Mieterrechte: Plattformvermietung in Österreich
Viele Mieter in Österreich mieten gelegentlich über Online-Plattformen — das wirft Fragen zu Zuständigkeiten, Erhaltungspflichten und Reparaturen auf. Dieser Text erklärt verständlich, wann Vermietungen über Plattformen als klassische Mietverhältnisse gelten, welche Pflichten Vermieter für Erhaltung und Reparatur nach MRG §3 haben [1] und welche Schritte Mieter setzen können, wenn Mängel auftreten. Ich beschreibe praktische Schritte zum Melden von Schäden, Fristen für Reaktionen und welche Belege Sie sammeln sollten. Ziel ist, Ihnen als Mieter klare Orientierung zu geben, wie Sie Ihre Rechte durchsetzen, welche Fristen zu beachten sind und wann rechtliche Hilfe sinnvoll sein kann.
Wann gilt Plattformvermietung?
Ob eine kurzfristige Vermietung über eine Plattform als Mietvertrag im Sinn des MRG gilt, hängt von Dauer, Regelmäßigkeit und der vertraglichen Ausgestaltung ab. Entscheidend ist, ob ein Dauerschuldverhältnis vorliegt oder nur ein vorübergehendes Nutzungsverhältnis. Bei längerfristigen oder wiederholten Überlassungen gelten viele Mieterrechte ebenso wie bei klassischen Mietverträgen, etwa die Erhaltungspflicht des Vermieters nach MRG §3 [1].
Erhaltungspflichten des Vermieters
Der Vermieter ist grundsätzlich verpflichtet, die Mietsache in einem brauchbaren Zustand zu erhalten und notwendige Reparaturen durchzuführen. Als Mieter haben Sie Rechte, wenn Heizung, Wasser oder Sicherheit betroffen sind.
- Reparatur beim Vermieter melden (repair) und eine angemessene Frist setzen.
- Schriftliche Nachweise sammeln (record) wie Fotos, Nachrichten und Rechnungen.
- Bei ausbleibender Reaktion schriftlich mahnen (notice) und Fristen dokumentieren.
- Bei andauernden Problemen gerichtliche Schritte prüfen (court) oder Beratung einholen.
Wenn sofortiges Eingreifen nötig ist (z. B. akute Heizungs- oder Wasserschäden), sollten Sie Ersatzmaßnahmen dokumentieren und die Kostenbelege aufbewahren, um eine Kostenerstattung zu ermöglichen.
Kommunikation mit Gastgebern und Plattformen
Kommunizieren Sie Schäden immer schriftlich über die Plattformnachrichten oder per E-Mail, damit es einen nachvollziehbaren Verlauf gibt. Plattformen haben oft eigene Meldewege; prüfen Sie die Nutzungsbedingungen und dokumentieren Sie Datum und Inhalt der Meldungen. Bei Unklarheiten kann eine kurze Fristsetzung helfen, das Problem zu beschleunigen.
Häufige Fragen
- Gilt MRG §3 auch bei kurzzeitiger Plattformvermietung?
- Das kommt auf Dauer und Regelmäßigkeit an: Kurzfristige, einmalige Überlassungen können anders bewertet werden als wiederkehrende Vermietungen; bei dauerhafter Überlassung greifen hingegen Mieterrechte nach MRG §3.
- Wer zahlt Reparaturen?
- Grundsätzlich trägt der Vermieter die Kosten für Erhaltung und notwendige Reparaturen, sofern der Schaden nicht durch den Mieter verursacht wurde.
- Wie schnell muss ich Mängel melden?
- Mängel sollten sofort gemeldet werden; setzten Sie eine angemessene schriftliche Frist und dokumentieren Sie alle Schritte, um Ansprüche durchzusetzen.
Anleitung
- Dokumentieren Sie den Mangel umfassend (record) mit Fotos und Datum.
- Informieren Sie den Vermieter schriftlich über die Plattform oder per E-Mail (notice) und fordern Sie eine Reparatur.
- Setzen Sie eine klare Frist (deadline) für die Behebung und notieren Sie diese Frist.
- Wenn keine Reaktion erfolgt, prüfen Sie rechtliche Schritte oder die Ersatzvornahme und holen Sie Beratung ein (court).
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- [1] RIS - Rechtsinformationssystem des Bundes
- [2] Justiz - Informationen zum Gerichtswesen
- [3] JustizOnline - Gerichtliche und administrative Formulare