das MRG [1].
- Wie lange ist eine angemessene Frist zur Mängelbehebung?
- Eine angemessene Frist richtet sich nach Art und Schwere des Mangels; oft sind 7–30 Tage üblich, bei Gefahr muss sofort gehandelt werden. Gerichte entscheiden im Einzelfall [2].
- Darf ich selbst einen Handwerker beauftragen?
- Nur wenn der Vermieter nicht reagiert und die Situation dringlich ist oder wenn der Mietvertrag eine Selbstvornahme erlaubt; bewahren Sie alle Belege auf und informieren Sie den Vermieter vorher, wenn möglich [3].
Anleitung
- Mangel dokumentieren (document): Fotos, Datum und genaue Beschreibung erstellen.
- Schriftliche Mängelanzeige an Vermieter senden (notice): Per E-Mail oder Einschreiben mit Fristangabe.
- Frist setzen und Empfang belegen (deadline): Empfang nachweisen und Frist dokumentieren.
- Bei weiterhin ausbleibender Reaktion Ersatzvornahme oder Klage prüfen (court): Beratung und gegebenenfalls gerichtliche Schritte einleiten.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- [1] RIS: Mietrechtsgesetz (MRG)
- [2] Justiz: Informationen zu Gerichten
- [3] JustizOnline: Formulare und elektronische Dienste