Mieterrechte bei Lärm in Österreich

Erhaltung & Reparaturpflichten (MRG §3) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Viele Mieter in Österreich erleben störenden oder übermäßigen Lärm und fragen sich, wer für Abhilfe oder Schäden zahlt. Dieser Text erklärt klar und praxisnah, welche Rechte Mieter haben, welche Pflichten Vermieter laut MRG §3 tragen und wann Nachbarn oder der Vermieter haftbar werden können. Sie erfahren, wie Sie Lärm dokumentieren, welche Fristen und Formulare wichtig sind, wann eine Reparatur oder Minderung möglich ist und wie Sie rechtliche Schritte vorbereiten. Die Anleitung richtet sich an Mieter ohne juristische Vorkenntnisse und bietet konkrete Handlungsschritte, um Konflikte mit Vermietern oder Nachbarn in Österreich zu lösen oder vor Gericht nachzuvollziehen. Wir erklären auch, wann Mietminderung, Schadensersatz oder eine gerichtliche Auflösung des Mietvertrags in Betracht kommen, und geben Tipps zur Kommunikation mit dem Vermieter.

Was tun bei Lärm?

Setzen Sie schnell auf klare Dokumentation und Kommunikation. Genaue Aufzeichnungen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und zeigen, ob es sich um eine dauerhafte Beeinträchtigung handelt.

  • Lärm protokollieren: Datum, Uhrzeit, Dauer, Art der Störung notieren.
  • Beweis sichern: Audio-, ggf. Foto- oder Videoaufnahmen sowie Zeugennotizen sammeln.
  • Vermieter schriftlich informieren: Sachverhalt, Frist zur Abhilfe und gewünschte Lösung mitteilen.
  • Frist setzen: Eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels nennen und dokumentieren.
Bewahren Sie alle Nachweise sicher auf.

Wer zahlt für Schäden oder Abhilfe?

Grundsätzlich trägt der Vermieter Pflichten zur Erhaltung der Mietsache und zur Beseitigung von Mängeln nach MRG §3 [1]. Kommt Lärm von baulichen Mängeln (z. B. mangelhafte Schallschutzmaßnahmen) oder von Installationen, kann der Vermieter für Abhilfe sorgen und gegebenenfalls Kosten tragen. Wenn der Lärm von Nachbarn ausgeht, muss der Vermieter tätig werden, wenn er von der Störung erfährt und eine sinnvolle Lösung möglich ist. In manchen Fällen können Mieter Mietminderung oder Schadenersatz geltend machen, wenn die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung erheblich beeinträchtigt ist.

Reagieren Sie innerhalb gesetzter Fristen, um Rechte nicht zu verlieren.

FAQ

Kann ich die Miete mindern wegen Lärm?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Sie müssen den Mangel dokumentieren, dem Vermieter eine Frist zur Abhilfe setzen und die Beeinträchtigung wesentlich sein.
Muss der Vermieter für Lärm von Nachbarn zahlen?
Der Vermieter muss tätig werden, wenn er von der Störung erfährt und Abhilfe möglich ist; direkte Zahlungen erfolgen nur bei zumutbaren Haftungsgründen oder Gerichtsbeschluss.
Welche Fristen gelten, bevor ich vor Gericht gehe?
Setzen Sie dem Vermieter zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe; gelingt keine Einigung, ist der Rechtsweg bis zum Bezirksgericht möglich und sollte gut dokumentiert vorbereitet werden [2].

Anleitung

  1. Dokumentation anlegen: Protokolle, Fotos und Zeugennamen sammeln.
  2. Schriftliche Aufforderung an den Vermieter senden: Problem, Frist und gewünschte Lösung benennen.
  3. Frist abwarten und weitere Schritte planen: Mietminderung, Schadensersatz oder gerichtliche Schritte prüfen.
  4. Bei keiner Lösung: Rechtliche Schritte vorbereiten und ggf. Klage beim zuständigen Bezirksgericht einreichen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] RIS - Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] Justiz.gv.at - Gerichte und Verfahren
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.