Mieterpflichten & Reparaturen in Österreich
Als Mieter in Österreich stehen Sie oft vor Fragen zu Erhaltungspflichten und Reparaturen in Ihrer Wohnung. Wer muss kleinere Reparaturen zahlen, wann ist der Vermieter zuständig, und wie melden Sie Mängel richtig? Dieser Text erklärt einfach und praxisnah, welche Pflichten Mieter und Vermieter nach dem Mietrechtsgesetz (MRG) haben, wie Fristen und Nachbesserungen ablaufen und welche Schritte Sie bei akuten Problemen oder Ausfällen der Heiz- und Wasserversorgung ergreifen können. Sie erhalten praktische Hinweise zur Dokumentation, zur Kommunikation mit dem Vermieter und zu möglichen Schritten vor Behörden oder Gericht, falls eine Einigung nicht möglich ist.
Was regelt MRG §3?
MRG §3 legt die Grundsätze zur Erhaltung und Instandhaltung von Mietobjekten fest. In Österreich ist oft der Vermieter für wesentliche Reparaturen zuständig, während Mieter für kleinere Schönheitsreparaturen oder vertraglich vereinbarte Kleinreparaturen verantwortlich sein können. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag und dokumentieren Sie Mängel schriftlich, bevor Sie weitere Schritte unternehmen.[1]
Typische Pflichten
- Der Vermieter muss Mängel beheben, die die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigen, etwa Heizungsausfall oder Wasserschäden.
- Kleinreparaturen können vertraglich dem Mieter zugewiesen werden, dürfen aber nicht unangemessen teuer sein.
- Mängel melden: Senden Sie eine schriftliche Mängelanzeige mit Beschreibung und Datum an den Vermieter.
- Fristen setzen: Geben Sie dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung und dokumentieren Sie alle Kontakte.
Wie reagieren bei akuten Problemen?
Bei gesundheitlichen Risiken oder akuten Schäden (z. B. Rohrbruch, Ausfall der Heizung im Winter) informieren Sie den Vermieter unverzüglich und veranlassen, falls nötig, eine Notmaßnahme. Bewahren Sie Nachweise und Rechnungen auf, um Kosten ggf. geltend zu machen.[2]
FAQ
- Wer zahlt Reparaturen unter einer bestimmten Summe?
- Ob Kleinreparaturen vom Mieter zu tragen sind, hängt vom Mietvertrag und der Angemessenheit der Kosten ab; pauschale Regeln gibt es nicht.
- Kann ich Kosten selbst abziehen, wenn der Vermieter nicht reagiert?
- Nur nach schriftlicher Mängelanzeige und angemessener Frist können Sie in manchen Fällen auf eigene Kosten reparieren lassen und Ersatz verlangen; bewahren Sie alle Belege auf.
- Wohin wende ich mich, wenn keine Einigung möglich ist?
- Als letzte Instanz können Sie sich an das zuständige Bezirksgericht wenden oder Beratung einholen, etwa über offizielle Stellen.
Anleitung
- Schritt 1: Dokumentieren Sie den Mangel mit Fotos, Datum und Beschreibung.
- Schritt 2: Senden Sie eine schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter und setzen Sie eine klare Frist.
- Schritt 3: Warten Sie die Frist ab; führen Sie bei Nichtreaktion und akuter Gefahr Notmaßnahmen durch und sammeln Belege.
- Schritt 4: Bei Streit können Sie das Bezirksgericht anrufen oder rechtliche Schritte prüfen lassen.
Hilfe und Unterstützung
- RIS - Rechtsinformationssystem des Bundes
- Justizministerium - Informationen
- JustizOnline - Formulare