Mieterrechte bei Mietsteigerungen in Österreich

Erhaltung & Reparaturpflichten (MRG §3) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Gesetzliche Schranken bei Mieterhöhungen

Als Mieter in Österreich haben Sie Schutz vor unangemessenen Mieterhöhungen. Nach dem Mietrechtsgesetz (MRG) müssen Vermieter bestimmte Voraussetzungen und Formvorschriften einhalten. Die Erhöhung darf nicht willkürlich erfolgen, und oft sind sachliche Gründe und Fristen vorgeschrieben, bevor eine neue Miete gilt[1].

In vielen Fällen schützen gesetzliche Regeln Mieter vor willkürlichen Erhöhungen.

Erhaltungspflichten und Reparaturen

Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung in brauchbarem Zustand zu erhalten. Nach MRG §3 fallen grundlegende Reparaturen in den Verantwortungsbereich des Vermieters. Dokumentieren Sie Mängel und fordern Sie schriftlich die Behebung innerhalb einer angemessenen Frist.

  • Fristen (deadlines) schriftlich setzen und Fristdaten notieren.
  • Reparaturen (repair) fotografisch dokumentieren und Mängel protokollieren.
  • Miete (rent) nur bei rechtlicher Grundlage mindern oder zurückbehalten.
  • Belege (evidence) sammeln: Rechnungen, E-Mails, Fotos.
Bewahren Sie alle Schriftwechsel und Belege in einer geordneten Mappe auf.

Was tun bei unberechtigten Erhöhungen

Prüfen Sie die Begründung des Vermieters und vergleichen Sie mit den gesetzlichen Maßstäben. Bei offenen Streitpunkten können Mediation, Schlichtungsstellen oder eine Klage beim Bezirksgericht helfen. Für gerichtliche Schritte und bestimmte Formulare nutzen Sie JustizOnline oder erkundigen Sie sich bei der zuständigen Gerichtsbehörde[2].

  • Fristgerechte (notice) Einsprüche schriftlich einreichen.
  • Bei Einschaltung des Gerichts (court) beachten Sie die Verfahrenswege.
Reagieren Sie zeitnah auf Fristen, sonst können Sie Rechte verlieren.

FAQ

Wann darf der Vermieter die Miete erhöhen?
Eine Erhöhung ist nur mit gesetzlicher Grundlage, vertraglicher Vereinbarung oder berechtigten Modernisierungskosten möglich; Form und Fristen sind zu beachten.
Was ist die Erhaltungspflicht nach MRG §3?
MRG §3 verlangt, dass der Vermieter die Wohnung instand hält und für grundlegende Reparaturen sorgt.
Kann ich die Miete mindern, wenn nicht repariert wird?
Ja, unter bestimmten Bedingungen ist eine Mietminderung möglich, wenn die Wohnung erheblich beeinträchtigt ist und der Vermieter nicht reagiert.

Anleitung

  1. Schriftlich Mängel und Frist zur Behebung melden (notice).
  2. Beweise sammeln: Fotos, Protokolle und Rechnungen (evidence).
  3. Beratung suchen: Mietervereine oder Rechtsberatung kontaktieren (contact).
  4. Wenn nötig: Klage beim Bezirksgericht einreichen (court).

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS - Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] JustizOnline - Formulare und Verfahren
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.