Mieterrechte: Erhaltung & Reparaturpflichten in Österreich

Erhaltung & Reparaturpflichten (MRG §3) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich können Sie auf klare Regeln zu Erhaltungs- und Reparaturpflichten nach dem Mietrechtsgesetz (MRG §3) vertrauen. Dieser Artikel erklärt einfach, welche Mängel der Vermieter beheben muss, wann Sie als Mieter die Reparatur anfordern dürfen, welche Fristen gelten und wie Sie Schäden dokumentieren. Sie erfahren außerdem, welche Schritte bei ausbleibender Reparatur möglich sind — von formeller Mängelanzeige bis zur Einschaltung des Bezirksgerichts. Die Sprache ist bewusst praxisnah: keine juristischen Fachbegriffe ohne Erklärung. Ziel ist, dass Sie Ihre Rechte kennen, notwendige Fristen einhalten und mögliche Streitigkeiten souverän und sicher angehen können. Außerdem finden Sie praktische Vorlagen für Mängelanzeigen und Hinweise, wann rechtliche Hilfe wie ein Bezirksgericht angerufen werden sollte.

Was regelt MRG §3?

Der Paragraph definiert, welche Erhaltungs- und Reparaturpflichten zwischen Mieter und Vermieter gelten und wann Mängel als vertragswidrig anzusehen sind[1].

In vielen Fällen trägt der Vermieter die Pflicht für grundlegende Instandhaltung.

Praktische Schritte bei Reparaturen

So gehen Sie vor, wenn etwas in Ihrer Wohnung kaputtgeht oder die Nutzbarkeit eingeschränkt ist.

  • Schriftliche Mängelmeldung an den Vermieter mit Datum und Beschreibung senden.
  • Frist setzen: klar angeben, bis wann die Behebung erwartet wird.
  • Belege sammeln: Fotos, Rechnungen und Protokolle aufbewahren.
  • Ersatzvornahme überlegen, wenn dringende Reparaturen nötig sind.
  • Bei schwerwiegenden Mängeln ist ggf. Zurückbehaltung oder Minderung der Miete möglich.
Bewahren Sie alle Antworten des Vermieters schriftlich auf.

Wenn der Vermieter nicht handelt

Reagiert der Vermieter nicht, können Sie nach Fristablauf rechtliche Schritte prüfen. Dokumentation ist entscheidend.

Reagieren Sie innerhalb gesetzlicher Fristen, sonst verlieren Sie oft Rechte.

Bei Bedarf können Sie das Bezirksgericht einschalten oder Unterstützung durch Mietervereine suchen.

Häufige Fragen

Wer zahlt die Kosten für Reparaturen?
Grundsätzlich ist der Vermieter für Erhaltungspflichten zuständig, es sei denn, Schäden wurden vom Mieter verursacht.
Welche Fristen gelten für Mängelbehebung?
Die Fristen sind situationsabhängig; setzen Sie in der Mängelanzeige eine konkrete Frist, z. B. 14 Tage.
Kann ich die Miete mindern?
Ja, bei erheblichen Gebrauchseinschränkungen ist eine Mietminderung möglich; dokumentieren Sie Umfang und Dauer genau.

Anleitung

  1. Dokumentieren: Fotos, Datum und kurze Beschreibung des Mangels.
  2. Schriftlich melden: Mängelanzeige per E-Mail oder Einschreiben senden. Formulare sind auf JustizOnline verfügbar.[2]
  3. Frist setzen: Z. B. 14 Tage zur Behebung nennen.
  4. Bei Nichthandeln: Bezirksgericht kontaktieren und Belege beifügen.
Frühzeitige und klare Kommunikation reduziert Konflikte und beschleunigt Lösungen.

Wesentliche Punkte

  • Der Vermieter ist meist für grundlegende Reparaturen verantwortlich.
  • Dokumentation ist der beste Schutz bei Streitigkeiten.
  • Setzen Sie klare Fristen und reagieren Sie zügig auf Antworten.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] RIS - Rechtsinformationssystem des Bundes
  2. [2] JustizOnline - Formulare und E-Dienste
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.