Mieterpflichten und Reparaturen in Österreich
Mieter in Österreich stehen oft vor Fragen, wenn etwas in der Wohnung kaputt geht oder die Einrichtung gewartet werden muss. Dieser Text erklärt in klarer Sprache, welche Erhaltungs- und Reparaturpflichten typischerweise bei Mietverhältnissen gelten, wie Sie Schäden korrekt melden, welche Fristen zu beachten sind und wie Sie Beweise sichern. Dabei werden einfache Schritte zum Meldenvorgang, zur Kommunikation mit dem Vermieter und zum weiteren Vorgehen bei ausbleibenden Reparaturen beschrieben. Die Hinweise orientieren sich am Mietrechtsgesetz und an typischen Gerichtsverfahren, sind aber praxisnah formuliert, damit Sie als Mieter rasch handeln können.[1]
Was gilt bei Erhaltung und Reparaturen?
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen kleinen Instandhaltungen, die häufig vom Mieter getragen werden, und größeren Erhaltungsarbeiten, die in den Verantwortungsbereich des Vermieters fallen. Das Mietrechtsgesetz regelt, dass die Wohnung in einem brauchbaren Zustand bleiben muss; wichtige Schäden an Heizung, Wasserleitungen oder Tragwerk sind in der Regel vom Vermieter zu beheben.[1]
Wer trägt welche Kosten?
- Kleinreparaturen bis zu vertraglich vereinbarter Summe sind oft Sache des Mieters.
- Große Erhaltungsarbeiten (Heizung, Dach, Leitungen) muss in der Regel der Vermieter übernehmen.
- Für Kostenaufteilungen ist der Mietvertrag maßgeblich; prüfen Sie Vereinbarungen schriftlich.
Wie und wann melden?
Schäden sollten unverzüglich und dokumentiert gemeldet werden: am besten schriftlich mit Datum, Beschreibung und Fotos. Setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung (z. B. 14 Tage für nicht lebensbedrohliche Mängel). Wenn eine dringende Gefahr besteht (z. B. Heizungsausfall im Winter), informieren Sie den Vermieter sofort und fordern rasche Abhilfe.[2]
- Schriftliche Mängelanzeige mit Datum und Frist senden.
- Fotos und gegebenenfalls Videos der Schäden anfertigen.
- Bei akuten Gefahren sofort telefonisch kontaktieren und anschliessend schriftlich bestätigen.
Wenn der Vermieter nicht reagiert
Reagiert der Vermieter nicht, dokumentieren Sie die erfolglosen Kontakte und schicken Sie eine zweite Mahnung mit kurzer, verbindlicher Frist. Bei weiterem Ausbleiben der Reparatur können Sie in bestimmten Fällen die Miete mindern oder die Reparatur selbst in Auftrag geben und Kosten ersetzt verlangen. Vor rechtsverbindlichem Schritt empfiehlt sich rechtliche Beratung oder eine Beschwerde beim zuständigen Bezirksgericht.[2]
FAQ
- Welche Schäden muss ich als Mieter selbst beheben?
- Kleinreparaturen und Kleinigkeiten, sofern dies vertraglich so vereinbart ist; größere Schäden bleiben normalerweise Vermieterpflicht.
- Wie dokumentiere ich am besten einen Mangel?
- Fotografieren Sie den Schaden, notieren Sie Datum und Uhrzeit, speichern Sie Nachrichten und senden Sie eine schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter.
- Kann ich die Miete mindern, wenn nicht repariert wird?
- Unter bestimmten Voraussetzungen ja; die Mietminderung hängt vom Ausmaß der Gebrauchseinschränkung ab und sollte gut dokumentiert sein.
Anleitung
- Schaden sofort schriftlich melden und Frist setzen (z. B. 14 Tage).
- Beweismaterial sammeln: Fotos, Videos, Zeugen, Schriftverkehr.
- Bei Nichtreaktion erneut mahnen und Frist setzen.
- Bei weiterhin ausbleibender Reparatur rechtliche Schritte prüfen oder Bezirksgericht kontaktieren.[2]
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- [1] RIS: Mietrechtsgesetz (MRG)
- [2] Justiz.gv.at: Informationen zu Gerichten
- [3] JustizOnline: Formulare und E‑Services