Mieterhilfe bei Leckage & Schimmel in Österreich

Erhaltung & Reparaturpflichten (MRG §3) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich kann eine Leckage oder Schimmelbefall schnell zur Belastung werden. Dieser Leitfaden erklärt in klarer Sprache, welche kurzfristigen Schritte Sie ergreifen sollten, wie Sie Schäden dokumentieren und welche Rechte und Pflichten Mieter sowie Vermieter haben. Ich beschreibe, wie und wann Sie den Vermieter informieren, welche Fristen einzuhalten sind und wie Sie bei gefährlichem Schimmel oder akuten Wasserschäden handeln. Außerdem erfahren Sie, welche Beweismittel wichtig sind, wann das Bezirksgericht eingeschaltet werden kann und welche offiziellen Formulare verfügbar sind. Ziel ist, Ihnen praktikable Handlungsschritte zu geben, damit Sie Ihre Wohnqualität sichern und rechtliche Nachteile vermeiden. Wenn möglich, suchen Sie frühzeitig rechtliche Beratung oder Mieterberatung.

Was tun bei Leckage und Schimmel

Bei akuten Wasserschäden oder sichtbarem Schimmel sollten Mieter schnell handeln. Zuerst sichern Sie Personen und Gegenstände, dann stoppen Sie - wenn möglich - die Quelle (z.B. Hauptwasserhahn). Melden Sie den Schaden umgehend dem Vermieter schriftlich mit Datum, Uhrzeit und Beschreibung sowie Fotos.[1]

  • (within) Informieren Sie den Vermieter sofort telefonisch und zusätzlich per EMail oder Brief.
  • (evidence) Machen Sie Fotos, Videos und ein Protokoll mit Datum.
  • (repair) Fordern Sie eine fachgerechte Reparatur und stellen Sie sicher, dass Schimmel fachgerecht entfernt wird.
  • (form) Falls nötig, schicken Sie eine förmliche Mängelanzeige und setzen Sie eine angemessene Frist.
Bewahren Sie Fotos und Datumsangaben jeder Beschädigung auf.

Wenn der Vermieter nicht reagiert, können Mieter Rechte geltend machen; in vielen Fällen ist das Mietrechtsgesetz (MRG) relevant und regelt Erhaltungs- und Reparaturpflichten.[1] Bei Unsicherheit hilft es, lokale Mieterberatungen oder rechtliche Informationen auf offiziellen Seiten zu prüfen.[2]

Rechte und Pflichten

Der Vermieter ist normalerweise verpflichtet, die Wohnung in brauchbarem Zustand zu erhalten und Schäden zu beheben. Mieter haben das Recht, eine fristgerechte Behebung zu verlangen und Schäden zu dokumentieren. Reduzierte Mietzahlungen oder Schadenersatz sind möglich, wenn der Vermieter Pflichten verletzt.

Häufige Fragen

Wer zahlt die Reparatur bei einer Rohrleckage?
In der Regel trägt der Vermieter die Kosten, wenn die Leckage nicht durch den Mieter verursacht wurde; genaue Regeln stehen im MRG.
Kann ich die Miete mindern bei Schimmel?
Ja, eine Mietminderung ist möglich, wenn die Wohnqualität beeinträchtigt ist; Umfang und Voraussetzungen hängen vom Einzelfall ab.
Wie schnell muss der Vermieter reagieren?
Bei akuten Gefahren wie Wasserschäden oder gesundheitsgefährdendem Schimmel ist unverzügliches Handeln erwartet; konkrete Fristen können variieren.

Anleitung

  1. (move-out) Sichern Sie Personen und entfernen Sie wertvolle Gegenstände aus betroffenen Bereichen.
  2. (evidence) Dokumentieren Sie Schaden durch Fotos, Videos und Datumseinträge.
  3. (contact) Informieren Sie Vermieter schriftlich und fordern Sie eine Reparatur.
  4. (within) Setzen Sie eine angemessene Frist zur Mangelbehebung und kündigen Sie mögliche Folgen an.
  5. (court) Bleibt die Reaktion aus, prüfen Sie eine Klage beim Bezirksgericht oder holen Sie Beratung.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] RIS - Rechtsinformationssystem des Bundes
  2. [2] Justiz.gv.at - Rechtliche Informationen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.