Mieterhilfe: Heizung & Warmwasser in Österreich

Erhaltung & Reparaturpflichten (MRG §3) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Wenn die Heizung oder das Warmwasser in Ihrer Mietwohnung ausfällt, ist schnelles Handeln wichtig. Als Mieter in Österreich haben Sie Rechte auf grundlegende Bewohnbarkeit und der Vermieter ist in der Regel verpflichtet, Mängel zu beheben.[1] Dieser Ratgeber erklärt verständlich, wie Sie Störungen melden, welche Fristen gelten, wie Sie Beweise sichern und wann Sie weitergehende Schritte wie Ersatzvornahme oder gerichtliche Schritte erwägen sollten. Er richtet sich an Mieter ohne juristische Vorkenntnisse und zeigt praktische Formulierungen für Meldungen an den Vermieter, Hinweise zur Kommunikation und welche Unterlagen Sie für Behörden oder Gerichte bereithalten sollten. Nutzen Sie die Checkliste und die Schritt‑für‑Schritt‑Anleitung, um rasch eine Lösung zu erreichen.

Sofortmaßnahmen und Ihre Rechte

Bei Ausfall von Heizung oder Warmwasser sollten Sie klar und dokumentiert vorgehen. Informieren Sie Vermieter und Hausverwaltung umgehend, nennen Sie den Umfang des Problems und setzen Sie eine konkrete Frist zur Behebung. Wenn gesundheitliche Gefährdung besteht, weisen Sie ausdrücklich darauf hin und fordern Sie sofortige Abhilfe.

  • Vermieter oder Hausverwaltung sofort telefonisch und schriftlich informieren.
  • Schaden dokumentieren: Fotos, Datum und Uhrzeit sowie betroffene Räume festhalten.
  • Fristen setzen: Eine klare Nachfrist (z. B. 48–72 Stunden) nennen und schriftlich ankündigen.
  • Reparatur schriftlich verlangen und Belege für die Kommunikation aufbewahren.
  • Wenn keine Reaktion: Optionen wie Ersatzvornahme oder gerichtliche Schritte beim Bezirksgericht prüfen.
Detaillierte Dokumentation erhöht die Erfolgschancen bei Reklamationen.

Fotografien, kurze schriftliche Chronologien und Zeugenangaben sind wertvoll, falls es später um Ersatzvornahme oder Mietzinsminderung geht. Bewahren Sie auch Heizkostenabrechnungen auf, wenn die Störung länger andauert.

Was Sie zur Kommunikation nutzen sollten

Schreiben Sie eine kurze, sachliche Meldung mit Datum, Beschreibung des Mangels und einer Frist zur Behebung. Senden Sie diese bevorzugt per E-Mail und zusätzlich per Einschreiben, wenn binnen gesetzter Frist nichts passiert. Notieren Sie Gesprächsnotizen mit Datum und Zeit.

Antworten Sie auf rechtliche Anforderungen pünktlich, um Nachteile zu vermeiden.

Häufige Fragen

Wer zahlt die Reparaturkosten?
In den meisten Fällen trägt der Vermieter die Kosten; prüfen Sie das Mietvertragsrecht und informieren Sie sich über MRG‑Pflichten.[1]
Wie schnell muss der Vermieter reagieren?
Bei wesentlichen Ausfällen ist eine unverzügliche Reaktion erforderlich; setzen Sie eine angemessene Frist und dokumentieren Sie die Meldung.
Kann ich Ersatzvornahme selbst durchführen lassen?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist Ersatzvornahme möglich, wenn der Vermieter nicht handelt; holen Sie vorher rechtliche Beratung ein oder informieren Sie das Bezirksgericht.[2]

Anleitung

  1. Vermieter schriftlich und telefonisch informieren und eine klare Frist setzen.
  2. Schaden fotografieren, Datum/Uhrzeit notieren und Zeugen benennen.
  3. Reparatur schriftlich verlangen und ggf. eine Nachfrist nennen.
  4. Wenn keine Reaktion, rechtliche Schritte prüfen oder Ersatzvornahme veranlassen.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS - Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] Justiz.gv.at - Gerichtliche Informationen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.