Mieterpflichten: Zerbrochene Scheibe in Österreich

Erhaltung & Reparaturpflichten (MRG §3) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich stehen Sie womöglich vor der Frage, wer die Kosten für eine zerbrochene Scheibe trägt. Ob Mieter oder Vermieter zahlen muss, hängt von Ursache, Verschulden und den Pflichten im Mietvertrag sowie dem Mietrechtsgesetz (MRG) ab[1]. Kleinere Schäden durch Unachtsamkeit können anders bewertet werden als Schäden durch Einbruch oder höhere Gewalt. Wichtig ist, Schaden sofort zu dokumentieren, Fotos zu machen und den Vermieter zu informieren. Diese ersten Schritte schützen Ihre Rechte und klären, ob eine Reparatur sofort nötig ist oder abzurechnen ist. Im folgenden Text erklären wir, welche Regeln gelten, wie man Beweise sichert und welche Fristen sowie Möglichkeiten zur Kostenübernahme bestehen.

Was gilt bei zerbrochener Scheibe?

Bei der Beurteilung, wer zahlt, spielen Ursache und Verschulden die größte Rolle: Bei schuldhaftem Verhalten des Mieters kann dieser zur Zahlung verpflichtet sein, während bei altersbedingtem Verschleiß oder Baumängeln der Vermieter zuständig ist. Relevante Regeln finden sich im Mietrechtsgesetz und im Mietvertrag, daher sollten Sie beide prüfen und bei Unsicherheit rechtliche Hilfe suchen.

Fotografieren Sie Schaden und Datum sofort.

Wer zahlt?

Wenn der Mieter schuldhaft handelt

  • Zahlung durch Mieter bei schuldhaftem Verhalten
  • Vermieter übernimmt Reparaturkosten bei Bauschäden oder altersbedingtem Verschleiß
  • Versicherungen können Kosten übernehmen, prüfen Sie Ihre Hausrat- oder Haftpflichtpolice
Melden Sie Schäden schnell, sonst können Ansprüche verwirken.

Beweis und Dokumentation

Dokumentation ist zentral: Fotos aus verschiedenen Winkeln, Datum, Umstände der Beschädigung und Zeugenangaben helfen, die Ursache nachzuweisen. Bewahren Sie E-Mails und Nachrichten an den Vermieter sowie Kostenvoranschläge auf.

Gute Belege erhöhen die Erfolgschancen bei Kostenübernahmen.

Häufige Fragen

Muss ich als Mieter für jede zerbrochene Scheibe zahlen?
Nicht unbedingt. Entscheidend sind Verschulden, Ursache und vertragliche Vereinbarungen; bei Verschulden können Sie haften, bei Abnutzung oder Bauschäden oft der Vermieter.
Wie schnell muss ich den Vermieter informieren?
So bald wie möglich, am besten schriftlich mit Fotos und einer Frist zur Behebung, damit keine Missverständnisse entstehen.
Kann die Versicherung Kosten übernehmen?
Ja, in vielen Fällen zahlt Hausrat- oder Haftpflichtversicherung; prüfen Sie Ihre Police und holen Sie Kostenvoranschläge ein.

Anleitung

  1. Schaden fotografieren und Datum notieren
  2. Vermieter schriftlich informieren und Frist setzen
  3. Kostenvoranschlag einholen und bei Bedarf Formulare über JustizOnline anfordern[2]
  4. Fristen beachten und dokumentierte Kommunikation aufbewahren
Fristen sind oft kurz; reagieren Sie zeitnah.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS – Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] JustizOnline – Gerichtliche Formulare
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.