Mieter: Wer zahlt für zerbrochene Scheiben in Österreich

Erhaltung & Reparaturpflichten (MRG §3) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Wenn in Ihrer Wohnung eine Scheibe zerbricht, ist es wichtig zu wissen, welche Schritte Mieter in Österreich jetzt unternehmen sollten. Dokumentieren Sie Schaden und Umstände sofort mit Fotos und Notizen, verständigen Sie den Vermieter schriftlich und klären Sie, ob es sich um einen Notfall gibt, der sofortige Reparaturmaßnahmen erfordert. Grundsätzlich trägt der Vermieter die Verantwortung für Instandhaltung und größere Reparaturen nach dem MRG, doch bei fahrlässigem Verhalten oder eigenem Verschulden können Kosten auf Mieter entfallen. Prüfen Sie Ihre Hausrat- oder Haftpflichtversicherung und sammeln Sie Belege für Angebote und Rechnungen. Diese Anleitung erklärt, wann wer zahlt, welche Fristen gelten und wie Sie sich rechtlich und praktisch schützen können.

Wer zahlt bei zerbrochener Scheibe?

Als Grundregel gilt: Vermieter sind für die Erhaltung der Mietsache zuständig, also auch für Reparaturen und Austausch von Fenstern, sofern kein Mieterpfandungs- oder Verschuldensfall vorliegt[1]. Bei einfacher Abnützung oder wetterbedingtem Bruch übernimmt meist der Vermieter die Kosten.

  • Dokumentieren Sie Schaden sofort mit Datum und Ort und fertigen Sie mehrere Fotos an.
  • Informieren Sie den Vermieter schriftlich und, falls nötig, zusätzlich telefonisch, damit die Fristen beginnen.
  • Bei akuter Gefahr (z. B. Zugluft, Einsturzgefahr) veranlassen Sie sofort eine Notfallreparatur.
  • Wenn Verschulden des Mieters vorliegt (z. B. grobe Fahrlässigkeit), kann der Mieter für Kosten haften.
Bewahren Sie Fotos, Angebote und alle Rechnungen als Belege auf.

Praktisches Vorgehen und Fristen

Gehen Sie systematisch vor: Beweis sichern, Vermieter benachrichtigen, Angebote einholen und Rechnungen sammeln. Manche Reparaturen dürfen Sie in Notfällen selbst beauftragen; rechnen Sie aber nur Kosten an, die notwendig und verhältnismäßig sind. Kommt es zum Streit, ist eine Klärung vor dem Bezirksgericht möglich[2].

Wenn der Vermieter nicht reagiert, senden Sie eine Mahnung mit angemessener Frist zur Durchführung. Reagiert der Vermieter danach weiterhin nicht, können Sie in bestimmten Fällen Ersatzvornahmen machen lassen und die Kosten gegenüber dem Vermieter geltend machen. Bewahren Sie alle Nachrichten und Belege auf.

Handeln Sie bei Notfällen schnell, dokumentieren Sie aber jede Maßnahme und Rechnung.

FAQ

Wer zahlt, wenn eine Scheibe durch Witterung oder Alter kaputt geht?
In der Regel der Vermieter; Altersschäden und wetterbedingte Schäden fallen meist unter die Vermieterpflicht zur Instandhaltung.
Wann haftet der Mieter für eine zerbrochene Scheibe?
Der Mieter haftet, wenn er die Scheibe vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigt hat; leichte Unachtsamkeit führt nicht immer zur Haftung.
Was ist zu tun bei mutwilliger Beschädigung oder Vandalismus?
Informieren Sie die Polizei, benachrichtigen Sie den Vermieter und prüfen Sie Schadensmeldung bei Ihrer Versicherung.

Anleitung

  1. Sichern Sie Beweise: Fotos, Datum, Zeugenberichte.
  2. Benachrichtigen Sie den Vermieter schriftlich und fordern Sie eine Reparatur innerhalb einer angemessenen Frist.
  3. Bei Gefahr veranlassen Sie eine Notfallreparatur und bewahren Sie alle Rechnungen auf.
  4. Prüfen Sie Hausrat- und Haftpflichtversicherung und ziehen Sie bei Streit rechtliche Schritte vor dem Bezirksgericht in Betracht[2].

Wichtigste Erkenntnisse

  • Sichern Sie Beweise sofort und vollständig.
  • Informieren Sie den Vermieter schriftlich und setzen Sie Fristen.
  • Prüfen Sie Versicherungen bevor Sie Kosten selbst tragen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] MRG im RIS
  2. [2] Bezirksgerichte und Verfahren (Justiz)
  3. [3] JustizOnline e-Formulare
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.