Mieter: Wer zahlt Heizung, Wasser, Strom in Österreich
Rechtlicher Rahmen
In Österreich regelt das Mietrechtsgesetz grundlegende Pflichten von Mieter und Vermieter, insbesondere zur Erhaltung und Reparatur (MRG §3)[1]. Betriebskosten können im Mietvertrag auf Mieter übertragen werden, größere Instandhaltungsarbeiten bleiben häufig Vermietersache. Lesen Sie Ihren Mietvertrag genau und achten Sie auf Begriffe wie "Betriebskosten" oder "Erhaltungsaufwand".
Wer zahlt was?
- Heizung: Bei zentraler Beheizung zählen Heizkosten häufig zu den Betriebskosten; die Abrechnung erfolgt nach Vertrag, Verbrauch oder Wohnfläche (payment).
- Warmwasser: Warmwasserkosten werden oft als Teil der Heiz- oder Betriebskosten verrechnet, prüfen Sie die Abrechnung (payment).
- Strom: Bei eigenem Stromvertrag zahlt der Mieter direkt; bei gemeinsamer Versorgung sind Regelungen im Vertrag ausschlaggebend (payment).
- Kleinreparaturen: Kleinreparaturen können im Mietvertrag dem Mieter zugerechnet werden, größere Reparaturen sind üblicherweise Vermietersache (repair).
- Austausch großer Anlagen: Austausch oder Erneuerung zentraler Heizungsanlagen trägt in der Regel der Vermieter, nicht der Mieter (repair).
Unterlagen und Nachweise
Welche Unterlagen helfen Ihnen, Ansprüche zu prüfen oder zu belegen? Sammeln Sie regelmäßig Zählerstände, Rechnungen und Belege, und notieren Sie Termine und schriftliche Mitteilungen.
- Zählerstände: Notieren Sie Datum und Stand bei Übernahme und regelmäßig danach (evidence).
- Rechnungen und Zahlungsbelege: Bewahren Sie Rechnungen, Überweisungsbelege und Kontoauszüge auf (evidence).
- Betriebskostenabrechnung: Vergleichen Sie mit Vorjahren und prüfen Sie Positionen und Umlageschlüssel (evidence).
- Schriftverkehr: Alle Aufforderungen, Mängelmeldungen und Antworten des Vermieters sollten dokumentiert sein (evidence).
Reparaturen und Instandhaltung
Bei Defekten ist die Frage entscheidend, ob es sich um eine laufende Kleinreparatur oder um einen erheblichen Erhaltungsaufwand handelt. Oft regelt der Mietvertrag die Grenze. Dokumentieren Sie Mängel sofort schriftlich und fordern Sie eine zeitnahe Beseitigung.
- Meldepflicht: Melden Sie Schäden unverzüglich schriftlich und fordern Sie eine Reparaturfrist (repair).
- Formelle Anzeige: Senden Sie Mängelanzeigen per E-Mail oder Einschreiben und behalten Sie Kopien (notice).
- Dringende Fälle: Bei akuten Gefährdungen (z. B. Gas, Heizungsausfall im Winter) kontaktieren Sie sofort den Vermieter oder Notdienste (call).
FAQ
- Wer zahlt die Heizung?
- Heizkosten werden oft als Betriebskosten verrechnet; die konkrete Regelung steht im Mietvertrag und in der Abrechnung.
- Welche Unterlagen soll ich aufbewahren?
- Notieren Sie Zählerstände, sammeln Sie Rechnungen, Zahlungsbelege und den Schriftwechsel mit dem Vermieter.
- Was tun, wenn der Vermieter nicht repariert?
- Mahnen Sie schriftlich, setzen Sie eine angemessene Frist und ziehen Sie notfalls das Bezirksgericht hinzu.
Anleitung
- Sammeln Sie Zählerstände, Rechnungen und Zahlungsbelege (evidence).
- Kontaktieren Sie den Vermieter schriftlich und fordern Sie Beseitigung oder Klärung an (call).
- Setzen Sie eine klare Frist in der Mängelanzeige und verweisen Sie auf vertragliche oder gesetzliche Pflichten (notice).
- Reagiert der Vermieter nicht, prüfen Sie eine Klage beim Bezirksgericht oder rechtliche Beratung (court).
Wichtigste Punkte
- Prüfen Sie, ob Energiekosten als Betriebskosten im Vertrag stehen.
- Sammeln Sie lückenlos Zählerstände und Belege.
- Mängel sofort schriftlich melden und Fristen setzen.
Hilfe und Unterstützung
- RIS - Rechtsinformationssystem des Bundes
- Justiz - Informationen zu Gerichten und Verfahren
- JustizOnline - Formulare und Einreichungen