Mieterrechte: Lärm-Beschwerde in Österreich

Erhaltung & Reparaturpflichten (MRG §3) 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Viele Mieter in Österreich erleben nächtlichen oder wiederkehrenden Lärm, der Wohnen, Schlaf und Gesundheit beeinträchtigt. Als Mieter haben Sie Rechte: Sie können den Lärm dokumentieren, den Vermieter oder die Hausverwaltung informieren und, falls nötig, eine formelle Beschwerde oder einen Einspruch gegen störendes Verhalten einbringen. Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, wie Sie störenden Lärm korrekt melden, welche Beweise (Protokoll, Tonaufnahmen, Fotos) wichtig sind, welche Fristen zu beachten sind und wann gerichtliche Schritte vor dem Bezirksgericht sinnvoll sein können. Wenn Lärm zugleich die Wohnqualität oder notwendige Reparaturen betrifft, greifen zudem Pflichten des Vermieters nach dem MRG. Die Sprache ist bewusst einfach gehalten, damit Mieter in Österreich ihre Rechte selbstbewusst wahrnehmen können.

Was gilt als störender Lärm?

Störender Lärm kann einmalige starke Ereignisse oder wiederkehrende Belastungen sein: laute Musik, andauernde Baulärmzeiten außerhalb vereinbarter Stunden, nächtliche Partys oder dauerhaftes Hämmern. Entscheidend sind Umfang, Häufigkeit, Tageszeit und die Beeinträchtigung der Wohnnutzung. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Dauer jeder Störung, denn diese Angaben helfen bei einer späteren Beschwerde.

Gute Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen bei Streitigkeiten.

Schritte: Beschwerde und Einspruch

  1. Kontaktaufnahme: Sprechen Sie zuerst höflich mit dem Nachbarn oder Verursacher und versuchen Sie eine einvernehmliche Lösung.
  2. Schriftliche Beschwerde an Vermieter oder Hausverwaltung: Erklären Sie die Situation, nennen Sie Daten und fordern Sie Abhilfe.
  3. Beweissicherung: Führen Sie ein Lärmprotokoll, fertigen Sie Tonaufnahmen und Fotos an und speichern Sie alle Mitteilungen.
  4. Fristen beachten: Reagieren Sie zeitnah und setzen Sie der Hausverwaltung eine angemessene Frist zur Abhilfe.
  5. Gerichtliche Schritte: Können Vermieter oder Nachbarn nicht zur Abhilfe bewegt werden, ist eine Klage vor dem Bezirksgericht möglich.
Antworten Sie auf offizielle Schreiben innerhalb der Frist, um Rechte zu wahren.

Wenn der Lärm durch technische Mängel entsteht (z. B. defekte Heizungs- oder Lüftungsanlage), trifft oft die Instandhaltungspflicht des Vermieters zu; vermerken Sie dann zusätzlich Mängelanzeige und Aufforderung zur Reparatur.

Beweise sinnvoll ordnen

Nutzen Sie eindeutige Zeitstempel und kopieren Sie Nachrichten. Legen Sie ein geordnetes Dossier an mit Lärmprotokollen, Datum/Uhrzeit, Zeugenangaben und allen Schreiben an Vermieter oder Hausverwaltung. Elektronische Dateien sollten gesichert und Backups angelegt werden.

Bewahren Sie alle Quittungen, E-Mails und Protokolle an einem sicheren Ort auf.

FAQ

Kann ich den Mietzins mindern, wenn dauerhafter Lärm die Wohnnutzung einschränkt?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Mietzinsminderung möglich, wenn die Wohnqualität erheblich beeinträchtigt ist; klären Sie den Einzelfall mit einer genauen Dokumentation und rechtlicher Beratung.
Muss ich immer zuerst den Nachbarn ansprechen?
Es ist empfehlenswert, zunächst das Gespräch zu suchen, oft reicht das. Bei wiederholter Störung sollten Sie schriftlich den Vermieter informieren und Fristen setzen.
Wohin wende ich mich, wenn die Hausverwaltung nicht reagiert?
Wenn die Hausverwaltung nicht reagiert, können Sie eine Anzeige beim Bezirksgericht erwägen oder rechtliche Schritte prüfen; dokumentieren Sie zuvor alle Bemühungen zur Problemlösung.

Anleitung

  1. Schritt 1: Führen Sie unmittelbar ein Lärmprotokoll mit Datum, Uhrzeit und kurzer Beschreibung.
  2. Schritt 2: Sprechen Sie persönlich oder telefonisch mit dem Verursacher, wenn möglich mit Zeugen.
  3. Schritt 3: Senden Sie eine schriftliche Beschwerde an Vermieter oder Hausverwaltung und fordern Sie Abhilfe binnen Frist.
  4. Schritt 4: Warten Sie die gesetzte Frist ab und dokumentieren Sie alle Antworten.
  5. Schritt 5: Reichen Sie bei andauernder Störung eine Klage beim zuständigen Bezirksgericht ein.

Wichtigste Punkte

  • Dokumentation ist die Grundlage jeder erfolgreichen Beschwerde.
  • Schriftliche Beschwerden an Vermieter sollten Fristen zur Abhilfe enthalten.
  • Bei andauernder Störung kann der Rechtsweg vor dem Bezirksgericht nötig werden.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] RIS: Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] Justiz: Gerichte und Verfahren
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.