Mieterbrief: Leckage & Schimmel in Österreich

Erhaltung & Reparaturpflichten (MRG §3) 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich ist es wichtig zu wissen, wie Sie bei Leckage oder Schimmel sachgerecht reagieren können. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, welche Pflichten Vermieter nach dem Mietrecht haben, welche Fristen für Meldungen gelten und wie Sie Schäden dokumentieren. Sie erhalten eine praktische Musterbrief-Vorlage, Hinweise zur Beweissicherung und konkrete Schritte, falls Reparaturen nicht rechtzeitig erfolgen. Ziel ist, Ihnen als Mieter sichere Schritte an die Hand zu geben, um Wohnqualität und Gesundheit zu schützen und Ihre Rechte durchzusetzen.

Was tun bei akuter Leckage?

Wenn Wasser eintritt: sofort Quelle sichern, Eimer/Behälter bereitstellen und Fotos machen. Notieren Sie Zeitpunkt und Umfang des Schadens sowie mögliche Schäden am Inventar.

Fotografieren Sie den Schaden aus mehreren Perspektiven und notieren Sie Datum und Uhrzeit.

Informieren Sie den Vermieter unverzüglich schriftlich per E-Mail oder Brief und fordern Sie eine Bestätigung der Meldung an. Nennen Sie Fristen zur Behebung und bieten Sie Zugang zur Wohnung zur Schadenbeurteilung an.

Kurzcheckliste zuerst

  • Leck stoppen oder provisorisch abdichten, wenn möglich.
  • Fotos und Datum dokumentieren als Beweismittel.
  • Schriftliche Anzeige an Vermieter senden und Frist setzen.

Wenn Schimmel sichtbar wird, achten Sie auf Geruch, Verfärbungen und betroffene Materialien; prüfen Sie, ob bereits gesundheitliche Beschwerden bestehen.

Melden Sie Schimmelbefall schnell, da gesundheitliche Risiken bestehen können.

Beweissicherung und Musterbrief

Dokumentation stärkt Ihre Position: Datum, Fotos, Zeugen, Reparaturverlauf, Kostenaufstellungen und Schriftverkehr sammeln. Nutzen Sie folgenden Musterbrief als Vorlage und passen Sie Namen, Datum und Frist an.

Musterbrief (Kurzform):

Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name], ich melde hiermit eine Leckage/Schimmel in der Wohnung [Adresse]. Bitte veranlassen Sie die Beseitigung bis spätestens [Datum, z. B. 14 Tage]. Bis zur Behebung bitte ich um Rückmeldung und Terminvereinbarung. Bei ausbleibender Reaktion behalte ich mir weitere Schritte vor. Mit freundlichen Grüßen, [Name]

Nennen Sie im Brief eine konkrete Frist und bieten Sie Terminvorschläge für eine Besichtigung an.

Fristen und rechtliche Schritte

Setzen Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung (oft 7–14 Tage je nach Dringlichkeit). Reagiert der Vermieter nicht, können Sie selbst eine Reparatur veranlassen und die Kosten geltend machen oder die Miete mindern. In dringenden Fällen sollten Sie den lokalen Bezirksgerichtsvorgang prüfen.[1]

Wichtig: Bei eigenmächtigen Maßnahmen dokumentieren Sie jede Ausgabe und bewahren Rechnungen auf. Suchen Sie rechtlichen Rat, wenn die Lage unklar bleibt.

In Österreich schützt das Mietrecht Mieter vor unbewohnbaren Zuständen.

Wenn der Vermieter nicht reagiert

  • Erinnerungsschreiben mit neuer Frist versenden.
  • Bei Gefahr: Notdienst beauftragen und Kosten dokumentieren.
  • Bei anhaltender Weigerung: Klage vor dem Bezirksgericht prüfen.[2]
Bewahren Sie alle Belege auf, damit Kosten und Maßnahmen nachweisbar sind.

FAQ

Kann ich die Miete mindern, wenn Schimmel nicht beseitigt wird?
Ja, eine Mietminderung ist möglich, wenn die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung beeinträchtigt ist; Höhe und Beginn richten sich nach dem Einzelfall.
Muss ich dem Vermieter Zugang zur Wohnung gewähren?
Ja, für Reparaturmaßnahmen ist in der Regel ein Zugang zu ermöglichen, nach vorheriger Ankündigung.
Wer zahlt für die Sanierung von Schimmel?
Regelmäßig trägt der Vermieter die Kosten, wenn der Mangel nicht vom Mieter verursacht wurde; bei Mieterursache kann eine Kostenbeteiligung entstehen.

Anleitung

  1. Schaden fotografisch dokumentieren und Datum/Uhrzeit notieren.
  2. Musterbrief an Vermieter senden und klare Frist setzen.
  3. Rückmeldung des Vermieters abwarten; bei dringenden Fällen Notdienst beauftragen.
  4. Reparatur durchführen lassen oder selbst veranlassen und Kosten nachweisen.
  5. Bei Nicht-Reaktion Rechtsberatung suchen und ggf. gerichtliche Schritte einleiten.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS: Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] Justiz: Bezirksgerichte und gerichtliche Verfahrensinfos
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.