Mieterhilfe: Leckage & Schimmel in Österreich
Als Mieter in Österreich erleben Sie manchmal Wasserschäden oder Schimmelbefall, die Wohnqualität und Gesundheit gefährden. Dieser Leitfaden erklärt klar und praxisnah, welche Rechte Mieterinnen und Mieter haben, wann Vermieterinnen und Vermieter für Reparaturen zuständig sind und wie Sie Leckagen melden, Schimmel dokumentieren und Fristen einhalten. Ich beschreibe konkrete Schritte zur Beweissicherung, zur Kontaktaufnahme mit der Hausverwaltung und zum kontrollierten Vorgehen bei verweigerten Reparaturen. Die Sprache ist einfach gehalten, damit Sie schnell wissen, welche Formulare und Schritte vor Gericht oder bei Behörden wichtig sind. Am Ende finden Sie eine kurze Anleitung zum sicheren Vorgehen und offizielle Links zu Gesetzestexten und Formularen.
Was tun bei Leckage?
Bei einer akuten Leckage geht es zuerst um Schadenbegrenzung und Beweissicherung. Informieren Sie die Vermieterin oder den Vermieter schriftlich und fordern Sie eine Reparatur innerhalb einer angemessenen Frist. In vielen Fällen sieht das Mietrecht Pflichten der Vermieterin/des Vermieters vor, insbesondere nach dem MRG.[1]
- Vermieter schriftlich informieren (notice) und eine klare Frist setzen.
- Sofortmaßnahmen wie Eimer oder provisorische Abdichtung durchführen und Reparatur (repair) anregen.
- Fotos, Videos und Messwerte als Evidence sammeln und Datum dokumentieren.
- Bei Gefährdung der Elektrik oder Gesundheit sofort den Haustechniker oder eine Hotline kontaktieren.
Schimmel: dokumentieren und handeln
Schimmel entsteht oft nach Feuchtigkeitsschäden und kann gesundheitliche Folgen haben. Dokumentieren Sie Schimmelstellen mit Fotos und beschreiben Sie Geruch, Ausdehnung und mögliche Ursachen. Fordern Sie eine fachgerechte Begutachtung und Reinigung an; bei technisch komplexen Schäden kann die Vermieterin oder der Vermieter zur Beauftragung verpflichtet sein.
- Schimmelstellen fotografieren und Zeitpunkt der Entdeckung protokollieren.
- Fachbetrieb für Sanierung vorschlagen und auf fachgerechte repair bestehen.
- Schriftliche Mängelanzeige an Vermieter senden und Frist (within) setzen.
Wenn Vermieter nicht reagieren
Antwortet die Vermieterin oder der Vermieter nicht, sammeln Sie weiter Beweise und senden Sie eine letzte Mahnung. Bei ausbleibender Reaktion können gerichtliche Schritte bei Bezirksgerichten nötig oder Beratungen durch Mietervereinigungen sinnvoll sein; offizielle Formulare sind über JustizOnline verfügbar.[2]
FAQ
- Wer zahlt Reparaturkosten bei einer Leckage?
- Grundsätzlich ist die Vermieterin oder der Vermieter für substanzielle Reparaturen zuständig, es sei denn der Schaden wurde grob fahrlässig durch Mieter verursacht. Bei Unklarheit hilft ein Blick ins MRG.[1]
- Muss ich Schimmel sofort melden?
- Ja, melden Sie Schimmel umgehend schriftlich und dokumentieren Sie Befall und Auffälligkeiten mit Fotos und Datum.
- Welche Fristen gelten, bevor ich selbst Reparaturen veranlassen darf?
- Setzen Sie eine angemessene Frist in Ihrer Mängelanzeige; nur nach erfolglosem Ablauf kann eine selbständige Beauftragung gerechtfertigt sein. Bei Unsicherheit rechtliche Beratung einholen.
Anleitung
- Sichern Sie Beweise: Fotos, Videos und schriftliche Notizen anfertigen.
- Schreiben Sie eine formelle Mängelanzeige an die Vermieterin/den Vermieter (notice) mit Fristsetzung.
- Kontaktieren Sie bei Bedarf eine Mietervertretung oder eine fachkundige Stelle zur Beratung.
- Wenn nötig, bereiten Sie Unterlagen für eine Klage beim Bezirksgericht vor oder nutzen JustizOnline-Formulare.
Hilfe und Unterstützung
- RIS - Gesetzestexte (MRG) und Erläuterungen
- Justiz.gv.at – Informationen zu Gerichten und Verfahren
- JustizOnline – Formulare und e‑Services