Mieterfristen bei Krankheit & Schwangerschaft in Oesterreich
Welche Fristen gelten für Mieter?
Es gibt keine einheitliche Frist, die für alle Fälle gilt; statt dessen unterscheiden sich Fristen je nach Situation: Krankmeldung, Vorlage eines ärztlichen Attests, Anzeige von Mängeln oder Widerspruch gegen eine Kündigung. Bei schwerer Krankheit oder Schwangerschaft kann jedoch besonderer Kündigungsschutz greifen, und viele Schritte müssen "unverzüglich" oder "ohne schuldhaftes Zögern" erfolgen. Wenn Sie sich auf gesetzliche Schutzregeln berufen, ist es wichtig, die relevanten Termine schriftlich zu dokumentieren und Fristen einzuhalten. Das Mietrechtsgesetz (MRG) und die zuständigen Gerichte geben Rahmenbedingungen vor.[1]
Was sollten Mieter konkret tun?
Handeln Sie klar und dokumentiert: informieren Sie den Vermieter, fordern Sie nötige Reparaturen an und sichern Sie Beweise. Bei gesundheitlichen Problemen kann ein ärztliches Attest für Frist- und Kündigungsschutz entscheidend sein. Wenn Mängel die Wohnqualität betreffen (z. B. Heizung, Wasser, Schimmel), melden Sie diese schriftlich und setzen Sie angemessene Fristen zur Behebung. Erwähnen Sie in Ihrer Meldung, dass Sie krankheits- oder schwangerschaftsbedingt betroffen sind, falls relevant.
- Mängel unverzüglich melden und eine Frist zur Beseitigung setzen.
- Ärztliche Atteste und Belege sammeln und datieren.
- Schriftverkehr per Einschreiben oder nachvollziehbarer E‑Mail dokumentieren.
- Reparaturbedarf klar beschreiben und gegebenenfalls eine Frist zur Behebung nennen.
- Bei Ausbleiben der Reaktion prüfen, ob eine Klage oder Unterlassungsanordnung vor dem Bezirksgericht nötig ist.
Wenn der Vermieter nicht reagiert, dokumentieren Sie wiederholte Kontaktversuche und erwägen Sie eine rechtliche Beratung. Die Justiz stellt Verfahren und Formulare bereit, mit denen Mieter Ansprüche geltend machen können.[2]
Wann greift besonderer Schutz bei Schwangerschaft oder Krankheit?
Schwangerschaft und ernsthafte Erkrankungen können Kündigungsschutz auslösen oder eine Prüfung der Zumutbarkeit einer Kündigung erforderlich machen. Das bedeutet nicht automatisch, dass eine Kündigung immer unwirksam ist, aber Gerichte berücksichtigen den Gesundheitszustand bei der Abwägung. Informieren Sie den Vermieter rechtzeitig und legen Sie ärztliche Nachweise vor. Bei unklaren Fällen kann das Bezirksgericht um eine Entscheidung ersucht werden.[2]
Praktische Hinweise zur Beweissicherung
Sammeln Sie Fotos, schriftliche Meldungen, E‑Mails und Atteste. Führen Sie ein Logbuch mit Daten und Uhrzeiten von Gesprächen oder Besichtigungen. Wenn möglich, lassen Sie sich Eingangsbestätigungen geben. Solche Unterlagen sind oft entscheidend, wenn Fristen strittig werden oder ein Gericht eingeschaltet wird.
- Fotos von Mängeln mit Datum und Zeit erstellen.
- E‑Mails und Briefe als Kopie archivieren.
- Telefonate kurz protokollieren und Gegenpartei nennen.
FAQ
- Welche Nachweise brauche ich, um Fristschutz zu erhalten?
- Sie benötigen in der Regel ärztliche Atteste, schriftliche Meldungen an den Vermieter und Belege über Wohnmängel; sammeln Sie möglichst lückenlose Dokumentation.
- Kann der Vermieter während der Schwangerschaft kündigen?
- Eine Kündigung ist nicht automatisch unzulässig, aber Gerichte prüfen Schutzgründe; ein ärztliches Attest und rechtzeitige Kommunikation erhöhen Ihre Chancen, den Schutz durchzusetzen.
- Was mache ich, wenn der Vermieter Reparaturen nicht ausführt?
- Melden Sie Mängel schriftlich, setzen Sie eine angemessene Frist und prüfen Sie bei Nichtreaktion die Einleitung eines Verfahrens vor dem Bezirksgericht oder eine Konventionalstrafe, wenn vertraglich vereinbart.
Anleitung
- Informieren Sie den Vermieter sofort schriftlich über Ihre Krankheit oder Schwangerschaft und fügen Sie ein ärztliches Attest bei.
- Dokumentieren Sie alle Mängel mit Fotos und fordern Sie eine Frist zur Behebung per Einschreiben oder nachvollziehbarer E‑Mail.
- Sammeln Sie alle Belege und protokollieren Sie Gespräche; bewahren Sie Kopien sicher auf.
- Wenn der Vermieter nicht reagiert, reichen Sie bei Bedarf eine Klage oder einen Dringlichkeitsantrag beim Bezirksgericht ein (Informationen und Formulare über JustizOnline).[3]
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- MRG und Bundesrecht auf RIS
- Informationen zu Gerichten und Verfahren
- JustizOnline: Formulare und Einreichungen