Mieter: Wer zahlt zerbrochene Scheibe in Österreich
Ein zerbrochenes Fenster verunsichert viele Mieter in Österreich. In diesem Text erklären wir klar und praxisorientiert, wie Sie als Mieter reagieren sollten: wen Sie informieren, welche Pflichten Vermieter und Mieter nach dem Mietrechtsgesetz (MRG §3)[1] haben, und welche Beweisschritte sinnvoll sind. Wir beschreiben, wer in typischen Situationen für die Reparatur oder den Austausch zahlt, wie kurzfristige Sicherungen gehen und wann eine Versicherung einspringen kann. Dabei verzichten wir auf komplizierte Fachsprache und geben praktische Handlungsschritte, damit Sie schnell und korrekt handeln können. Bewahren Sie Belege auf und dokumentieren Sie Schäden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Wenn nötig nennen wir auch Behörden und Gerichte. Am Ende finden Sie Praxistipps und Links.
Wer haftet?
Grundsätzlich entscheidet die Ursache: Wurde die Scheibe durch Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit des Mieters beschädigt, so trägt der Mieter die Kosten. Bei normaler Abnutzung oder altersbedingtem Bruch ist der Vermieter in der Regel für die Instandsetzung zuständig. Bei unklarer Ursache kann eine genaue Dokumentation und ein Gutachten helfen, die Haftung zu klären.
Typische Fälle
- Der Mieter verursacht den Schaden durch Fahrlässigkeit (repair) – der Mieter zahlt meist die Reparaturkosten.
- Glasbruch durch Einbruch oder Vandalismus – häufig übernimmt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung die Kosten (zahlt).
- Alters- oder Materialermüdung (repair) – der Vermieter ist für die Instandsetzung verantwortlich.
- Beschädigung beim Ein- oder Auszug – die Kostenverteilung hängt oft vom Mietvertrag und der konkreten Situation ab.
Erste Schritte für Mieter
Folgen Sie einer klaren Reihenfolge: Gefahrenstelle sichern, Vermieter informieren, Schaden dokumentieren und mögliche Versicherungen prüfen. Sammeln Sie Fotos, Zeugenangaben und Belege zu Reparaturangeboten, damit Sie später nachweisen können, was passiert ist und welche Kosten entstanden sind.
- Vermieter schriftlich informieren (notice) und um schnelle Rückmeldung bitten.
- Schaden mit Datum fotografieren und eine Schadensdokumentation anlegen (evidence).
- Offene Glassflächen provisorisch sichern oder markieren, um Verletzungen zu vermeiden (safety).
- Versicherung und Handwerker kontaktieren, Kostenvoranschläge einholen und Belege aufbewahren (call).
FAQ
- Muss ich als Mieter sofort die zerbrochene Scheibe ersetzen?
- Nicht immer. Wenn Sie die Scheibe selbst schuldhaft beschädigt haben, sind Sie meist verpflichtet, die Kosten zu tragen. Bei gewöhnlicher Abnutzung oder Materialfehlern ist der Vermieter zuständig.
- Deckt die Hausratversicherung Glasschäden?
- Manche Hausratversicherungen decken Glasschäden, prüfen Sie Ihren Vertrag und melden Sie den Schaden so bald wie möglich Ihrer Versicherung.
- Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?
- Dokumentieren Sie den Mangel schriftlich und setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Frist zur Reparatur; bei ausbleibender Reaktion können Sie rechtliche Schritte vor dem Bezirksgericht prüfen.
Anleitung
- Gefahrenstelle sichern (safety).
- Fotos mit Datum aufnehmen und Schadensdokumentation anlegen (evidence).
- Vermieter schriftlich informieren und Frist setzen (notice).
- Kostenvoranschläge einholen und prüfen, ob Versicherungen zahlen (pay).
- Bei Streitfällen rechtliche Beratung einholen oder Verfahren vor dem Bezirksgericht erwägen (court).
Hilfe und Unterstützung
- Mietrechtsgesetz und Gesetzestexte (document) – RIS
- Formulare und Online-Dienste für Klagen und Aufkündigungen (form) – JustizOnline[2]
- Informationen zu Gerichten und Verfahren (court) – Justiz