Mieterrechte: Erhaltung & Reparatur in Österreich
Wer ist zuständig?
Als Mieter gilt grundsätzlich: der Vermieter muss die Wohnung in brauchbarem Zustand halten; konkrete Normen stehen im Mietrechtsgesetz (MRG) §3[1]. Kleinere Schonarbeiten können an Mieter delegiert sein, wenn der Mietvertrag das regelt.
Typische Vermieterpflichten
- Behebung von Heizungs- oder Wasserschäden (repair)
- Beseitigung von Schimmel und schweren Mängeln (repair)
- Erhaltung der elektrischen Anlage und Sicherheit (repair)
Typische Mieterpflichten
- Kleinreparaturen bis vertraglich festgelegter Grenze (move-out)
- Schadensanzeige und Zugang für notwendige Arbeiten (move-out)
Wie Mängel melden
Wichtig ist: Mängel so früh wie möglich schriftlich melden und Fristen setzen. Nutzen Sie E‑Mail oder Einschreiben und dokumentieren Sie Datum und Inhalt.
- Schriftliche Mängelmeldung an den Vermieter senden (notice)
- Fotos und Datum der Schäden sammeln (document)
- Frist zur Behebung schriftlich setzen, z.B. 14 Tage (deadline)
Fristen und Rechtsschutz
Wenn der Vermieter nicht reagiert, können Sie nach Ablauf gesetzter Fristen eine Minderung verlangen oder selbst Ersatzvornahmen durchführen und Kosten abziehen. Achten Sie auf Fristen und informieren Sie sich über zivilrechtliche Schritte beim zuständigen Bezirksgericht[2].
Dokumentation und Beweissammlung
Gute Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen bei Streitigkeiten:
- Fotos, Videos und schriftliche Meldungen sammeln (document)
- Zeugen und Reparaturrechnungen sichern (document)
- Kostenvoranschläge aufbewahren (payment)
FAQ
- Wer zahlt die Reparatur bei einem Rohrbruch?
- Grundsätzlich der Vermieter, wenn die Ursache nicht im Verantwortungsbereich des Mieters liegt; prüfen Sie MRG §3[1].
- Kann ich die Miete mindern?
- Ja, bei erheblichen Gebrauchseinschränkungen ist eine Mietminderung möglich; dokumentieren Sie Mangel und Fristen.
- Wohin kann ich mich wenden, wenn der Vermieter nicht reagiert?
- Wenden Sie sich an das Bezirksgericht oder eine Mietervereinigung und prüfen Sie gerichtliche Schritte[2].
Anleitung
- Dokumentieren Sie den Mangel mit Fotos und Datum (document).
- Schicken Sie eine schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter und setzen Sie eine Frist (notice).
- Warten Sie die Frist ab; notieren Sie die Reaktion oder deren Ausbleiben (deadline).
- Bei fehlender Reaktion: Kostenvoranschlag einholen und ggf. Ersatzvornahme nach Rücksprache durchführen (payment).
- Überlegen Sie gerichtliche Schritte und nutzen Sie JustizOnline für erforderliche Formulare[3].
Hilfe und Support / Ressourcen
- [1] RIS - Rechtsinformationssystem des Bundes
- [2] Justiz - Informationen zu Gerichten
- [3] JustizOnline - Formulare und E-Government